Lehrergehalt Schulformen

  • Stimmt, für den weiterführenden technischen Support ist bei uns eine vom Schulträger beauftragte IT-Firma zuständig (natürlich nicht nur für unsere Schule)!

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Der Gymnasiallehrer erwartet einfach als Medienbeauftragte bei seiner Klasse auch besser entlohnt zu werden.

    Wo hast du denn das her? Ich habe noch nie was von einem Medienbeauftragten [Lehrer] für nur seine Klasse gehört, schon gar nicht mit besserer Entlohnung.

    Medienbeauftrage ist an der GS nicht nur Ipads. Unserer hat Wlan verbaut, PCs in jeder Klasse installiert, Zoom organisiert, Lizenzen organisiert, Beamer und Kameras installiert, Kabel verlegt, Medienkonzept erarbeitet

    Das macht unser Medienbeauftragter auch (außer w-lan, das dauert noch...), und zwar für deutlich mehr Lehrkräfte und Schüler. Und er gibt auch noch schulinterne Fortbildungen.


    Du regst dich immer total über die Ungleichbehandlung auf, aber bashst gegen Lehrer anderer Schularten. Findest du das zielführend?

  • Nochmal deutlich ein Wort zum Mittwoch:


    WIR SIND HIER ALLE DAFÜR, DASS ALLE LEHRAMTLER A13 BEKOMMEN (außer firelilly)!

    ABER WIR KÖNNEN ES NICHT ÄNDERN UND WERDEN UNS AUCH BESTIMMT NICHT DAFÜR ENTSCHULDIGEN, DASS DIE ARBEITSBEDINGUNGEN AN DEN GYMS UND BKS EIN WENIG BESSER SIND!


    Es bringt auch wenig uns gegenseitig zu erklären, wie schwer der Job ist. Ein Medienbeauftragter (KEIN IT-SUPPORT!! Sache des Schulträgers! Läuft bei uns richtig gut!) am BK mit 2500 SuS und verschiedenen Abteilungen hat m. E. mehr zu tun, als einer am GS. Dafür hat der Kollege an einer GS in anderen Bereichen mehr zu tun als am BK (keine Ahnung in welchen, kann mir kein Urteil erlauben, wird aber sicher welche geben).


    Musste mal raus :lach:

  • Den weiterführenden technischen Support übernimmt bei uns - wie es auch sein soll - ein Experte des Schulträgers.

    Wie gesagt, haben wir auch, der kommt einmal die Woche für 8h und macht in der Regel nichts von den Sachen, die er machen muss, weil er nicht kann, nicht will, keine Ahnung hat oder meint, das muss man gar nicht machen.


    Und dann?!? Mal davon abgesehen, dass wenig Sachen eine Woche warten können.

    Also hilft doch nur, dass man das selber macht und nein, das ist nicht freiwillig, sondern notwendig, weil man sonst gar nicht arbeiten könnte.

  • Kenne ich so ähnlich, nur dass bei uns niemand weiß, wie viele Stunden wirklich vereinbart sind und es natürlich nur um die Peripherie geht, selten um Programme, nicht um die Administration, schon gar nicht um die Kommunikation.

    Also hilft doch nur, dass man das selber macht und nein, das ist nicht freiwillig, sondern notwendig, weil man sonst gar nicht arbeiten könnte.

    Und weil wir das an allen Schulen immer wieder machen, sind sich alle Länder sicher, dass sie uns weitere Aufgaben unentgeltlich geben können.

  • Und weil wir das an allen Schulen immer wieder machen, sind sich alle Länder sicher, dass sie uns weitere Aufgaben unentgeltlich geben können.

    Ja, es ist ein Jammer...

    Demnächst wird noch beschlossen, dass alle Schulgebäude überflüssig sind und eingespart werden können, schließlich können wir Lehrer die Schüler ja auch bei uns zuhause unterrichten. Und wir machen das dann natürlich auch, "das ist nicht freiwillig, sondern notwendig, weil man sonst gar nicht arbeiten könnte."

    [aus dem Zusammenhang gerissenes Zitat von Susannea, soll hier nur verdeutlichen, dass Schulbehörden und Ministerien leider immer wieder gerne unseren Idealismus ausnutzen]

  • Und weil wir das an allen Schulen immer wieder machen, sind sich alle Länder sicher, dass sie uns weitere Aufgaben unentgeltlich geben können.

    Nee, bei uns ist gerade die Bezirksverordnetenversammlung und der Senat dran, dass zu ändern. Vielleicht übergangsweise durch ein soziales Jahr, aber dann hoffentlich auch wirklich durch bezahlte Stunden. Aber der Weg bis dahin ist lang und steinig, wie ihr wisst.

  • Also hilft doch nur, dass man das selber macht und nein, das ist nicht freiwillig, sondern notwendig, weil man sonst gar nicht arbeiten könnte.

    Doch, man kann mit Kreide an Tafeln schreiben. Also nicht falsch verstehen, ich bin den Kolleg*innen dankbar, die sich um den Kram kümmern, aber sie machen es freiwillig, man muss sich nicht zum Opfer stilisieren. Zumal es eben nie besser wird, wenn wir auch noch über Böden kriechen, um Kabel zu verlegen.

  • Nur als Randnotiz nebenbei: Die Anhebung aller Lehrämter in NRW ist noch nicht erfolgt, weil es beamtenrechtliche und besoldungsrechtliche Probleme mit sich bringen würde.


    Der Zugang zum höheren Dienst setzt ein wissenschaftliches Studium voraus. Dieses gibt es ab einer Regelstudienzeit von 8 Semester.


    Die Lehrämter in NRW haben folgende Regelstudienzeit in Semester...


    LPO 65 LPO 89 / 94 LPO 03 BA/MEd (2010)
    Volksschule / Primarstufe / Grundschule 6 6 7 10
    Sek I / Hauptschule / Realschule 6 6 7 10
    Sek II / Gymnasium / Gesamtschule / BK 8 8 9 10
    SoPäd (kompliziert) 8 9 10


    Es muss ein Weg gefunden werden, diejenigen KollegInnen ohne wissenschaftliches Studium (im Sinne des Beamtengesetztes!), den Zugang zum höheren Dienst zu ermöglichen. Gleichberechtigung geht jedoch in beide Richtungen...gleiches Geld bei gleicher Studiendauer! Es wurde schon im Landtag besprochen und man sucht Wege.


    Was für ein Skandal, wenn alle Neueinstellungen A13 bekommen und die Altfälle nicht. Das würde für noch mehr Unmut in den Grundschulen/Sek I Schulen sorgen.


    Ergänzung: Die LPO 03 konnte letztmalig 2017 abgeschlossen werden. Das heißt, es gibt bestimmt noch einige LehramtsanwärterInnen, die nach den alten Regeln studiert haben.


    Ergänzung 2: Quellen im Anhang.

  • Insiderwissen? Oder woher weißt du das alles?


    Ein Stufenplan wäre denkbar. Aber über sowas denkt man in NRW ja irgendwie nicht nach. Leute wie ich, die mit Master im A12 hängen und neue Absolventen könnten direkt auf A13 hoch. Der Rest zieht nach.

    am Ende muss man leider tatsächlich so hart sagen dass eben jene ohne Master keinen Rechtsanspruch auf A13 haben. Dafür durften sie ein Jahr weniger studieren. Ich fände es auch nur fair dass ALLE A13 erhalten. Aber drauf klagen könnte man mit alter Ausbildung wohl nicht. Und einen Anspruch wie bei labg2009 gibt es auch nicht.

  • am Ende muss man leider tatsächlich so hart sagen dass eben jene ohne Master keinen Rechtsanspruch auf A13 haben.

    Hast du nicht heute erst entschieden verneint, es sei dir egal, was mit anderen ist, solange nur du wenigstens A13 erhälst ? *grübel*


    Nebenbei: Ich habe das schon einmal geschrieben, aber irgendwie scheint das nicht angekommen zu sein. Die reine Tatsache, einen Master zu haben, begründet noch keinen Rechtsanspruch auf Einstellung im höheren Dienst. Andersherum ist die Zugangsvoraussetzung für den Einstieg in den höheren Dienst der Master. Bitte nicht verwechseln.

  • Sehr solidarisch (!).

    Wie ich aus anderen Threads mitgenommen habe, ist Tommi ein Verfechter von "Denkt jeder an sich, ist an alle gedacht." Ich könnte jetzt polemisch behaupten, dass ich gar kein Interesse habe, mein Steuergeld für dein A13 auszugeben. Ich finde nicht, dass man mir vorschreiben sollte, dass ich Steuern dafür bezahle, dass ein kleiner Grundschullehrer das selbe Geld bekommt wie ich. Tue ich aber nicht - und ganz allgemein unterscheidet das glaube ich uns ganz fundamental (mich und Tommi, nicht mich und Calmac, der immer sehr fundierte Infos hat. Danke dafür).


    Mal zurück zum Thema: Diesen Übergang gab/gibts es auch in der Polizeiausbildung. Ein Kumpel von mir hat vor einigen Jahren seine Polizeiausbildung abgeschlossen, die inzwischen ein duales Studium ist. Einstieg erfolgt dann bei A9. Ältere Polizist*innen dürften noch ohne Studium durch die Ausbildung gegangen sind und dann eigentlich ja in A5 aufwärts eingruppiert worden sein, oder? Weiß da jemand was genaueres? Die Laufbahnen existieren also parallel.

  • (...)

    Was für ein Skandal, wenn alle Neueinstellungen A13 bekommen und die Altfälle nicht. Das würde für noch mehr Unmut in den Grundschulen/Sek I Schulen sorgen. (...)

    Gibt es genau so in BW: Alle Neulehrer werden im Ref nur noch für Sek.I-Lehramt ausgebildet, selbst wenn sie vorher im Studium lediglich für eine Teilform eingeschrieben waren. Nach dem Ref erhalten die Junglehrer dann ausnahmslos A13 in der Sek.I. Blöderweise gibt es aber noch viele Grund- und Hauptschullehrkräfte in der Sek.I, die nach alter Ordnung ausgebildet wurden und weiterhin- ungeachtet ihrer jahrelangen Berufserfahrung und des Umstandes, dass sie Seite an Seite mit den Sek.I-Junglehrern (A13) und ggf. an Gemeinschaftsschulen Gymnasiallehrkräften (die, wenn sie nicht auf eine Sek.I-Stelle eingestellt wurden, sogar A13z erhalten- ebenfalls im Zweifelsfall für dieselbe Arbeit, weil die meisten GMS keine gymnasiale Oberstufe haben) arbeiten- lediglich A12 erhalten. Für diese Lehrkräfte gibt es die sogenannte "horizontale Laufbahnqualifizierung" (HOLA), über welche die Nachqualifizierung- berufsbegleitend- als Sek.I-Lehrkraft erfolgt (es gab früher ein Semester Unterschied in der Studiendauer, welches darüber ausgeglichen werden soll). Es gibt natürlich nicht genügend HOLA-Plätze für sämtliche dieser GS-/HS-Lehrkräfte alter Ordnung, wird also nicht allen ermöglicht für dieselbe Arbeit an derselben Schule und Schulart zumindest genauso viel zu erhalten, wie die Sek.I-Lehrkräfte neuer Ausbildungsordnung.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • immer lustig wie alle sich darauf stürzen, dass ich schreibe, dass es für ältere Kollegen ohne Master-Abschluss schwer wird rechtlich einen Anspruch auf A13 abzuleiten. Dass ich im gleichen Beitrag darauf hinweise dass meiner Meinung nach alle (sogar groß geschrieben) A13 verdienen, geschenkt.

    Man nimmt halt die Zitate, die in seinen Feldzug passen?

    Zumal ich wirklich gerne zitiert hätte wo ich darauf hinweise dass nur ich mir wichtig wäre und andere Lehrer nicht. Dass mir andere Angestellte egal wären, oder was auch immer hier für Charakterzüge zugeschrieben und erfunden werden.

    Ein Anspruch auf den höheren Dienst leitet sich nunmal über die Ausbildung ab. Die ist seit 12 Jahren hier gleich. Ältere Kollegen haben es dann rechtlich aber schwer, die noch die alte Ausbildung besitzen und müssen auf die Politik hoffen. Das zu benennen, hat weder was mit Missgunst oder sonstwas zu tun. Und wenn ich mich dort für fairen Lohn für die GS einsetze, heißt es nicht automatisch dass ich es Sek1 Lehrer verwehren möchte. Aber dass man das weiß, hätte ich in einem Lehrerforum schon erwartet.

  • Nebenbei: Ich habe das schon einmal geschrieben, aber irgendwie scheint das nicht angekommen zu sein. Die reine Tatsache, einen Master zu haben, begründet noch keinen Rechtsanspruch auf Einstellung im höheren Dienst. Andersherum ist die Zugangsvoraussetzung für den Einstieg in den höheren Dienst der Master. Bitte nicht verwechseln.

    Demnach hätten also die Lehrkräfte für Gymnasium, FöS und BBS gar keinen Anspruch darauf, die für sie ausgeschriebenen Stellen an SI/SII-Schulen mit A13 und im höheren Dienst zu beginnen ?

  • Demnach hätten also die Lehrkräfte für Gymnasium, FöS und BBS gar keinen Anspruch darauf, die für sie ausgeschriebenen Stellen an SI/SII-Schulen mit A13 und im höheren Dienst zu beginnen ?

    Es steht da doch ganz klar: Hast du einen Master, KANNST du eine Stelle im höheren Dienst bekommen. Du KANNST aber auch eine Stelle im einfachen Dienst bei der Aktenverteilung im Gericht bekommen. Umgekehrt geht das nicht.


    Im öffentlichen Dienst werden Stellen nicht nach deinem Abschluss vergütet, sondern so, wie sie zugeteilt werden. Du kannst auch als Prof. Dr. eine Stelle auf A5 belegen, wenn dich damit jemand einstellt. Trotzdem zahlt dir dann niemand A13+.


    Insofern kann die Politik es sich da ganz einfach machen, indem sie Stellen für Sek 1/Grundschule einfach im gehobenen Dienst ausschreibt. Da kannste dann auch soviele Master haben, wie du willst.


    Natürlich ist das hochgradig asozial - was erwartet man auch von Politikern, die von "Bildung ist das Wichtigste" labern und dann das machen, was in den letzten 16 Monaten so abgegangen ist?

  • Du ignorierst natürlich gekonnt dass der Aktenverteilung dann für Leute mit mittlerem Abschluss ausgeschrieben ist. Heißt man wäre überqualifiziert. Die Voraussetzungen für den GS Lehrer liegt aber schon im Master und Staatsexamen. Es gibt im Öffentlichen Dienst keine andere Stelle wo Masterabsolventen nicht in A13 beginnen. Keine einzige.

Werbung