Beihilfe Elternzeit bei zwei beihilfeberechtigten Beamten

  • Moin,


    vielleicht gibt es ja hier Familien mit zwei Beamten, die das schon durch haben.


    Konstellation: Zwei Beamte (HE). Beide privat versichert und in der Beihilfe (HE). Wie sieht das genau in der Elternzeit aus?


    A und B planen die Elterngeldzeit zu teilen.


    A nimmt Elternzeit. Wird A dann bei B berücksichtigungsfähiger Ehegatte? Auch bei Elterngeld?

    B nimmt Elternzeit. Wird B dann bei A berücksichtigungsfähiger Ehegatte? Auch bei Elterngeld?


    Ich verstehe https://rp-kassel.hessen.de/ehegatteneinkommen so, dass eine Berücksichtigung wohl nur möglich ist, wenn ein Partner unter 2x Grundfreibetrag pro Jahr fällt.


    Ich würde mich über alle sachdienlichen Informationen sehr freuen. Mich überfordert das gerade alles ein wenig.


    Falls ich im falschen Forum gepostet habe, bitte ich um Verschiebung.


    Liebe Grüße

  • In der Überschrift steht schon "nicht selbst beihilfeberechtigter Ehegatte". In der Elternzeit ist man weiterhin beihilfeberechtigt also kommt das wohl nicht zum Tragen. Normalerweise bezahlt man in der Elternzeit normal seine PKV Beiträge weiter und bekommt seine normale Beihilfe.

  • Ich kann nur für NRW sprechen, hier ist es so, dass ich in meiner unterhälftigen Teilzeit in Elternzeit berücksichtigungsfähige Person meines Mannes werde, der zeitgleich mit 50% Teilzeit arbeitet. Das ganze wechselt dann, wenn er ohne TZ Elternzeit nimmt und ich meine EZ beende.

    Vielleicht trifft das auf Hessen auch zu…

  • In NRW (hilft dir für Hessen nicht, ich weiß) ist das tatsächlich recht schwierig herauszufinden, weil dieses, vermutlich doch übliche Beispiel, nicht wirklich irgendwo vernünftig beschrieben ist.


    In der Beihilfeverordnung steht drin, dass der jeweilige berücksichtungsfähige Angehörige es nur eben dann sein kann, wenn er im Vorjahr der Antragstellung keine 18k EUR verdient hat. Das gilt aber nicht für 2 Beamte, da ist diese Verdienstgrenze egal. Tricky wird es dann, wenn man zwei Kinder hat, dann springt nämlich der erhöhte Beihilfebemessungssatz hin und her.

Werbung