Zitat3G-Regel in Innenräumen ab spätestens 23. August: Nur geimpfte, genesene oder getestete Personen dürfen in öffentliche Innenräume wie Besuche in Krankenhäusern, Altenheime, Feste, Sportwettbewerbe, Innengastronomie von Restaurants, Friseure, Kosmetiker, Fitness-Studios, Schwimmbäder, Sporthallen und Übernachtungen in Hotels. Ein Test darf nicht älter als 24 Stunden (Antigen-Test) oder 48 Stunden (PCR) sein. Ausgenommen von der Regel sind Kinder bis sechs Jahren und Schüler, da an Schulen sowieso weiter regelmäßig getestet werden soll. Und die 3G-Regel kann ausgesetzt werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Kreis „stabil“ unter 35 liegt.
(Hervorhebung durch mich)
Das heißt also: Wenn die Sieben-Tages-Inzidenz über 35 beträgt, dann stellen wir am Laufenden Band Testbescheinungen aus?
Vor den Ferien gab es diese Option ja auch. Es gab leider immer wieder SuS, die bei der testenden Lehrkraft angaben, eine solche Bescheinigung haben zu wollen, wir gaben es weiter, die Sekretärin stellte aus, die SuS holten diese aber nicht ab