Nur in der (baden-württembergischen) Rheinschiene. Und selbst da muss mittlerweile alternativ Englisch angeboten werden; da hatten vor einigen Jahren mal Eltern geklagt ...
Lehrergehalt Schulformen
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Aber ich hab gelesen, bei euch isses kühl und es gibt Wind????
Ja, das ist doch wunderbar!
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Wir haben bei uns ja keine Aufsichtspflicht mehr, die Schüler müssen sich ab Klasse 11 ja nur noch beaufsichtigt fühlen. In der Folge gibt es bei uns auch keinen Ausfall, weil Platty dann halt neben seinem eigenen Unterricht noch die Klassen rechts und links aufschließt und Material verteilt. Das ist dann mal wieder die "gespaltene Lehrerpersönlichkeit", frei nach Siegmund Freud.
Nur kurz zur Info, falls du das mal an deine Schulleitung weitertragen magst: Der BGH entschied bereits 1972, dass eine SL, die "Mitaufsicht" anderer Klassen anordnet, eine Amtspflichtverletzung begeht. (BGH 19.06.1972, III ZR 80/70).
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Nur kurz zur Info, falls du das mal an deine Schulleitung weitertragen magst: Der BGH entschied bereits 1972, dass eine SL, die "Mitaufsicht" anderer Klassen anordnet, eine Amtspflichtverletzung begeht. (BGH 19.06.1972, III ZR 80/70).
Gut zu wissen! Das werde ich meiner SL dann nach den Ferien mal mitteilen. Das kommt nämlich bei uns auch häufig vor (wobei man an meiner und Plattyplus' Schulform evtl. damit argumentieren könnte, dass viele SuS ja schon volljährig oder zumindest ü16 sind, denn in dem von dir genannten Urteil ging es um 14-/15Jährige, wenn ich das auf die Schnelle richtig gelesen habe).
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dass eine SL, die "Mitaufsicht" anderer Klassen anordnet, eine Amtspflichtverletzung begeht
Das trifft bei uns, also bei mir und Humblebee aber deshalb nicht zu, weil ü16 Schüler nicht mehr beaufsichtigt werden müssen. Sie müssen sich nur beaufsichtigt fühlen. "Sich beaufsichtigt fühlen" bedeutet, daß jederzeit irgendein Lehrer den Raum ohne Voranmeldung betreten könnte, um zu gucken, ob noch alle da sind. Bei Volljährigen entfällt selbst das.
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Das trifft bei uns, also bei mir und Humblebee aber deshalb nicht zu, weil ü16 Schüler nicht mehr beaufsichtigt werden müssen. Sie müssen sich nur beaufsichtigt fühlen. "Sich beaufsichtigt fühlen" bedeutet, daß jederzeit irgendein Lehrer den Raum ohne Voranmeldung betreten könnte, um zu gucken, ob noch alle da sind. Bei Volljährigen entfällt selbst das.
Gerade dieses "beaufsichtigt fühlen" setzt aber voraus, dass eine Lehrkraft damit beauftragt ist, diese Aufsicht wahrzunehmen. Und genau eine solche Anweisung gilt als Amtspflichtverletzung.
Dabei ist erst einmal unerheblich, ob die Aufsicht rund um die Uhr geschehen muss oder nicht. Im zitierten Urteil ging es um 14-15-jährige, die sich ebenfalls nur beaufsichtigt fühlen müssen. Eine permamente Beaufsichtigung im Sinne von ständiger Anwesenheit ist in dieser Altersklasse grundsätzlich nicht mehr nötig. Im Übrigen gibt es - außer der Volljährigkeit - auch keine festen Altersschranken bei der Aufsichtspflicht. Zur Beurteilung des nötigen Grades von Aufsicht gehören auch die Umstände. So wird man bei einem Ausflug an eine Steilklippe auch bei 17-jährigen eine präsentere Aufsicht führen müssen als beim Fangespielen von 13-jährigen auf dem umgrenzten Schulhof.
PS. Um es in die Schule zurückzuholen: Eine Gruppe 16-jähriger wird ebenfalls einen höheren Grad der Aufsicht erfahren müssen, als EinzelschülerInnen im Flur während einer Freistunde. Eine Klasse, in der es bereits Vorfälle gab, benötigt ebenfalls einen höheren Grad der Aufsicht als eine Klasse, die bislang vollkommen unauffällig war usw.
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In NRW geht man inzwischen davon aus, dass der BGH heute anders entscheiden würde (Quelle) und weitaus mehr Faktoren als nur "geht halt nicht" mit berücksichtigen würde. Lehrer NRW sieht das anders (Quelle), der Philologenverband neigt eher dem Land zu (war auf einer Fortbildung, also keine Quelle), sieht aber kein Haftungsproblem auf Lehrerseite, sondern wenn im schlimmsten Fall bei der Schulleitung, viel eher aber beim Land (denn die haben die Anweisung ,so dumm wie sie waren, verschriftlicht), falls sich dessen Rechtsauffassung als fehlerhaft erwiese.
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Danke für den Link. Im Grundsatz stimmt dies aber mit der gängigen Rechtsprechung überein. In der verlinkten Quelle wird ebenfalls eingeräumt, dass die Aufsichtssituation bei "Parallelvertretung" kritisch zu beurteilen ist und gerade bei "gefahrträchtigen" Situationen als unzulässig einzustufen ist. Die gute Nachricht für uns: Die Verantwortung wird im Fall der Fälle in erster Linie bei der anweisenden SL zu suchen sein. Gleichwohl würde ich persönlich die Übernahme von Parallelvertretungen grundsätzlich immer ablehnen, da eine genügend umfangreiche Aufsicht - insbesondere bei unbekannten Klassen - kaum gewährleistet werden kann.
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Gleichwohl würde ich persönlich die Übernahme von Parallelvertretungen grundsätzlich immer ablehnen, da eine genügend umfangreiche Aufsicht - insbesondere bei unbekannten Klassen - kaum gewährleistet werden kann.
Und was ist dann in deiner Schule die Alternative, wenn sich KuK erst morgens krankmelden? Haben die Klassen, die diese KuK in der 1. Stunde hätten, dann Freistunde? Oder ist immer jemand da, der/die Vertretung übernehmen kann (wie es ja in anderen BL sowieso vorgesehen ist)?
Wie gesagt: Bei uns sind solche Parallelvertretungen auch an der Tagesordnung (wobei sie sooo oft ja nun auch nicht vorkommen). Einerseits ist das für die betroffenen Lehrkräfte natürlich zusätzlicher Stress, andererseits gab es in all den Jahren, die ich schon an der Schule bin, noch nie Probleme (außer, dass die mit Arbeitsmaterial versorgten "lehrkraftlosen" Klassen ihre Arbeitsaufträge nicht erledigt haben ).
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Und was ist dann in deiner Schule die Alternative, wenn sich KuK erst morgens krankmelden? Haben die Klassen, die diese KuK in der 1. Stunde hätten, dann Freistunde? Oder ist immer jemand da, der/die Vertretung übernehmen kann (wie es ja in anderen BL sowieso vorgesehen ist)?
Meistens sind Vertretungsbereitschaften da. Ansonsten fallen diese Stunden aus, bevorzugt natürlich in den höheren Klassen. Dann taucht im Stundenplan "Stillbeschäftigung" statt "Vertretung" auf. Einerseits ist es den Kolleginnen und Kollegen nicht zumutbar, Parallelvertretungen durchzuführen und andererseits muss die übergeordnete Behörde irgendwie auch mal die Rückmeldung bekommen, dass es bei so geringen Vertretungsreserven unweigerlich zu Unterrichtsausfällen kommt.
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Na ja, wenn ich nicht andauernd in Parallelvertretung eingesetzt werde, komme ich damit schon klar. Einigen KuK bereitet solche spontane Vertretung zwar Stress, mir eher nicht. Meistens schicken die erkrankten Lehrkräfte (oder die, die wegen erkrankter Kinder oder sonstwas spontan nicht zur Schule kommen können) eh Arbeitsaufträge (kein Muss!), die ich dann nur noch kopiere (ausdrucken übernimmt unsere Vertretungsplanerin oder der Abteilungsleiter) und den SuS austeile oder in der jeweiligen Klasse an die Tafel schreibe. Mehraufwand also max. 5 Minuten. Ansonsten schaue ich während des Unterrichts dann noch ein paar Mal nach der "lehrkraftlosen" Klasse.
Ehrlich gesagt, sind mir dann doch solche Parallelvertretungen doch lieber, als morgens in der ersten Doppelstunde Vertretungsbereitschaft zu haben und immer wieder feststellen zu müssen, dass ich umsonst zur ersten Stunde angereist bin und erstmal bis 10 Uhr Däumchen drehen darf, weil keine Vertretung anliegt.
BTW finde ich es nicht wirklich in Ordnung, dass ihr im Vertretungsplan "Stillbeschäftigung" statt "Entfall" eintragt, wenn die SuS gar nichts zu tun haben. Gibt es dafür einen besonderen Grund?
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BTW finde ich es nicht wirklich in Ordnung, dass ihr im Vertretungsplan "Stillbeschäftigung" statt "Entfall" eintragt, wenn die SuS gar nichts zu tun haben. Gibt es dafür einen besonderen Grund?
Sorry, da fehlte Kontext. Dieser Fall tritt i.d.R. bei Klassen der Sek II auf, die meistens von ihren Kurslehrkräften online mit entsprechenden Aufgaben versorgt sind, auch wenn das nicht vorausgesetzt wird. Nur dann taucht "Stillbeschäftigung" auf. In den wenigen Fällen, in denen nichts vorliegt, steht dort natürlich auch "Entfall".
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Um die Diskussion abzuschließen:
- A 13 ist verdient
- A12 auch
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