guten abend liebes forum,
bei dem versuch herauszufinden, was vom einkommen beim elterngeld angerechnet wird, bin ich auf sehr allgemeine aussagen gestossen, die mir aber nicht weiterhelfen.
als angestellte, nicht-verbeamtete gs-lehrerin in berlin erhalte ich diverse zulagen, u.a.: hauptstadtzulage, zulage nach §16, vermögensbildender ag-anteil (monatlich) und ab und an angleichungszulage entgo lk.
die jahressonderzahlungen fallen schon mal raus richtig? aber wie sieht es nun mit den anderen zulagen aus?
ich bedanke mich schon mal für eure hilfe!
viele grüße
arislebeles