Scannen & Speichern von Unterrichtsmaterialien

  • Dito. 1 TB Speicher dürften noch lange reichen :)

    Wir auch, Cloud finde ich super, weil ich überall spontan zugreifen kann. Und da wir auch Ipads haben würde mir der Stick nicht so viel bringen.

  • Es gibt auch USB mit Lightning-Anschluss, sodass man Dateien vom IPad auf andere Geräte bringen kann.

    Oder USB A zu lightnig Adapter

  • Digitalisierung ist das kommende Ding und -auch wenn man nicht will-, man wird dort hineingedrängt; die einen früher, die anderen später.


    1. An meiner Schule wurde nun seit Corona in jedem Klassen- und Fachraum ein großer Fernseher mit Apple-Box angebracht und jede/r KoK hat nu ein iPAD bekommen als Dienstgerät.


    Was mich stört ist allerdings, dass der Anspruch bzw. die Umsetzung der "Digitalisierung" nicht mit den Rechtsgrundlagen momentan erfüllbar sind.


    Ich mache das mal an Folgendem Beispiel klar: Lehrer verwendet in einer Klasse ein Lehrwerk, zu der noch keine e-Variante erhältlich ist; z.B. weil das Lehrwerk zu alt oder zu speziell (z.B. Themenhefte für Profil Technik) ist.


    Mache ich nun ein Bild von einer der Schulbuchseiten des Werkes (welche ordentlich an der Schule vorhanden ist bzw. erworben wurde), so ist dies: eine Vervielfältigung und ich bräuchte aus rechtlicher Sicht eine separate Kopierlizenz des Verlags dazu.


    Zeige ich dann die Kopie (Kopie kann ein gemachtes Bild, ein Scan oder eine klassische Kopie sein; sprich Begriff für all diese Dinge: Vervielfältigung) am Fernsehe, so hätte ich etwas illegales getan. Zusätzlich zu der illegalen Vervielfältigung käme hier dann noch das "Verbreiten" zum Zuge (wenn auch im nicht-öffentlichen Raum).


    Prinzipiell wäre die ganze Vorgehensweise noch abgedeckt über das "15%-Kopieren" (so nenn ich das); es gibt ja noch bis Ende 2022 diese separate Regelung, wo die Bundesländer mit den "Verlägen" einen Zusatzvertrag für das Kopieren aus Schulbuchwerken hat.


    Im Beispiel von oben würde ich sozusagen als Lehrer aus dem schuleigenen (!) Schulbuch bis zu 15% oder nicht mehr als 20 Seiten so zeigen dürfen.


    2. Verwende ich Kopiervorlagen (KV) eines Verlages, so habe ich auch die Kopierlizenz und kann für meinen eigenen Unterricht (bei real existierender eigenerworbener Version der KV) nach Belieben Kopien anfertigen, zeigen usw.


    3. Viele Verläge haben aber bisher nur ein überschaubares Angebot an Kopiervorlagen; viele fahren die Schiene des "Arbeitsheftes". KoK kopieren großzügig (illegal) aus diesen Heften, aber der ursprüngliche Gedanke ist, dass solche Hefte vom Verlag in Klassenstärke separat erworben werden müssen (teilweise gibt es auch schon eVarianten). Wenn ich da an meinen Unterricht denke, so müsste theoretisch die Klasse sich neben dem Schulbuch ein Arbeitsheft, ein Förderheft und ggf. ein Differenzierheft anschaffen. Der Kostenfaktor entspricht ungefähr der Höhe des Schulbuches.


    4. Ordert man heute Lehrermaterial wie z.B. Kopiervorlagen so bekommt man (in meinem Fall gar nicht) ggf. eine CD-ROM oder ein USB-Stick NICHT mehr mit (wie es vor einigen Jahren noch üblich war). [Ich könnte jetzt spontan drei verschiedene Verläge für drei verschiedene Fächer anführen]. Anscheinend billigt man das Kopierrecht zu, ist aber nicht geneigt die qualitativ höherwertigen (teils auch editierbaren) Arbeitsblätter in EDV-Form beizulegen und zwingt den Käufer zu einem qualitativ minderwertigen Scan der Unterlagen.


    5. Ältere Lehrermaterialien mit CD-ROM zeigen heutzutage bereits Alterserscheinungen bzw. Ausfall. Hier ist nun der Punkt der Sicherungskopie (welche auf anderen Rechtsaspekten basiert als die Urheberrechts-Schulgeschichten) von Bedeutung. Aus dem Recht auf Sicherungskopien leite ich für mich persönlich das Recht der Digitalisierung aller meiner schriftlichen Werke ab (sei gerne zur Diskussion gestellt). Aber: nur auf heimischen Rechner, keine Verbreitung usw.)


    6. Kopien aus Schulbüchern vor 2005 seien wohl nicht unterssagbar. Grund ist wohl der Folgende: da die Rechtsinhaber an den Bildern in alten Schulwerken nicht eindeutig und vollständig ermittelt werden konnten. Es ist daher möglich, diese Werke zu digitalisieren (übrigens wohl auch bei vergriffenen?). Auf konkrete Nachfrage von mir bzgl. des Inhalts des vorigen Satzes an eine der üblichen Schulbuchkopierbashing-sites hat man mir nicht geantwortet; was für mich die Einseitigkeit der Interessen solcher Seiten deutlich macht.


    7. Ich könnte noch so viel mehr schreiben...die message ist Folgende: Wir als Lehrkräfte werden zu etwas gedrängt, was in den meisten Fällen illegal ist! Was musste ich in der Test "iPAD-Klasse" einer Kollegin sehen? SuS bekamen alle Arbeitsblätter als Photo (mit iPAD der Lehrkraft gemacht) zugesandt. Aus Sicht der Digitalisierung: super, aus Sicht des Rechts: absolute Katastrophe. Nun raten wir aber mal, für was das Lob uns ausgesprochen werden wird...

  • Eigentlich hätte ich eher so etwas erwartet wie: Schön, dass Du hier bist. Schön, dass sich ein neues Mitglied angemeldet hat. Was für ein interessanter erster Beitrag...


    Stattdessen eher etwas Paranoides. Ich will aber gerne aufhelfen. Mit diesen rechtlichen Themen ist man generell gut beraten, einen gewissen Grad an Anonymität zu halten. Ich hoffe zumindestens, dass dies die Erwartungshaltung der meisten Kolleginnen und Kollegen sein sollte.


    Aber um deine Frage zu beantworten: Ja, ich bin Lehrkraft; wenn auch nicht für deutsche Grammatik.

  • Was mich stört ist allerdings, dass der Anspruch bzw. die Umsetzung der "Digitalisierung" nicht mit den Rechtsgrundlagen momentan erfüllbar sind.

    Ich sehe das Problem nur bedingt. Du gestaltest die Digitalisierung im Rahmen des rechtlich möglichen. Wenn da irgendetwas nicht geht, dann ist das offensichtlich auch nicht das Ziel.


    SuS bekamen alle Arbeitsblätter als Photo (mit iPAD der Lehrkraft gemacht) zugesandt. Aus Sicht der Digitalisierung: super...

    Das ist auch nicht das, was unter Digitalisierung das Ziel ist, sondern nur ein anderer Weg um klassische, analog entworfene Medien zu verteilen. IPAD+Scan macht keinen digitalen Unterricht.

  • Digitalisierung ist das kommende Ding und -auch wenn man nicht will-, man wird dort hineingedrängt; die einen früher, die anderen später.

    Nicht kommend, schon länger. Es ist aber nur ein Buzzword, kein Ding. Digitalisierung an Schulen ist in den bestehenden Strukturen nicht möglich.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Also. Ich verteile auch in den Tablet-Klassen nach wie vor Arbeitsblätter auf Papier. Ich habe da mittlerweile ein schönes Archiv aus selbst entworfenem Material. Auf das möchte ich ungern verzichten. Meistens schaffe ich es noch, vorher PDF-Dateien auf die Lernplattform zu laden. Als PDF-Datei. Allerdings laden sich die iPad-Nutzerinnen diese dort nur selten. Viel lieber fotographieren sie die Ausdrucke ab.


    So oder so stelle cih das Material analog und elektrisch zur Verfügung. Interessanterweise bin ich damit bereits deutlich weiter als manch andere.


    Ich habe auch kein Problem mit gedruckten Büchern. Die kann man aufschlagen und darin lesen. Funktioniert. Mit einem eBook könnte ich wenig anfangen. Wenn die Schule so etwas anschaffte, nutzte ich es im Unterricht nicht.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ich zitiere mal aus https://www.schulbuchkopie.de/

    Zitat
    • Lehrkräfte können 15 %, maximal aber 20 Seiten, eines Druckwerkes kopieren und bei Werken, die ab 2005 erschienen sind, einscannen.
    • Kleine Werke (außer Unterrichtswerke) können vollständig kopiert/gescannt werden. Kleine Werke sind z. B.: Noten mit max. 6 Seiten; Pressebeiträge, Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen.

    • Lehrerinnen und Lehrer können diese Kopien und Scans für ihren eigenen Unterrichtsgebrauch nutzen.
    • Bei abgespeicherten Scans: Ein Zugriff Dritter muss mit effektiven Mitteln ausgeschlossen werden.
  • Die meisten Verlage bieten bei neuen Werken auch gleich eine digitale Version an. In den nächsten Jahren wird sich das Problem erledigen. Solange nutze ich es nur soweit wie erlaubt.

  • Ich habe noch einmal nachgeschaut. Meine Schule ist offiziell eine Digitale Schule (als solche ausgezeichnet vor Kurzem). Das legt nahe, dass dort die "Digitialisierung" in einem (oder dem) gewünschten Rahmen bereits erfolgt ist. In diesem Sinne brauchen wir an dieser Stelle nur bedingt darüber sprechen, wie man Digitalisierung genau zu verstehen hätte im Rahmen der Umsetzung z.B. an meiner Schule.


    Bezüglich des Zitats von Golum (ich will jetzt hier nicht das Zitat eines unkommentierten Zitats re-posten) sei angemerkt, dass diese rechtlichen Dinge bereits vor 2018 Stand des Rechts waren. Man müsste dort sogar noch ergänzen, um es richtig darzustellen. So darf die Lehrkraft pro Schulklasse aus genau einem Werk bis zu 20 Seiten usw. als Kopie verwenden dürfen.

  • Die meisten Verlage bieten bei neuen Werken auch gleich eine digitale Version an. In den nächsten Jahren wird sich das Problem erledigen. Solange nutze ich es nur soweit wie erlaubt.

    Eine direkte Umstellung von Druckwerk zur eVariante ist sicherlich der "Beste" Weg. Es ist auf jeden Fall der finanziell richtige Weg, da ansonsten ca. doppelte Kosten für die Schule anfallen. Es ist ja nur eine Frage der Zeit; als Beispiel: nächstes Schuljahr gibt es ein neues Lehrwerk im Fach Mathe. Soll die Schule nun auch Papierbücher anschaffen oder nur die eVariante? Hat denn jede/r SoS ein entsprechendes EDV-Gerät wie tablett (Antwort bei mir: nein)?


    Bedeutet also, es muss das Papierwerk her UND zumindestens eine Lehrkraftlizenz für das digitale Lehrwerk. Soll die Klasse dereinst in den nächsten ca. 8 Jahren auch als tablett-Klasse geführt werden, so wird dann zusätzlich ein Klassensatz an eBooks benötigt (daher also ca. doppelte Kosten).

  • Ich sehe das Problem nur bedingt. Du gestaltest die Digitalisierung im Rahmen des rechtlich möglichen. Wenn da irgendetwas nicht geht, dann ist das offensichtlich auch nicht das Ziel.

    Ein durchaus edler Ansatz. Wäre schön. Die Kopierpraxis der Kollegien der von mir besuchten Schulen hielt es zu allermeist anders. Ich denke es ist ok davon auszugehen, dass "Raubkopieren" durch Schulangestellte eher die allgemeine und anerkannte Praxis darstellt.

  • Meine Schule ist offiziell eine Digitale Schule (als solche ausgezeichnet vor Kurzem). Das legt nahe, dass dort die "Digitialisierung" in einem (oder dem) gewünschten Rahmen bereits erfolgt ist.

    Und was macht ihr so besonderes, dass ihr diese "Auszeichnung" bekommen habt? Ich setze das in Anführungszeichen, weil ich mir nicht sicher bin, ob das wirklich eine Auszeichnung verdient hat.

    Überrasch mich bitte :)

  • Ui, es ist sogar eine Ehrung. Nunja, Ehre, wem Ehre gebührt.


    Bei der ersten Frage im „Orientierungstest“ war ich raus. Ob es eine positive Haltung in der Schulgemeinschaft gebe. Da müsste man erst mal klären, ob es eine solche Gemeinschaft gibt. Und was soll eine positive Haltung sein? Und wofür braucht es die? Wenn wir Digitalisierung machen, machen wir das. Es ist genau einer der strukturellen Mängel, immer bei allem auf die Stimmung zu achten und alle Stimmungsträgerinnen „mit ins Boot holen“ zu wollen. Nachher hat keine Ahnung, aber alle ’ne Meinung.


    In der zweiten Frage will man dann wissen, ob sich jemand verantwortlich fühle. Ob jemand verantwortlich IST, wäre relevant.


    In den eigentlichen Kriterien (herunterladbar als Word-Datei) wird es an einigen Stellen konkreter. An vielen anderen hat man aber Brandflecken auf dem Papier, weil der Phrasomat heiß gelaufen ist.


    Ich weiß nicht, ob eine solche Ehrung eine Schule weiter bringt. Mir hilft es jedenfalls nicht weiter, zu verstehen, was diejenigen, die unentwegt von Digitalisierten faseln, eigentlich wollen.


    Danke für den Link.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Soll die Schule nun auch Papierbücher anschaffen oder nur die eVariante?

    Sollten bei uns eBooks für Matehmatik angeschafft werden, schaue ich in den Keller, ob da noch Papierbücher liegen. Falls ja, kann ich die weiter verwenden. Allerdings arbeite in Mathematik eh recht wenig mit Büchern. Die sind in weiten Teilen einfach zu schlecht.


    Die Kolleginnen möchten am liebsten alle zwei Minuten neue Bücher kaufen, weil die gerade eben das allerbesteste Buch aller Zeiten gesehen haben. Das brauchen wir, und zwar jetzt. Da wäre das Switchen mit eBooks natürlich einfach. Für den nächsten Jahrgang eine andere Lizenz kaufen und fertig.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • PS: In einer unserer Tablett-Klassen sollte das Buch aus dem Eigentanteil als eBook angeschafft werden. Das wollte etwa die Hälfte der Schülerinnen nicht. Sie bezahlten, deshalb entschieden sie auch, was sie kauften, meinten sie. Es wurde dann frei gegeben. Ein Teil hat das elektrische Buch gekauft, ein Teil das analoge.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Im Prinzip lässt sich ja alles über's Geld regeln. Dann muss man halt einfach die Erwartungshaltung haben, dass die Schule die notwendigen Lizenzen erwirbt. Und wenn es keine gibt muss man dann wohl drauf verzichten.


    Ansonsten wird es halt so, wie man es in der Lockdown-Zeit machte: keine Scans und Versenden von Material wegen Urheberrecht. Die SuS hatten ihre Schulbücher zu Hause und daraus gab es dann die Aufgaben.


    Für mich wird es eh immer klarer dass das der ordentliche Weg zu gehen ist. Back to the basics. Das erinnert mich grade an den -nun pensionierten- Kollegen, welcher bei dem damaligen DSGVO-Stress völlig überrascht feststellte, dass er alles vorbildlich richtig machte: nämlich alles auf Papier.

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