Wann sind Schulen wieder (teilweise) dicht?

  • Ja, während der Corona-Zeit hatten sie einen Anspruch auf DU, Material etc.. Also wenn man wegen Corona zu Hause bleiben musste. Wenn man krank ist, musste man sich weiter selber kümmern ...

    Richtig, SuS, die wegen Quarantäne oder wegen Befreiung vom Präsenzunterricht zuhause sind, haben natürlich einen Anspruch auf DU (genauso wie auf Präsenzunterricht). Aber auch da mussten sie sich bei uns selber drum kümmern; sprich: sich per ViKo in den Präsenzunterricht schalten, ihre Arbeitsaufträge auf "Moodle" abrufen und dort die entsprechenden Arbeitsergebnisse einstellen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Richtig, SuS, die wegen Quarantäne oder wegen Befreiung vom Präsenzunterricht zuhause sind, haben natürlich einen Anspruch auf DU (genauso wie auf Präsenzunterricht). Aber auch da mussten sie sich bei uns selber drum kümmern; sprich: sich per ViKo in den Präsenzunterricht schalten, ihre Arbeitsaufträge auf "Moodle" abrufen und dort die entsprechenden Arbeitsergebnisse einstellen.

    Die technischen Möglichkeiten sich in den Präsenzunterricht zu schalten, haben wir bzw. die meisten anderen Schulen bei uns gar nicht.

    Dazu musst du natürlich bei jüngeren auch immer noch was erklären oder nachgucken. Das kostete Kraft und Zeit.


    Zum Zuschalten zum Präsenzunterricht: Gab es bei euch keine datenschutzrechtlichen Bedenken? Bei uns hieß es mal: Tolle, Idee. Aber beachten sie den Datenschutz. Sprich wenn Schüler das nicht wollen, ist es schwierig.

  • Die technischen Möglichkeiten sich in den Präsenzunterricht zu schalten, haben wir bzw. die meisten anderen Schulen bei uns gar nicht.

    Dazu musst du natürlich bei jüngeren auch immer noch was erklären oder nachgucken. Das kostete Kraft und Zeit.

    Deswegen schrieb ich ja, wie es an meiner Schule ablief bzw. abläuft. Dass die technische Ausstattung an anderen Schulen schlechter ist oder es eben problematischer wegen der jüngeren SuS ist, ist mir schon klar (wobei ich in den schwächeren BES- und BFS-Klassen auch viele SuS haben, denen ich viel erklären oder ihre Arbeitsergebnisse dann und wann überprüfen muss).


    Zum Zuschalten zum Präsenzunterricht: Gab es bei euch keine datenschutzrechtlichen Bedenken? Bei uns hieß es mal: Tolle, Idee. Aber beachten sie den Datenschutz. Sprich wenn Schüler das nicht wollen, ist es schwierig.

    Doch, diese Bedenken gab es bei uns auch. Zumal unsere SuS ja in ViKos im Herbst schriftlich einwilligen mussten, was einige nicht getan haben. Aber wer sich nicht zuschalten wollte - also in die Teilnahme an ViKos nicht eingewilligt hat -, musste halt die Arbeitsaufträge, die wir mit den anderen SuS im Präsenzunterricht erledigt haben, über "Moodle" abrufen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Doch, diese Bedenken gab es bei uns auch. Zumal unsere SuS ja in ViKos im Herbst schriftlich einwilligen mussten, was einige nicht getan haben. Aber wer sich nicht zuschalten wollte - also in die Teilnahme an ViKos nicht eingewilligt hat -, musste halt die Arbeitsaufträge, die wir mit den anderen SuS im Präsenzunterricht erledigt haben, über "Moodle" abrufen.

    Bei uns war die Frage andersrum. Was ist, wenn ein Schüler in Präsenz dem nicht zustimmt. Bei uns kann ich das sogar noch verstehen. Vielleicht möchte ich nicht, dass irgendjemand "Fremdes" mein Kind in der Schule beobachten kann. Vielleicht sitzen die Eltern von xy daneben und gucken, wie gut wer in der Schule ist.

  • Was ist, wenn ein Schüler in Präsenz dem nicht zustimmt.

    Wenn jemand wegen Impfunwilligkeit nicht am Präsenzunterricht teilnimmt, soll sie zusehen, wo sie bleibt. Da gibt es nichts extra. Anders ist das bei den Fällen, wo Schülerinnen wegen Risikogruppe nicht nach 'ne Präsenz hinkommen können. Die sind eh schon arm dran und natürlich kriegen die von mir gegebenenfalls den Unterricht online übertragen. Wenn dann jemand wegen Datenschutz nicht im Klassenraum sein möchte, gebe ich ihr gerne einen Arbeitsauftrag, den sie in einem getrennten Raum bearbeiten kann.


    Man darf sich entscheiden, man darf aber auch mit der eigenen Entscheidung klarkommen.


    PS: Ich habe einen Fall einer Schülerin, die bis zum Schuljahresende in Distanz war. Für die Präsenten war es immer selbstverständlich, dass die online dabei war. Sie haben sich ihrerseits um die Technik gekümmert, ihr just in time Handyfotos von den eigenen Aufzeichnungen geschickt etc.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Für die Präsenten war es immer selbstverständlich, dass die online dabei war

    Und trotzdem geht das nur mit Einverständnis der Schüler in Präsenz bzw. den Eltern oder wenn die Schüler nicht zu sehen und nicht zu hören sind. Schießt dir einer quer ist die Nummer durch.

  • Wenn jemand wegen Impfunwilligkeit nicht am Präsenzunterricht teilnimmt, soll sie zusehen, wo sie bleibt. Da gibt es nichts extra. Anders ist das bei den Fällen, wo Schülerinnen wegen Risikogruppe nicht nach 'ne Präsenz hinkommen können. Die sind eh schon arm dran und natürlich kriegen die von mir gegebenenfalls den Unterricht online übertragen. Wenn dann jemand wegen Datenschutz nicht im Klassenraum sein möchte, gebe ich ihr gerne einen Arbeitsauftrag, den sie in einem getrennten Raum bearbeiten kann.

    Ich glaube, da wird die Landesschulbehörde eine andere Rechtsauffassung als du haben.

    Letztlich wird die Frage schon kritisch. Muss ich es erdulden, dass der Präsensunterricht ins Internet gestreamt werden. In Niedersachsen gibt es da meines Wissens noch keine klare Aussage. Nur so ein Wischiwaschi wie "Die datenschutzrechtlichen Vorgaben sind zu beachten." Es hilft ja auch nichts darauf zu hoffen, dass alle einverstanden ist. Du musst ja nur einen dazwischen haben, der meckert.

  • Ich glaube, da wird die Landesschulbehörde eine andere Rechtsauffassung als du haben.

    Letztlich wird die Frage schon kritisch. Muss ich es erdulden, dass der Präsensunterricht ins Internet gestreamt werden. In Niedersachsen gibt es da meines Wissens noch keine klare Aussage. Nur so ein Wischiwaschi wie "Die datenschutzrechtlichen Vorgaben sind zu beachten." Es hilft ja auch nichts darauf zu hoffen, dass alle einverstanden ist. Du musst ja nur einen dazwischen haben, der meckert.

    Also hier entspricht O.Meiers Auffassung genau der der Schulverwaltung,

  • Also hier entspricht O.Meiers Auffassung genau der der Schulverwaltung,


    Wenn jemand wegen Impfunwilligkeit nicht am Präsenzunterricht teilnimmt, soll sie zusehen, wo sie bleibt. Da gibt es nichts extra. Anders ist das bei den Fällen, wo Schülerinnen wegen Risikogruppe nicht nach 'ne Präsenz hinkommen können. ... Wenn dann jemand wegen Datenschutz nicht im Klassenraum sein möchte, gebe ich ihr gerne einen Arbeitsauftrag, den sie in einem getrennten Raum bearbeiten kann.


    Ich habe einen Fall einer Schülerin, die bis zum Schuljahresende in Distanz war. Für die Präsenten war es immer selbstverständlich, dass die online dabei war. Sie haben sich ihrerseits um die Technik gekümmert, ihr just in time Handyfotos von den eigenen Aufzeichnungen geschickt etc.

    Ok, also in Berlin entscheidest du als Lehrerin, ob die Gründe das jemand im Distanzlernen ist legitim sind? (Wir reden natürlich darüber, dass die Schüler legitim zu Hause bleiben. Z.b. wegen Quarantäne oder weil die Präsenzpflicht aufgehoben wurde.)


    Das Recht auf informelle Selbstbestimmung gilt doch sicherlich auch in Berlin, oder? Du kannst nicht ein Kind in den Nebenraum schicken, nur weil es dir keine Zustimmung gibt. Dadurch dürfen dem Kind keine Nachteile entstehen. Richtig wäre es eine Lösung zu finden, wo nur die Lehrkraft aufgenommen wird.


    Die Schüler kümmern sich um die Technik? Aber ihr habt sicherlich geprüft, dass das alles datenschutzkonform ist. Was ist denn mit der Auftragsverarbeitung? Wurde da ein Vertag geschlossen?


    Handyfotos? Über Whatsapp zufälligerweise? mmh.


    In der Praxis kann man sicherlich alles so machen. Ich habe auch in der Pandemie Unterricht gestreamt. Wenn man das aber mit System machen will, muss es rechtlich auch haltbar sein. Und das ist keineswegs so einfach wie du denkst. Auch in Berlin gilt die DSGVO.

  • as Recht auf informelle Selbstbestimmung gilt doch sicherlich auch in Berlin, oder? Du kannst nicht ein Kind in den Nebenraum schicken, nur weil es dir keine Zustimmung gibt.

    Ach auf den Passus beziehst du dich, nein, das geht natürlich schon alleine wegen der Aufsichtspflicht nicht und ja, wir haben Unterricht gestreamt und den Eltern wurde mitgeteilt, wenn sie dem nicht widersprechen, dann gilt die Zustimmung als erteilt. Und nein, in der Regel kümmere ich mich um die Technik und habe bei der Übergabe den Kollegen eben mitgeteilt, dass das ohne Einverständnis weder mit Bild- noch Tonübertragung der Kinder geht.


    Ich bezog mich auf den Abschnitt, der uns genau so mitgeteilt wurde vom Schulamt, dass Kinder zuhause sich selber darum kümmern müssen, wie sie an ihre Sachen kommen. Sie könnten in der Regel ja kommen.

  • Ich bezog mich auf den Abschnitt, der uns genau so mitgeteilt wurde vom Schulamt, dass Kinder zuhause sich selber darum kümmern müssen, wie sie an ihre Sachen kommen. Sie könnten in der Regel ja kommen.

    Ok, das wäre aber hart. Hier steht das allerdings anders:

    "Die Lehrkräfte bereiten den Unterricht, auch in Verbindung mit den Phasen des Lernens zu Hause bzw. ggf. für einzelne Schülerinnen und Schüler (z. B. für diejenigen, die zur Risikogruppe gehören), vor und ermöglichen es den Schülerinnen und Schülern, altersangemessen eigenverantwortlich und selbstorganisiert zu arbeiten."

    "Soweit Schülerinnen und Schüler keinen Präsenzunterricht erhalten, muss

    die Schule mindestens einmal die Woche Kontakt mit ihnen
    aufnehmen."

    "Das Delegieren von Verantwortung für das Lernen zu Hause an die Eltern ist nicht angebracht. Die Schulleitung verantwortet in Abstimmung mit dem Kollegium der

    Pädagoginnen und Pädagogen, die Schülerinnen und Schüler nunmehr in ihren individuellen Lernprozessen mit einem Lernangebot in der Schule und zu Hause
    zu fördern."


    Quelle:

    https://bildungsserver.berlin-…rnen_zu_Hause_Schulen.pdf


    Persönlich würde ich es auch hart finden. Wenn ein Kind, weil es oder die Eltern zur Risikogruppe gehören, nicht am Präsenzunterricht teilnehmen kann, hat es ja trotzdem ein Recht auf Bildung. Dann einfach zu sagen "Kümmere dich selber darum" ist schon hart. Zumal du dann ja auch gar nicht mitbekommst, ob es läuft und wie der Lernerfolg ist.

  • Für die jüngeren Kinder, die wirklich ein Risiko haben, müsste man sehen, ob nicht auch andere Möglichkeiten geschaffen werden könnten, wie der Heimunterricht bei länger Erkrankten.


    Ansonsten ist es immer Zusatzarbeit, ich fand den Wechselunterricht extrem aufwändig, zumal man ja auch immer die Differenzierung braucht, die Inklusion bewältigt und dann weiter Kinder hatte, die ständig zu Hause waren und auch Erläuterungen und Anleitung brauchten.

  • Wenn ein Kind der Risikogruppe angehört und mit Attest Zuhause bleibt, dann muss man gucken, genau wie in Quarantäne, aber bei uns blieben viele aufgrund der ausgesetzten Präsenzpflicht Zuhause und die hatten einfach Pech.

  • In der Praxis war es bei uns auch so. Wobei wir die AB bereitgestellt und auch wieder eingesammelt und kontrolliert haben. Also ganz alleine waren die nicht. Und mind. einmal die Woche haben wir auch mit den gesprochen.


    Ich glaube tatsächlich, dass es juristisch nicht haltbar ist, gar nichts zu machen. Die Kinder verlieren ja ihr Recht auf Bildung nicht, wenn sie zu Hause bleiben. Bei kurzer Krankheit kann man sicherlich erwarten, dass ein Kind sich selber darum kümmert. Aber spätestens wenn es länger nicht in der Schule ist, würde es ja total durch das System fallen. Dann hast du nachher Kinder aus bildungsfernen Schichten, die gar nichts gemacht haben. Das sollte man zu mindestens versuche zu verhindern.

  • Also, bei uns gab es nur superwenige Ausnahmen von Schülerinnen, die der Teilnahme am Online-Unterricht nicht zugestimmt haben. Fast alle haben durchaus verstanden, worin der Nutzen besteht (über die Grenzen sind sie sich meist weniger im Klaren). Nach langem Lockdown und Wechselunterricht, wissen sie auch, wie doof es ist (allein) zu Hause zu sitzen. Dass jemand die Online-Zustimmung dann während der eigenen Präsenz zurückzieht und somit die Risikantinnen ausdotzt, halte ich für so unwahrscheinlich, dass ich mir darüber keine weiteren Gedanken mache. Oben angedachtes Verfahren wird wohl auch nicht zur Anwendung kommen. Bei den kommenden Klassen müssen wir schauen, aber bei den bisherigen habe ich nur solche mit flächendeckender Zustimmung.


    Insofern: PAL.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    2 Mal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Ansonsten: Von Seiten der Entscheidungsträgerinnen (Ministerium und Co.) gibt es schöne Papers über Distanzunterrichtskonzepte. Aber da ist weder technisch noch rechtlich etwas zu Ende gedacht, wie immer.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

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