Studieren mit Sondergenehmigung (Fächerkombination)

  • In Baden-Württemberg war auch alles erlaubt,

    Zu deiner Zeit mag das so gewesen sein und heute auch wieder, aber zwischenzeitlich definitiv nicht. Da musste man bei bestimmten Fächerkombination (z. B. Geschichte/Gemeinschaftskunde oder Geschichte/Erdkunde) ein drittes Fach hinzunehmen.

  • Unabhängig vom Studium ist auch zu bedenken, dass Schulen die ungewöhnlichen Fächerkombinationen vermutlich seltener ausschreiben, weil es diese ja offiziell nicht gibt.

    Man kann sich dann auf Stellen mit Fach-beliebig bewerben oder initiativ an Schulen, sodass es zu so einer Ausschreibung kommen könnte, wenn die DezernentInnen das nicht kassieren.


    In NDS müssen sich die Vorgaben in den letzten Jahren mehrfach geändert haben. Das führt dann dazu, dass man in den Grundschulen Lehrkräfte hat, die weder D noch Ma studiert haben, aber an den kleinen Schulen in jedem Fall wenigstens eines der Fächer abdecken müssen.

  • Ich habe mit den Professoren bzw. Dekan rechtzeitig gesprochen, es gab immer eine Lösung, lügen würde ich nie.

    Genau das sollte man machen. Rechtzeitig! Nicht drei Tage vorher mal bei der Fachschaft anfragen, sondern direkt nach Bekanntgabe der Klausurtermine persönlich beim Professor vorstellig werden und das Problem erklären. Die allermeisten Hochschuldozenten sind keine Unmenschen. Ich habe auch immer eine Lösung gefunden und ja, es war auch, dass ich den Erstversuch nicht mitgeschrieben habe, dieser nicht gewertet wurde und ich zum Zweitversuch durfte. Aber ich habe mich auch sehr früh gekümmert.

  • dass Schulen die ungewöhnlichen Fächerkombinationen vermutlich seltener ausschreiben, weil es diese ja offiziell nicht gibt.

    In diesem Fall geht es aber ja um Bio und Sport am Gymnasium, was m. E. keine so ungewöhnliche Kombi ist.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ich stelle es mir auch lustig vor, wenn ich meinem Stundenplaner in der Schule sagen würde: Nee, sorry, ich mache meine 25 Stunden jeden Tag 2.-6. Stunde. Keine Alternative. und Fach 1 grundsätzlich immer nur die 2. Stunde.

    Hmm so mache wir das an unserer Schule aber eigentlich schon. Jeder kann sich wünschen wie der Stundenplan aussehen soll. Natürlich wird nicht 100% erfüllt aber bei mir etwa 80%

    • Offizieller Beitrag

    Der "Witz" ist nicht der "Sonderwunsch", sondern dass es keinen einzigen Spielraum gibt: 25 Stunden auf 5 Tagen à 5 Stunden.

    Die Profs, die meine Bekannte "betreuen" und "überzeugen" soll, sind nur bereit ihre 6 Stunden auf Di-Do aber nur vormittags aber nicht zu früh und sowieso nur in dem Raum, wo sie seit 25 Jahren drin sind, obwohl sie nur noch die Hälfte an Studis haben.

    Und ja, ich kann meinem Stundenplaner "Wünsche" schreiben, aber sie sollten realistisch sein (bitte nicht jeden Tag erste Stunde oder ich brauche bitte keine Mittagspause oder ich brauche bitte 2 Stunden Mittagspause oder ...), dann gibt er sich die allergrößte Mühe. Vorausgesetzt mein Kopplungskollege hat nicht das Gegenteil gewünscht, usw...

  • Der "Witz" ist nicht der "Sonderwunsch", sondern dass es keinen einzigen Spielraum gibt: 25 Stunden auf 5 Tagen à 5 Stunden.

    In so einem Fall rufe ich die Person an und erkläre, dass wegen Freistunden entweder Version A oder B geht, die gegen die Wünsche verstößt. Man kennt ja seine Pappenheimer. Kollege A kann einen Tag doch auch zur 1. weil einen Tag die Schwiegermutter aushelfen kann. Kollege B kann auch einen Nachmittag...

    und die meisten Kollegen haben ja auch für irgendwas Anrechnungsstunden (zumindest bei uns)


    Und ja, wir haben auch eine Kollegin die sich 3 Tage a 4 Stunden wünscht, aber 15 Stunden unterrichtet. :) die macht aber Kunst, kein Mathe...

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Kollege A kann einen Tag doch auch zur 1. weil einen Tag die Schwiegermutter aushelfen kann. Kollege B kann auch einen Nachmittag...

    Es wäre sooo schön, wenn das bei uns auch so wäre. Ich kriege dann aber Sprüche an den Kopf geknallt wie "Dann ist es deine Schuld, wenn das dreijährige Kind zwei Stunden auf mich vor der Kita alleine warten muss. Wenn dann was passiert..." Nicht nur einmal, sondern immer wieder und mindestens zum Teil auch gelogen. Aber inzwischen bekomme ich da Unterstützung von der SL und die Kolleg:innen auch schon mal von der SL und nicht nur mir den Hinweis, dass an einer Ganztagsschule auch Nachmittags unterrichtet werden muss und man vielleicht nicht mit 25 (oder 35) Stunden Betreuungszeit fürs Kind auskommt.


    Interessant ist, dass wir ein paar neue KuK bekommen haben. Diese stellen viel bescheidenere Ansprüche an den Stundenplan, als diejnigen, die schon länger bei uns an der Schule sind.

  • Die ganz Neuen muss ich meist nötigen überhaupt einen Wunsch zu stellen und dann merkt man nach einem Jahr, dass sie eine Fernbeziehung haben und Freitags nach der 4. Schluss oder Montags erst zur 5. schon schön wäre.


    Nur der eine Vertretungslehrer, der wollte mit voller Stelle einen freien Tag um an seiner Promotion zu arbeiten. Ähm nein.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Von welcher "Sondergenehmigung" sprichst Du?


    Geht es um das Problem, daß die Lehrveranstaltungen an der Uni parallel liegen und Du dich entsprechend entscheiden mußt welche Du besuchst?

    Oder geht es darum, daß es die Fächerkombination so im Fakulten-Plan des Bundeslandes nicht gibt?


    In NRW gibt es z.B. im Berufsschulbereich die Fächerkombination Maschinentechnik & Fertigungstechnik. Will man eines der beiden Fächer studieren/untrerrichten, muß man auch das andere Fach machen. Man kann sich also nicht für die Fakulten Maschinentechnik & Deutsch (als Beispiel) entscheiden. Dabei ist nicht die Uni das Problem sondern das Land NRW, das diese Kombination so festgelegt hat.


    Soll Dein Ansinnen in diese Richtung gehen, würde ich mir das mit der Sondergenehmigung mehr als einmal überlegen, weil die Wahrscheinlichkeit äußerst hoch sein wird, daß du am Ende keine Planstelle bekommen wirst. Schließlich werden (zumindest in NRW) die Planstellen nach Fakulten ausgeschrieben und da jeder Schulleiter weiß, daß nur Maschinen- & Fertigungstechnik in Kombination zulässig sind, schreibt er auch diese Kombination aus, auch wenn er eigentlich nur Maschinentechnik benötigt. Bewirbst Du dich dann auf die Stelle mit Maschinentechnik & Deutsch, darf er Dich nicht einstellen, auch wenn er dich sogar zum Vorstellungsgespräch eingeladen hat und haben will.

    • Offizieller Beitrag

    Hi Platty!

    Von welcher "Sondergenehmigung" sprichst Du?


    Geht es um das Problem, daß die Lehrveranstaltungen an der Uni parallel liegen und Du dich entsprechend entscheiden mußt welche Du besuchst?

    Oder geht es darum, daß es die Fächerkombination so im Fakulten-Plan des Bundeslandes nicht gibt?

    Der TE sagt:


    Zitat

    a.)Hat jemand Erfahrungen damit gemacht, eine Fächerkombination zu studieren, die nur mittels einer Sondergenehmigung möglich ist, da die Vorlesungen sich überschneiden?

    ...

  • Es geht aber wohl nicht nur um die sich überschneidenden Vorlesungen, sondern eben auch darum (siehe mein Post Nr. 10), dass die vom TE gewünschte Fächerkombi Bio und Sport einer Genehmigung durch die zuständige Landesbehörde bedarf, weil ansonsten ein Bachelorstudium auf GY-Lehramt mit dieser Kombi hier in NDS nicht möglich ist.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Für mich sieht es so aus, als hätte die Landesregierung bei den Kombinationen nachgesteuert, um Mangelfächer besser besetzen zu können.

    Ja, davon gehe ich auch aus.

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  • Zu den Wünschen kann ich sagen, dass es Schulen zu geben scheint, wo durch Größe, Standorte, Ausrichtung, Personal mehr Möglichkeiten bestehen als an anderen.


    Wir hatten mehrfach Lehrkräfte, die den Wunsch hatten, zu uns zu wechseln, dabei aber mit den wildesten Vorstellungen kamen, die an einer kleinen Grundschule nicht zu realisieren sind und die generell auch immer zur Belastung der anderen KollegInnen führen würden.

    Daraus folgt meine aktuelle Wunschliste: ich besetze eine volle Stelle, komme zur 3. Stunde, gehe direkt nach der 4., habe keine Aufsicht und natürlich weder Klassen- noch Fachleitungen oder andere Beauftragungen und ohnehin nur AG.

  • In NRW gibt das Schulministerium über die Lehramtszugagsverordnung (LZV 2016) vor, welche Fächerkombinationen in den einzelnen Lehrämtern möglich sind. Die Unis richten ihre Studienangebote entsprechen aus. Eine Sondergenehmigung für eine selbstgewählte Kombination außerhalb der LZV halte ich für kaum erfolgversprechend, das Ref. müsste ebenfalls mit Sondergenehmigung absolviert werden. Diese Kombi-Möglichkeiten werden hin und wieder geändert. Beispielhaft die Kombinationsvorgaben NRW LZV 2016 für das Lehramt GyGe (andere Bundesländer werden ähnliche Vorgaben haben):


    (2) Als Fächer sind zugelassen:
    Biologie, Chemie, Chinesisch, Deutsch, Englisch, Ernährungslehre, Evangelische
    Religionslehre, Französisch, Geographie, Geschichte, Griechisch, Informatik,
    Islamische Religionslehre, Italienisch, Japanisch, Katholische Religionslehre,
    Kunst, Latein, Mathematik, Musik, Niederländisch, Pädagogik,
    Philosophie/Praktische Philosophie, Physik, Psychologie, Rechtswissenschaft,
    Russisch, Sozialwissenschaften (Politikwissenschaft, Soziologie, Wirtschaftswissenschaft),
    Spanisch, Sport, Technik, Türkisch.

    Als eines der beiden Fächer ist Biologie,
    Chemie, Deutsch, Englisch, Evangelische Religionslehre, Französisch,
    Geschichte, Islamische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Latein,
    Mathematik, Philosophie/Praktische Philosophie, Physik, Sozialwissenschaften
    (Politikwissenschaft, Soziologie, Wirtschaftswissenschaft) oder Spanisch zu
    wählen. Ein Fach nach Satz 2 kann durch ein anderes Fach nach Satz 1 ersetzt
    werden, wenn dieses Fach im Rahmen eines bilingualen Studiengangs studiert
    wurde, der Absolventinnen und Absolventen befähigt, in ihrem Fach auf der
    sprachlichen Kompetenzstufe C1 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für
    Sprachen des Europarates „Lernen, lehren, beurteilen“) zu arbeiten. An Stelle
    von zwei Unterrichtsfächern kann auch nur das Unterrichtsfach Kunst oder nur
    das Unterrichtsfach Musik treten (jeweils 200 Leistungspunkte). Eines der
    Unterrichtsfächer nach Satz 2 kann statt eines zweiten Unterrichtsfachs mit
    einer der folgenden sonderpädagogischen Fachrichtungen verbunden werden:
    Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, Förderschwerpunkt körperliche und
    motorische Entwicklung, Förderschwerpunkt Sehen.

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