Zusätzlich zur allgemeinen Hochschulreife auch Fachhochschulreife (schulischer Teil) in NRW möglich ? (§ 58 Abs. 6 APO-WbK)

  • Hallo zusammen,


    beim durchlesen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Weiterbildungskolleg (APO-WbK) ist mir aufgefallen, dass es anscheinend gemäß §58 Abs. 6 möglich ist in NRW, zusätzlich zur allgemeinen Hochschulreife, auch den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erhalten. Hier ist der entsprechende Link zur einschlägigen Regelung: §58 Abs. 6 APO-WbK


    Haben evtl. einige hier damit Erfahrung und können vielleicht schildern was es damit auf sich hat?


    Müssen also alle Studierenden am WBK zusätzlich zum Zeugnis der AHR, nun auch ein Zeugnis der Fachhochschulreife erhalten bzw. haben sie aufgrund dieser Vorschrift einen Rechtsanspruch darauf?


    Der Wortlaut des §58 Abs. 6 lässt es jedenfalls vermuten das dem so wäre:/.

  • Nein.


    Wer das Zeugnis der FHR erhält, dessen Bildungsgang ist beendet.

    Das schon. Aber die TE meint es doch wohl umgekehrt: Nämlich, ob jemand, der die AHR erhalten hat, zursätzlich noch eine Bescheinigung über die FHR erhalten könne!? So steht es ja tatsächlich im genannten Paragraphen:"Nach bestandener Abiturprüfung kann ehemaligen Studierenden ergänzend zur allgemeinen Hochschulreife der schulische Teil der Fachhochschulreife für das Land Nordrhein-Westfalen zuerkannt werden, wenn sie die Bedingungen des § 61

    Absatz 1 erfüllen. Die Bescheinigung trägt das Datum der Ausstellung."

    Wobei ich den Begriff "ehemalige Studierende" hier merkwürdig finde. Außerdem frage ich mich, was jemand davon haben sollte, wenn ihm die AHR und die FHR bescheinigt werden. Mit dem Zeugnis der AHR kann man doch sowieso an einer Fachhochschule studieren.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Oh, das habe ich tatsächlich falsch gelesen und nicht auf den Paragraphen geklickt. Ich dachte es ginge darum, ob auf den Weg zum Abitur auch das Fachabi Zeugnis ausgestellt wird, das ist nämlich nicht möglich. Finde es auch seltsam wieso jemand mit Abitur das Fachabi Zeugnis im Nachgang noch ausgestellt haben möchte, habe davon noch nie etwas gehört.


    Schüler am Weiterbildungskolleg heißen ganz offiziell Studierende, wir denken auch nicht in Schuljahren, sondern in Semestern, weil das Abitur auch im Herbst stattfindet. Ich benutze diese Begriffe aber im Forum nicht, weil es zu viele 😕 Reaktionen erzeugen würde.

  • Ah, das ist ja schon mal interessant und völlig neu für mich. Danke für die Infos bzgl. des WBK (das es ja in NDS nicht gibt)!

    Bei uns ist es so, dass die SuS, die das BG nach der 12. Klasse verlassen - also nicht bis zum Abi an der Schule bleiben-, mit entsprechenden Noten ein FHR-Zeugnis erhalten können.

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  • Bei uns ist es so, dass die SuS, die das BG nach der 12. Klasse verlassen - also nicht bis zum Abi an der Schule bleiben-, mit entsprechenden Noten ein FHR-Zeugnis erhalten können.

    Ja, das können sie bei uns ja auch, aber danach müssen sie dann auch gehen.

    • Offizieller Beitrag

    Ausgehend von der Ursprungsfrage ist es so:

    Die AHR kann womöglich eine schlechtere Durchschnittsnote ausweisen als der schulische Teil der FHR - in der Regel dann, wenn SchülerInnen in der Q2 die Puste ausgeht. Wenn man dann sowieso an einer FHR studieren möchte, kann es bei NC-Fächern sinnvoll sein, sich mit der Fachhochschulreife zu bewerben.

    Der "Haken" ist jedoch, dass diese SchülerInnen dennoch das einjährige gelenkte Praktikum absolvieren müssen (oder ggf. etwas Gleichwertiges wie ein FSJ etc.) - somit könnten sie erste ein Jahr später ihr Studium beginnen.

    Wer § 58 Abs. 6 richtig liest, wird das "kann" auch gelesen haben. Kann heißt, dass die Möglichkeit vorhanden ist - in Abgrenzung zu "muss", was verbindlich festlegt. Der schulische Teil der FHR wird somit auf Antrag ausgestellt - vgl. § 61 Abs 1 APO-WbK. Das Verlassen der Schule ist in § 61 APO-WbK keine zwingende Voraussetzung.

    Dies stellt einen Unterschied zur APO-GOSt dar, da in § 40a das Verlassen der Schule als Voraussetzung für die Zuerkennung des schulischen Teils der FHR ist.

  • Schüler am Weiterbildungskolleg heißen ganz offiziell Studierende, wir denken auch nicht in Schuljahren, sondern in Semestern, weil das Abitur auch im Herbst stattfindet. Ich benutze diese Begriffe aber im Forum nicht, weil es zu viele 😕 Reaktionen erzeugen würde

    Wegen mir kannst du das gerne machen. In der Fachschule ist das genauso.

    • Offizieller Beitrag

    Das ist für Deine ursprüngliche Frage nicht von Belang.

    Wer nach dem vierten Semester geht, stellt den Antrag und bekommt bei Erfüllen der Voraussetzungen den schulischen Teil der FHR zuerkannt. Wer Abitur macht, kann zusätzlich den schulischen Teil der FHR auf Antrag bescheinigt bekommen.

  • :weissnicht: Hier in NDS gibt es an den Fachschulen als Bildungsgänge in den BBS ganz "normale" Halbjahre, keine Semester, und die SuS dort sind keine "Studierenden" sondern halt "(Fach)Schüler*innen", die (meist) nach zwei oder drei Jahren zum Sommer hin ihre Abschlussprüfungen machen.

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  • :weissnicht: Hier in NDS gibt es an den Fachschulen als Bildungsgänge in den BBS ganz "normale" Halbjahre, keine Semester, und die SuS dort sind keine "Studierenden" sondern halt "(Fach)Schüler*innen", die (meist) nach zwei oder drei Jahren zum Sommer hin ihre Abschlussprüfungen machen.

    Die Fachschule ist bei uns auch in den beruflichen Schulen. Die Semester entsprechen 1:1 den Schulhalbjahren. Sie werden aber als Studierenden geführt und haben auch einen internationalen Studierendenausweis. Der Abschluss wird seit kurzem mit dem Zusatz Bachelor Professional ausgestellt und es ist ja eh schon ein Abschluss der DGR/EQR Niveaustufe 6. Daher passt dieses Bezeichnungen hier deutlich besser als die "normalen".

  • Die Semester entsprechen 1:1 den Schulhalbjahren. Sie werden aber als Studierenden geführt und haben auch einen internationalen Studierendenausweis.

    Tja, dann wird das bei euch wohl tatsächlich anders bezeichnet. Ich habe noch nie einen der an meiner Schule in einer der Fachschulen eingesetzten KuK (ich selber habe auch schon in zwei unserer drei Fachschulen Englisch unterrichtet) von "Semester" statt "Halbjahr" sprechen hören.
    Unsere Fachschüler*innen bekommen auch keinen internationalen Studierendenausweis (nur unseren Schülerausweis, den alle anderen SuS ebenfalls erhalten). Allerdings habe ich mal irgendwo gelesen, dass auch Azubis oder Refis sich diesen Studierendenausweis ausstellen lassen könnten. Ich wüsste allerdings nicht, dass danach schon mal jemand gefragt hat ;)

    Der Abschluss wird seit kurzem mit dem Zusatz Bachelor Professional ausgestellt und es ist ja eh schon ein Abschluss der DGR/EQR Niveaustufe 6.

    Das ist bei uns auch so (meines Wissens gilt das deutschlandweit für alle Fachschulen). Die Absolvent*innen erwerben mit dem erfolgreichen Abschluss ja auch die FHR.

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  • Tja, dann wird das bei euch wohl tatsächlich anders bezeichnet. Ich habe noch nie einen der an meiner Schule in einer der Fachschulen eingesetzten KuK (ich selber habe auch schon in zwei unserer drei Fachschulen Englisch unterrichtet) von "Semester" statt "Halbjahr" sprechen hören.
    Unsere Fachschüler*innen bekommen auch keinen internationalen Studierendenausweis (nur unseren Schülerausweis, den alle anderen SuS ebenfalls erhalten). Allerdings habe ich mal irgendwo gelesen, dass auch Azubis oder Refis sich diesen Studierendenausweis ausstellen lassen könnten. Ich wüsste allerdings nicht, dass danach schon mal jemand gefragt hat ;)

    https://berufliche.bildung.hes…o_fs_2011_08_01-final.pdf In der Verordnung wird zwar nicht von Semestern gesprochen, aber die Teilnehmer als Studierende bezeichnet.



    Das ist bei uns auch so (meines Wissens gilt das deutschlandweit für alle Fachschulen). Die Absolvent*innen erwerben mit dem erfolgreichen Abschluss ja auch die FHR.

    Ja das ist Bundeseinheitlich. Die FHR erhalten aber nur diejenige, die den entsprechenden Wahlpflichtunterricht und Prüfung abgelegt haben. Im Prinzip ist dieser Abschluss in Hessen aber für Fachschulabsolventen total irrelevant. Weil:


    Hochschulzugangsberechtigung
    (1) Personen mit einem der folgenden Abschlüsse besitzen eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung nach § 54 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 in Verbindung mit Satz 2 des Hessischen Hochschulgesetzes:

    ...


    4. Abschluss einer Fachschule entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 in der Fassung des Beschlusses vom 25. Juni 2015, in der jeweils geltenden Fassung),


  • Ich bin mir ziemlich sicher, dass Fachschulabsolvent*innen in NDS "nur" die FHR erwerben, nicht die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (was ich - ehrlich gesagt - etwas unfair finde). Wahlpflichtunterricht gibt es m. E. an unseren Fachschulen nicht. Aber dass man die Prüfung erfolgreich abgelegt haben muss, ist ja klar (ich sprach ja von "erfolgreichem Abschluss" der Fachschule, damit die Absolvent*innen die FHR erhalten).


    Drei Links dazu noch zu Niedersachsen:

    - Fachschulen in NDS: https://www.nibis.de/fachschulen_6927 (wichtig ist hier der letzte Satz: "Daneben vermitteln die mindestens zweijährigen Fachschulen im Regelfall die Fachhochschulreife.")

    - Erwerb der FHR: https://www.voris.niedersachse…=jlr-BBiSchulVND2009V5P29

    - BbS-VO, Anlage "Fachschulen": http://www.schure.de/22410/bbsvo.htm#anl8

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  • Interessant. In Hessen kann an der Fachschule die FHR erlangt werden, wenn das Fach Mathematik nach dem ersten Ausbildungsabschnitt im Wahlpflichtunterricht weiter geführt wird und eine zusätzliche Prüfung in Mathe abgelegt wird. Aber eigentlich ist die FHR in Hessen ja eh hinfällig für Fachschulabsolventen :D


    Eigentlich ist NDS mit dem Bildungsgang sehr inkonsequent. Es handelt sich um einen Abschluss der Stuf 6, aber wie ein Bachelor. Dieser gilt, wie auch die alten FH-Abschlüsse, als Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung und damit kann jedes Studium begonnen werden.

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