Guten Morgen, bestimmt hat schon der ein oder andere Lehrer anhand seiner Bezügemitteilung in NRW - via Rückrechnungs-Periode - eine MAV Schuldienst Vergütung erhalten.
Wenn dort als Abrechnungsmonat z. B. 06/2021 angegeben ist mit:
Anzahl Std./Tg. 2,00 und daneben der Std./Tg.-satz dann heißt das doch, dass dort 2 Unterrichtsstunden im Monat an Mehrarbeit geleistet worden sind, oder?
Ich frage deshalb, weil wohl bei dem Formblatt dafür dann wohl ein Fehler unterlaufen ist, denn monatlich wurden entsprechende 8,00 Mehrstunden pro Monat gearbeitet - was dann natürlich nicht gerade einen geringen Mehrverdienst - trotz Steuerbrutto & Co. - darstellt.
Viele Grüße