Übernahme der Vertretungsstunden

  • Hallo zusammen, ich arbeite momentan als Vertretungslehrkraft an einer Grundschule.

    Ich sollte eigentlich eine Kollegin (Klassenleiterin), die im Mutterschutz ist, vertreten (laut Vertrag und das wurde auch immer von dem Schulleiter so gesagt). Aber am Freitag erfuhr ich, dass ich diese Kollegin doch nicht vertreten werde, sondern einfach Vertretung, wo nötig, übernehmen werde (einzelne Stunden).

    Ist das so Ordnung?


    Danke

  • Ohne den Wortlaut des Arbeitsvertrags genau zu kennen, ist die Frage kaum beantwortbar. Grundsätzlich erscheint es mir aber befremdlich, wenn der Arbeitsvertrag so eng zweckgebunden geschlossen worden wäre, dass der Arbeitgeber sich selbst in seinem Direktionsrecht zu stark beschneidet. Üblich ist bei Arbeitsverträgen für Vertretungskräfte eher das Festhalten einer festen Arbeitszeit (bzw. eines Stundendeputats). Den konkreten Einsatz plant dann die entsprechende Schule in Abhängigkeit ihres Bedarfs. Insofern scheint mir das nicht seltsam zu sein.

  • Hallo zusammen, ich arbeite momentan als Vertretungslehrkraft an einer Grundschule.

    Ich sollte eigentlich eine Kollegin (Klassenleiterin), die im Mutterschutz ist, vertreten (laut Vertrag und das wurde auch immer von dem Schulleiter so gesagt). Aber am Freitag erfuhr ich, dass ich diese Kollegin doch nicht vertreten werde, sondern einfach Vertretung, wo nötig, übernehmen werde (einzelne Stunden).

    Ist das so Ordnung?


    Danke

    Der Vertrag ist sachgrundbefristet als Elternzeit-Vertretung. Du musst nicht zwangsläufig identisch auf die Stunden gesetzt werden. Von daher absolut okay. Bist du voll asgebildete Lehrerin?

  • In Ordnung ist es nicht, rechtens aber schon. Viel Erfolg trotzdem, bei all den Nachteilen hat es auch Vorteile, zu vertreten und keine KL zu sein (weniger Arbeit zum Beispiel), vielleicht tröstet das ein bisschen.

  • Grundsätzlich erscheint es mir aber befremdlich, wenn der Arbeitsvertrag so eng zweckgebunden geschlossen worden wäre, dass der Arbeitgeber sich selbst in seinem Direktionsrecht zu stark beschneidet.

    Bei uns an der Grundschule sind die Vertretungen mit dem Sachgrund befristet, fällt dieser Weg, ist der Vertrag beendet, die Stunden sind weg und die Vertretung kann sich eine neue Stelle suchen … oder wird von der SL oder der Dezernentin gleich gefragt, ob es nicht auch woanders möglich wäre.


    Der Einsatz ist unterschiedlich, ich weiß nicht mehr, wann die Vertretung wirklich an bestimmte Fächer gebunden war. Das ist in der Grundschule nur selten zu realisieren.

  • Meiner Erfahrung nach kann die Vertretung auch über "5 Ecken" erfolgen. Beispiel: Frau Müller ist im Mutterschutz und wird von Herr Meier vertreten, dessen Stunden werden teilweise von X vertreten und teilweise vom Vertretungslehrer. Frau Müller ist nur der Grund, der im Vertrag angegeben wird, ansonsten wird passend umverteilt und die übrigen Lücken durch einen Vertretungslehrer gefüllt.

  • Bei meinem Brüderchen ist das so, dass er eine Kollegin vertritt, die im Mutterschutz ist und Deutsch und Englisch unterrichtet. Er wurde für Mathe und Physik eingestellt. Seine Chefin meinte zu ihm, dass er seine eigenen Kurse unterrichtet, einige Schulen das aber wohl auch so handhaben, dass Vertretungslehrer nur Vertretungsbereitschaft haben und da einspringen wo sie gebraucht werden. Also es scheint im Vertretungsbereich sehr viele Konzepte zu geben

    Holy Moses met the Pharaoh

    Yeah, he tried to set him straight

    Looked him in the eye,

    "Let my people go!"

    Holy Moses on the mountain

    High above the golden calf

    Went to get the Ten Commandments

    Yeah, he's just gonna break 'em in half!

    • Offizieller Beitrag

    Der Schule geht es wahrscheinlich ziemlich gut (deputatsmäßig), wenn sie sich einen Springer leisten kann. Oder der Vertrag hat zu wenig Stunden bzw. ist zu kurz (sprich: die zu vertretende Person kommt bald wieder und zu keinem Zeitpunkt, wo man einen Stundenplanwechsel will.)
    Der Sachgrund ist ja nur der Grund, warum die Schule das Recht hat, so und soviel Vertretungsstunden auszuschreiben. Ich hatte schon mehrere Verträge für die Vertretung von Personen, wo man nie gewollt hätte, dass ich deren Fächer unterrichte. Das Beispiel von Andrews Bruder ist ja perfekt: Eine Schule ab mittlerer Größe wird den Ausfall einer Deutschkollegin relativ gut verkraften können. Wenn sie sich dafür eine Vertretungslehrkraft mit Physik schnappen kann, und damit den Grundmangel auszugleichen, goooo...
    Die normalen Stellenzuweisungen spielen auch genug mit den Zahlen "Wie? Ihr habt doch 102% Versorgung, beschwert euch nicht! Ach, ihr habt keinen Physiklehrer? Nicht unser Problem, verschiebt ja die 18 Deutschlehrer"

  • Der Schule geht es wahrscheinlich ziemlich gut (deputatsmäßig), wenn sie sich einen Springer leisten kann.

    Davon würde ich nicht ausgehen.

    In Nds. werden zuerst die Stunden gegengerechnet, die nicht in der Pflichtstundentafel stecken, also Stunden für DaZ oder Inklusion oder ...

    Erst, wenn die Schule dann einen Mangel hat, wird überhaupt eine Vertretung genehmigt, zumeist mit den Stunden, die man zur Versorgung der Pflichtstundentafel benötigt.


    Hat die Schule nun das Glück (wenn es eins ist), dass die KollegIn doch kommt UND die Vertretung aufrecht erhalten bleibt, geht die KollegIn zurück in ihre Klasse und die Vertretungsstunden können für anderes genutzt werden, also eben auch Unterricht über die Pflichtstundentafel hinaus - siehe DaZ-Forum.

    • Offizieller Beitrag

    Davon würde ich nicht ausgehen.

    In Nds. werden zuerst die Stunden gegengerechnet, die nicht in der Pflichtstundentafel stecken, also Stunden für DaZ oder Inklusion oder ...

    Erst, wenn die Schule dann einen Mangel hat, wird überhaupt eine Vertretung genehmigt, zumeist mit den Stunden, die man zur Versorgung der Pflichtstundentafel benötigt.

    WAS? Auch für einen Mutterschutz? Ist das gesetzlich?
    Ich dachte, es sei eben der Grund / Vorteil vom "Sachgrund"

  • Ich kenne es nur so und es führt dazu, dass z.B. die DaZ-Stunden gar nicht erteilt werden können, da der Pflichtunterricht zunächst besetzt werden muss.

    Hat man DaZ, kann man diesen abgeben, die Kinder bleiben in den Klassen und die Lehrkraft ist frei für das, was dringend benötigt wird.

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