Teilzeit/Elternzeit?

  • Ich habe ein Kind bekommen und weil ich von Corona und DistanzUnterricht/Wechselunterricht so dermaßen genervt war, 2 Jahre Elternzeit beantragt mit der Hoffnung, dass dann alles vorbei ist. Ich bin gerne Lehrerin und vermisse die Schule jetzt schon und denke, dass ich einen Fehler gemacht habe:angst:Ich würde gerne nach einem Jahr zurückkommen. Ich habe nun noch der rechtlichen Lage gegoogelt und herausgefunden, dass ich damit wohl fest an die 2 Jahre gebunden bin;(Ich weiß, der Schulträger muss planen, es ist allein meine Schuld. Ich hab aber auch was über Teilzeit in Elternzeit gefunden und frage mich, ob ich darauf Anspruch habe? Kennt sich jemand damit aus?


    Ich weiß, ich könnte einfach im Schulamt nachfragen, aber bevor ich dort auflaufe, wollte ich erstmal hier fragen, ob sich jemand auskennt. Außerdem weiß ich, dass mehrere Kollegen Sabbatjahre schieben/streichen wollten wegen Corona, da denke ich, mein Fall wird dann auch eher nicht wohlwollend aufgenommen ;(

  • Ja, du hast einen Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit, der Schulträger müsste nachweisen, dass er keinerlei Verwendung für dich hat und vor allem muss er, wenn Angestellte usw. dabei sind die im Zweifelsfall entlassen um für die Platz zu schaffen, wenn es geht.


    Also er kommt da kaum raus aus dem Teilzeitanspruch, das ist ein deutlicher Unterschied zu Sabbatjahre streichen usw.


    Wichtig ist nur, dass in deinem Teilzeitantrag dann alles drin steht, sprich du gibst an mit wieviel Stunden, am besten wie verteilt du wiederkommen willst, wird das nicht rechtzeitig abgelehnt ist es eh genehmigt.

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