Tatsächlich ist es auch in Bayern nicht mehr so streng:
Zitat§ 28 Bildung der Jahresfortgangsnote in den Jahrgangsstufen 5 bis 11
(1) 1In Fächern mit Schulaufgaben wird die Jahresfortgangsnote aus einer Gesamtnote für die großen Leistungsnachweise und aus einer Gesamtnote für die kleinen Leistungsnachweise gebildet. 2Bei der Bildung der Gesamtnote für die kleinen Leistungsnachweise sind die schriftlichen, mündlichen und ggf. praktischen Leistungen angemessen zu gewichten. 3In Fächern mit zwei Schulaufgaben stehen die Gesamtnoten grundsätzlich im Verhältnis 1:1. 4In Fächern mit mehr als zwei Schulaufgaben stehen die Gesamtnoten grundsätzlich im Verhältnis 2:1.
(2) In Fächern ohne Schulaufgaben ergibt sich die Jahresfortgangsnote aus den kleinen Leistungsnachweisen.
An meiner Schule sind Noten von x,41 bis x,59 Verhandlungssache, wobei man die bessere Note eigentlich nie begründen muss, die schlechtere bei 5 und 6 besonders gut und sonst... weiß nicht. Begründen muss man deshalb, weil die Note formal von der Klassenkonferenz erstellt wird und nicht von de einzelnen Lehrkraft, die nur einen Vorschlag macht.
Das mit den 2.51 > 3 stammt aus der LPO, der Lehramtsprüfungsordnung an der Uni, also bei der Ausbildung zur Lehrkraft. Aber ja, auf zwei Nachkommastellen berechnet und mit Durchschnitten wird tatsächlich, mit all den Problemen dabei.