Moin,
vielleicht gibt es ja hier Familien mit zwei Beamten, die das schon durch haben.
Konstellation: Zwei Beamte (HE). Beide privat versichert und in der Beihilfe (HE). Wie sieht das genau in der Elternzeit aus?
A und B planen die Elterngeldzeit zu teilen.
A nimmt Elternzeit. Wird A dann bei B berücksichtigungsfähiger Ehegatte? Auch bei Elterngeld?
B nimmt Elternzeit. Wird B dann bei A berücksichtigungsfähiger Ehegatte? Auch bei Elterngeld?
Ich verstehe https://rp-kassel.hessen.de/ehegatteneinkommen so, dass eine Berücksichtigung wohl nur möglich ist, wenn ein Partner unter 2x Grundfreibetrag pro Jahr fällt.
Ich würde mich über alle sachdienlichen Informationen sehr freuen. Mich überfordert das gerade alles ein wenig.
Falls ich im falschen Forum gepostet habe, bitte ich um Verschiebung.
Liebe Grüße