Humblebee und gern auch die anderen, die das so handhaben:
Ich lager jetzt mal aus. Bitte nicht als "meckern" auffassen, ich bin wirklich nur neugierig, weil - so wie ich es verstehe - Eure Vorgehensweise bei uns in RLP zumindest gefühlt gegen 20 Vorschriften verstoßen würde
entschuldigte Fehlstunden werden auch im Präsenzunterricht mit 6 bewertet; egal ob Teilzeit- oder Vollzeitbildungsgang.
Das kann ich gerade nicht nachvollziehen. Wir bewerten ja insofern die Anwesenheit bzw. die Teilnahme am Unterricht, indem wir für die Unterrichtsstunden, bei denen der/die betreffende Schüler/in anwesend ist, eine mündliche Note geben?! Macht jemand nicht gut oder gar nicht mit, erhält er dort ebenfalls eine schlechte Bewertung (bis hin zur 5 oder 6); zeigt ein/e Schüler/in eine gute mündliche Mitarbeit, gibt es eine gute Bewertung.
Ich raff's tatsächlich immer noch nicht ganz. Wie ist es denn nun:
a) Du gibts jede Stunde ALLEN SuS eine einzelne mündliche Note, und wer unentschuldigt fehlt bekommt dann eben eine 6?
b) Du gibst für die mündliche Beteiligung im (Halb)jahr eine Note, und wer unentschuldigt fehlt, bekommt für diese eine Stundedann eine schlechte Bewertung, die dann aber mit allen anderen Stunden verrechnet wird?
c) Wie b, aber für die Fehlstunde gibt es eine 6, die als komplette Note zählt?
d) Du machst immer nur für manche SuS mündliche Noten, und die fehlenden wären dann zufällig an diesem Tag dran gewesen?
a wäre sogar bei uns auch zulässig, aber mein Gott, was für ein Aufwand!
b ginge nur über die Epochalnote, die (ebenfalls: bei uns) aber zeitlich auf ca. 6 Wochen begrenzt sein muss, und der Zeitraum muss vorher auch jedem Schüler genannt werden.
c ginge gar nicht.
d wäre auch bei uns eine Variante, wie man es hinbiegen könnte, allerdings wohl nur, wenn man wirklich regelmäßig einzelne Schüler für spontane mündliche Leistungskontrollen auswählt (bspw. das, was man früher "abhören" nannte).