Demnach hätten also die Lehrkräfte für Gymnasium, FöS und BBS gar keinen Anspruch darauf, die für sie ausgeschriebenen Stellen an SI/SII-Schulen mit A13 und im höheren Dienst zu beginnen ?
Der Versuch, mir die Worte im Mund umzudrehen, fruchtet nicht. Lehrkräfte für Gym, FöS und BBS sind der Laufbahngruppe des höheren Dienstes zugewiesen und erhalten daher im Einstiegsamt A13. Zugangsvoraussetzung hierfür ist der Master oder ein vergleichbarer Abschluss. Aus der (Mindest-)Zugangsvoraussetzung für eine Laufbahngruppe aber zu folgern, dass grundsätzliche alle Masterabsolventen im öffentlichen Dienst ebenfalls dieser Laufbahngruppe zuzuweisen sind, ist ein Logikfehler.
Im Übrigen hast du mit deiner - leicht provokativen - Frage sogar teilweise Recht. Wenn sich z.B. eine Gymnasiallehrkraft Person mit 1. und 2. STEX für das Lehramt Gymnasium direkt auf eine GHRS-Stelle zum Einstieg bewirbt und genommen wird, wird diese dem Ersten Einstiegsamt der zweiten Laufbahngruppe zugewiesen und erhält entsprechend A12. Die Kopplung der Besoldung erfolgt an das Einstiegsamt, vorausgesetzt die Zugangsvoraussetzungen sind erfüllt, und nicht an die Zugangsvoraussetzungen selbst.