Alles anzeigenMein Blick darauf hat sich erst geändert, als mein Kind nach Corona in den Kindergarten kam. Mein Mann und ich arbeiten beide in gleichen Anteilen TZ. Nicht, weil wir das unbedingt wollen, sondern weil wir beide Lehrer sind, uns unseren Dienstort nur bedingt aussuchen können, unsere Arbeitszeiten starr sind und von Jahr zu Jahr (teilweise von Quartal zu Quartal) variieren und wir nur sehr wenig Einfluss drauf haben, außer eben zu bitten und zu betteln.
Der Kindergarten hat im Zuge des Personalmangels die Betreuungszeiten gekürzt. An zwei Tagen die Woche ist nun um 15 Uhr Schluss. Selbst mit Teilzeit habe ich oft bis 14:55 Uhr Unterricht, mein Mann hat an seiner Schule ebenfalls nachmittags. Nächstes Jahr wird es spannend, dieses Jahr passt es zufälligerweise immer irgendwie.
Der Kindergarten macht um 7 Uhr auf. Mein Mann muss zu ersten um 7:30 da sein, ich um 7:45, mit Frühaufsicht um 7:25. Egal, wie pünktlich ich am Kindergarten bin, wenn auch nur eine Ampel rot ist, schaffe ich es nicht pünktlich zur Schule. Auch das geht sich in diesem Schuljahr zufälligerweise aus, dass immer einer zufällig später hat, wenn der andere früh hin muss.
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Und trotz all der oben genannten Probleme kann ich verstehen, wenn kinderlose VZ-Kollegen sich ärgern, wenn die das Gefühl haben, dass sie alles ausbaden müssen. So sollte es aber auch nicht sein.
Darf ich mal das Problem aus Sicht des kinderlosen Singles beschreiben, der diese Extrawünsche vor Jahren ausbaden mußte? Bei uns gibt es die Abendschule bis 21.00 Uhr und morgens geht es ab 7.30 Uhr los. Im Berufskolleg hatten wir nur zwei KuK, die die passende Fakulta hatten und die Klassen waren an festen Tagen einbestellt. Jetzt ging es darum wer von uns beiden die Abendschule macht und wer am Folgetag die erste Stunde gibt. Mit Verweis auf die Kinderbetreuung hat meine Kollegin damals beide Stunden abgelehnt, so daß ich als kinderloser Single ran mußte. Das die 10,5 Stunden Nachtruhe zwischen den Einsätzen arbeitsrechtlich in der "freien Wirtschaft" und bei angestellten Lehrern nicht zulässig sind, interessierte nicht. Für verbeamtete Lehrer gibt es da ja eine Ausnahme im Arbeitsrecht, allein schon um Klassenfahrten durchführbar zu machen. Ich war verbeamteter Lehrer und so galt für mich die Mindestruhezeit nicht. Die Fürsorgepflicht des Dienstherren gegenüber verbeamteten Eltern gilt hingegen schon.
Im Ergebnis bin ich damals wiederholt am zweiten Tag vor der Klasse auf dem Pult eingepennt und habe die Azubis gebeten dies den Ausbildern im Betrieb mitzuteilen. Der Wahnsinn wurde damals erst beendet, als die Betriebe und die Handwerkskammer bei der Schulleitung aufgrund der Zustände Sturm gelaufen sind.