Rechtliche Frage - an Krücken zum Dienst

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine rechtliche Frage, bin im Netz nicht wirklich fündig geworden.


    Mir steht eine Fuß-OP bevor, im Anschluss muss ich für 6 Wochen an Krücken laufen mit max 15kg Teilbelastung.


    Ist es erlaubt, mit Krücken zu arbeiten? Wo kann ich mir dazu verlässliche Infos holen?

    (es geht um NRW, Grundschule)


    Ich bekomme nach dem Sommer ein 1. Schuljahr und möchte nicht längerfristig ausfallen.


    Vielen Dank euch.

    Lieben Gruß :)

    • Offizieller Beitrag

    Maßgeblich ist, ob Du dienstunfähig bist bzw. durch den Arzt als solches erklärt wirst, oder ob Du dienstfähig bist.

    Über dieser Überlegung sollte jedoch Deine Gesundheit stehen - niemand dankt es Dir, wenn Du Deine 1. Klasse um jeden Preis selbst betreuen möchtest und dadurch womöglich Deinen Heilungsprozess behinderst.

  • Ich würde definitiv abwarten und ggf. mit der Ärzt*in besprechen. Die Teilbelastung wirst du kaum im Blick haben können im Schulalltag, außerdem kann es auch sein, dass du Schmerzen hast und gar nicht arbeiten willst.


    So schade das natürlich ist mit einer Ersten. Vielleicht kannst du aber zu Besuch sein, damit du die Kinder wenigstens kennenlernst?

  • Ist es erlaubt, mit Krücken zu arbeiten?

    Zuvor klärte ich die Frage, ob das sinnvoll ist. Sprech’ doch mal mit deiner Ärztin.


    Wenn bekannt ist, wie lange du ausfällst kann sich die Schulleitung um eine passende Vertretung kümmern.

  • Falls du mit Krücken zum Dienst gehen willst, solltest du dir aber vorher zusichern lassen, dass du

    - in einem Raum sein kannst, der gut zu erreichen ist,

    - keine Aufsichten machen musst,

    - keine Vertretungen übernehmen musste,

    - eventuell auch nur einige Stunden machst, was dann eine Wiedereingliederung wäre, die von der Ärztin/dem Arzt verordnet werden kann.


    So hatte ich es vor Jahren gemacht. Da war ich auf Krücken und durfte nur teilbelasten.

    Ich war insgesamt fit genug, das Unterrichten lief dem Heilungsprozess nach meiner Einschätzung und nach Zustimmung durch den Arzt nicht entgegen.

    Wären meine Bedingungen nicht erfüllt worden, hätte ich mich noch weiter krankschreiben lassen können. Hätte ich dann auch getan.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Vielen Dank euch.

    Mir ist bewusst, dass die Gesundheit an erster Stelle stehen sollte. Ich bin allerdings Ende letzten Jahres schon für knapp 4 Monate ausgefallen wegen des Fußes. Ich habe da einfach ein ganz schlechtes Gewissen.


    Die Bedingungen in der Schule würden passen, also Klassenraum im EG, leicht zu erreichen sowie keine Aufsichten/Vertretungen.


    Ich werde auf jeden Fall nochmal mit der Ärztin sprechen, ob bzw. wie sinnvoll sie diese Idee findet und mir genau überlegen, wie es gehen kann.

  • Aus schlechtem Gewissen solltest du auf keinen Fall zur Schule gehen, wirklich nur, wenn du es für dich gut findest!

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Ich vergaß:

    Ein schlechtes Gewissen wegen Verletzungen oder Krankheiten ist ohnehin völlig unangebracht.

    Diese Scheiß-Gewissensache, die offenbar immer noch irgendwie anerzogen wird, sollte man sich unbedingt abtrainieren.

    Ist schwer, geht aber, z. B. mit Verhaltenstherapie.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Sprich vor allem vorab mit der Schulleitung, ob sie dich überhaupt so sehen will. Ich hatte vor Jahren ein ähnliches Problem. Nach einem Knochenbruch sagte der Orthopäde "Platty, quäl dich." Oder genauer: Damit sich Knochenmasse bildet, müssen sie das Bein belasten, auch wenn es wehtut.


    Ich kam also humpelnd zum Dienst und habe von der Schulleitung einen Einlauf 1. Klasse bekommen, weil ich über den Flur gehumpelt bin und das wahrscheinlich nicht ins Bild der Schule paßte. Jedenfalls war es bisher das einzige mal, daß mir ein Schulleiter mit einer Disziplinarklage wegen der Mißachtung seiner Dienstlichen Anordnung (nicht zu humpeln) gedroht hat.

  • Ich habe da einfach ein ganz schlechtes Gewissen.

    Das solltest du nicht. Du hast nichts Unrechtes oder Unethisches getan. Du nutzt auch nichts aus, du nimmst nur etwas in Anspruch.


    Geh‘ mal davon aus, dass auch deine Dienstherrin ein Interesse daran hat, dass der Heilungs- uns Erholungsprozess unproblematisch abläuft. Ansonsten könntest du noch länger ausfallen. Dann wären Gewissensbisse angebracht.

  • Jedenfalls war es bisher das einzige mal, daß mir ein Schulleiter mit einer Disziplinarklage wegen der Mißachtung seiner Dienstlichen Anordnung (nicht zu humpeln) gedroht hat.

    Eine solche Äußerung wäre ein angemessener Anlass für eine Beschwerde. Der „Klage“ hätte ich jedenfalls seeehr gelassen entgegen gesehen.

  • Ich bin allerdings Ende letzten Jahres schon für knapp 4 Monate ausgefallen wegen des Fußes.

    Und? Damit bist du doch gestraft genug.


    Frag dich mal, was du deiner besten Freundin empfehlen würdest :)

  • Wie kommst du eigentlich zur Schule hin?

    Auto fahren darfst du dich gar nicht so. Fahrrad und Laufen scheidet auch aus. Und mit Krücken in den überfüllten Bus quetschen würde ich mir gut überlegen. Da bleibt ja auch noch der Weg von und zur Bushaltestelle.

  • Wie kommst du eigentlich zur Schule hin?

    Auto fahren darfst du dich gar nicht so.

    Kommt drauf an, ob es bei linnea78 der linke oder der rechte Fuß ist. Ist es der linke Fuß, ist das weniger ein Problem, denn damit tritt man üblicherweise nur die Kupplung, wenn man denn kein Automatikgetriebe hat. Aber ist es der rechte Fuß, dürfte einem sogar der Orthopäde dringendst nahelegen das Autofahren bleiben zu lassen, weil man im Fall der Fälle nicht genug Druck aufs Bremspedal ausüben kann, um das Auto mit arbeitendem ABS bei einer Notbremsung zum Stehen zu bekommen.


    Mein Orthopäde hat mir damals jedenfalls gesagt ab wann ich wieder fahren darf, eben genau wegen der Problematik "Bremspedal mit voller Kraft treten".

    • Offizieller Beitrag

    Ich vergaß:

    Ein schlechtes Gewissen wegen Verletzungen oder Krankheiten ist ohnehin völlig unangebracht.

    Diese Scheiß-Gewissensache, die offenbar immer noch irgendwie anerzogen wird, sollte man sich unbedingt abtrainieren.

    Ist schwer, geht aber, z. B. mit Verhaltenstherapie.

    Wegen eines aus meiner Sicht nicht pathologischen schlechten Gewissens eine Verhaltenstherapie anzuraten halte ich für deutlich über das Ziel hinausgeschossen. Dann müssten >80% der KollegInnen auf die Couch.

    ABER:
    Unsere ganze Zunft und das Funktionieren des Systems Schule lebt leider seit geraumer Zeit davon, dass allen suggeriert wird, man sei ja so wichtig und unverzichtbar und die armen KollegInnen müssen im Falle einer Erkrankung das alles auffangen. Wenn dann noch der Druck durch erwartetes Vertretungsmaterial im Krankheitsfall kommt, sind wir weit jenseits des Zumutbaren. Diese Suggestion ist so erfolgreich, dass man es selbst irgendwann glaubt, zumal die scheinbare Unersetzbarkeit ja auch dem Ego schmeichelt.

    Wenn wir krank sind, sind wir krank. In den meisten anderen Branchen bleibt die Arbeit wahlweise liegen (OK, das geht bei uns im Unterricht nicht), oder sie wird auf andere Köpfe verteilt. Langfristig gleicht sich das aus, weil jeder früher oder später mal krank ist.

    So gesehen ist es tatsächlich ein womöglich explizit durch das System Schule anerzogenes schlechtes Gewissen - vielleicht verstärkt durch das hohe Jammeraufkommen der Kolleginnen und Kollegen, die sich - oft zu Recht - als überlastet empfinden. Dann möchte man als "netter Mensch" denen nicht auch noch Vertretungsstunden durch den eigenen Ausfall aufbürden.

    Es hilft aber nichts. Wenn ich eine Sache gelernt habe - auf die harte Tour - dann ist es, dass JEDE/R jederzeit ersetzbar ist und auch auf wundersame Weise ersetzt wird, wenn Not am Mann/an Frau ist. Vor diesem Hintergrund braucht mir keine Schulleitung oder Behörde mehr zu suggerieren, wie wichtig und unersetzlich ich - wobei es ehrlicherweise ja nicht ich bin sondern meine Arbeitsleistung ist - angeblich wäre.

  • Ehrlich? 15 kg Teilbelastung erreicht man schon, wenn man den Fuß gefühlt "ohne Gewicht" gerade mal so auf den Boden "auflegt". Kannst ja mal mit ner Körperwaage ausprobieren, wie wenig das ist. Wenn du keinen festen Stand hast bist du raus. Wie willst du einen Rempler abfangen und dabei stehen bleiben, wenns drunter und drüber geht?

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Ich bekomme nach dem Sommer ein 1. Schuljahr und möchte nicht längerfristig ausfallen.

    Wenn "nur" der Fuß kaputt ist, kannst du vielleicht besser von zu Hause unterstützen. Sei es z. B., dass du durch eine vertretung digital in den Klassenraum geholt wirst oder ansonsten nahen Kontakt hälst und unterstützt.

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