Studentische Vertretungskraft - Eingruppierung

  • Hallo zusammen,


    ich studiere nun ab Oktober im 5. Bachelorsemester Lehramt an Berufskollegs in NRW mit dem Fach Deutsch und der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik. Zuvor habe ich eine Ausbildung als Erzieher abgeschlossen und arbeite bereits mit 33 Std. nebenbei in einer sozialpädagogischen Einrichtung. An der Uni absolviere ich ein Zusatzzertifikat für Deutsch als Zweitsprache. Sowohl im 5. als auch im 6. Semester habe ich nur wenige Veranstaltungen, sodass ich 2-3 freie Tage pro Woche habe.


    Gerne würde ich als Vertretungslehrkraft anfangen, vorzugsweise an Berufskollegs. Mein aktueller Job wird dadurch wegfallen. Dort reizen mich die Fachschulklassen der Erzieher:innen als auch die Internationalen Förderklassen für DaZ-Unterricht. Dazu hätte ich ein paar folgende Fragen:


    1. Meiner Recherche zufolge haben Berufsschullehrer 25,5 Pflichtstunden. Orientiert sich daran auch die prozentuale Arbeitszeit? (bspw. 8 Stunden ==> ca. 30% Arbeitszeit?)
    2. Wie werde ich als Bachelorstudent (mit abgeschlossener Ausbildung, falls überhaupt relevant) eingruppiert? TV-L, jedoch welche Gruppe?
    3. Befreundete Lehrkräfte haben mir geraten, meine Bewerbung direkt an die Schulleitungen zu verschicken. Wofür gibt es dann VERENA? Lieber direkt an die Schulleitungen wenden oder auf passende Ausschreibungen in VERENA hoffen?

    Ich bedanke mich für eure Antworten! :)

    VG

    • Offizieller Beitrag

    nicht nur auf Verena hoffen, also einfach den paar erreichbaren BKs mit deinem Fach eine Bewerbung à la "ich stünde zur Verfügung" schicken. (Allerdings finde ich es persönlich als Student*in im Bachelor naja...
    Bei der Eingruppierung kann ich dir nicht helfen, ich "hoffe" (sorry), dass du eine ziemlich ungünstige Eingruppierung bekommst. Eine Zeit lang / Manchmal wurde zb am Gym nicht 25,5 sondern 28 als Grundlage genommen, weil es die Sek1-Zahl ist und du sowieso nicht in die Sek2 gehst und dann mit der Eingruppierung deines Abschlusses, also Ausbildung oder gar Abitur (ich weiß nicht, ob die Ausbildung als relevant angenommen wird, wobei es bei Erzieher*in evtl keinen Unterschied macht).
    Probieren / auf sich aufmerksam machen ist immer gut. Übrigens diese Woche ist entweder "zu spät" oder du bist noch die Rettung für die SL, denen jemand fehlt. Will sagen: mach es jetzt schnell.

  • Allerdings finde ich es persönlich als Student*in im Bachelor naja...

    Ich kenne selbst eine Person, die am Anfang des BA als Vertretungslehrer gearbeitet hat, kann durchaus eine gute Erfahrung sein.

    Bildung ist die Fähigkeit, fast alles anhören zu können, ohne die Ruhe zu verlieren oder das Selbstvertrauen. (Robert Frost)

    Bildung kann einen sehr glücklich und gelassen machen. (Günther Jauch)

    Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt? (Ernst R. Hauschka)




    • Offizieller Beitrag

    Ja, natürlich gibt es das.
    Muss ich es gut finden? Ich finde es auf der individuellen Ebene sowohl unglücklich, ohne Anleitung zu arbeiten, als auch vom Verständnis, dass man im Bachelor nunmal noch lange nicht fertig ist.
    Zusätzlich finde ich es auch systemisch problematisch, Leute absolut ohne Kontrolle zu beschäftigen, obwohl das System so sehr auf Prüfung durch den Vorbereitungsdienst setzt.
    und wenn es nur um Kurzverträge gibt: das System sollte eine Vertretungsreserve haben.

    Chili

    Disclaimer: ich war sowohl kurz vorm ersten Staatsexamen (mit einem Stundenlohn pro Unterrichtsstunde von ca. 8 EUro irgendwas...) als auch vorm Ref Vertretungslehrerin.
    War ich gut? das möchte ich lieber nicht ausdiskutieren... (ich vermute, ich war nicht schlecht. Wobei ich differenziere: im Studium: naja. Die Zeit vorm Ref war mehrere Jahre nach dem ersten Staatsexamen, da hatte ich ein ganz anderes Auftreten, TROTZDEM ... ich war noch nicht vollkommen)
    Hatte ich das Gefühl, das Ganze okay zu machen? ja

    Hab ich mir "schlechte Sachen" angeeignet? ja

  • Zusätzlich finde ich es auch systemisch problematisch, Leute absolut ohne Kontrolle zu beschäftigen, obwohl das System so sehr auf Prüfung durch den Vorbereitungsdienst setzt.

    Das ist in der Tat problematisch. Sagt der Student auch selber, dass dort jeder hätte unterrichten können, der clever genug für eine Einschreibung an der Uni war.

    Bildung ist die Fähigkeit, fast alles anhören zu können, ohne die Ruhe zu verlieren oder das Selbstvertrauen. (Robert Frost)

    Bildung kann einen sehr glücklich und gelassen machen. (Günther Jauch)

    Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt? (Ernst R. Hauschka)




  • Also E10 gibts bei uns erst mit Bachelor-Abschluss, eigentlich wird ja in beiden Bundesländern nach den selben >Voraussetzungen eingruppiert, also könnte die Auslegung scheinbar unterschiedlich sein.

    Ich zitiere Teil 2 der TV-EntgO-L (Nichterfüller), Abs. 2, §4 (Seite 12).

    Dort ist tariflich geregelt, dass Lehrer ohne Hochschulbildung in der Tätigkeit eines Lehrers (nicht Fachlehrer) entweder in die Entgeltgruppe 9b oder 10 einzugruppieren sind.

  • Vielen Dank für die konstruktiven Beiträge zur Eingruppierung und zum Bewerbungsverfahren. Weiß noch jemand etwas zur Stundenanzahl? :)

  • Ich zitiere Teil 2 der TV-EntgO-L (Nichterfüller), Abs. 2, §4 (Seite 12).

    Dort ist tariflich geregelt, dass Lehrer ohne Hochschulbildung in der Tätigkeit eines Lehrers (nicht Fachlehrer) entweder in die Entgeltgruppe 9b oder 10 einzugruppieren sind.

    Und da liegt doch schon die Interpretation, wenn das Land dann sagt, ihr seid "nur" Fachlehrer oder ähnliches, außerdem ist dies doch kein Widerspruch dazu, dass es in Berlin E10 erst mit Bachlorabschluss gibt.

  • Vielen Dank für die konstruktiven Beiträge zur Eingruppierung und zum Bewerbungsverfahren. Weiß noch jemand etwas zur Stundenanzahl? :)

    Da liegst du richtig, es wird anteilig von der vollen Stundenzahl berechnet, aber diese ist eben je Bundesland und Schultyp unterschiedlich.

    • Offizieller Beitrag

    Fallen Angel Nee, ich persönlich finde es okay.
    Also: ich finde es nicht unbedingt okay, DASS es ein unterschiedliches Deputat gibt, aber WENN, dann finde ich nicht, dass man für eine Arbeit, für die man gar nicht ausgebildet ist (Studien- und Refabschluss) in dem Umfang (Stunde anteilig des Deputats, Lohneinstufung) bezahlt wird, wie jemand, der eben voll qualifiziert ist.
    Ich hatte als Vertretungslehrerin vorm Ref E13. Da ich fest davon überzeugt war, nicht verbeamtet zu werden, hatte ich also, trotz Sek1-Unterricht und kein vollständiges Staatsexamen dasselbe Geld wie einige KuK an der Schule (okay, vielleicht ohne Z? sowas habe ich mir nicht gemerkt). Das geht gar nicht.

  • Tja, so eindeutig ist es wohl nicht. wenn man keine Stunden in der Oberstufe hat, kenne ich Fälle (mich inklusive), wo daraus ein Sek1-Vertrag daraus gemacht wurde. Ist aber lange her.

    Das kann nicht sein. Das Deputat ist unabhängig vom jeweiligen Lehramt, sondern relevant ist die Schulform. Laut deiner Logik hätte ich als HRGe-Lehrer an einer Gesamtschule ja ein 28-Std-Deputat. Habe ich aber nicht.

    • Offizieller Beitrag

    tja, dann kann meine Erfahrung nicht sein.

    und nebenbei: nein, es steht eben, dass das Deputat der Gesamtschule bei 25,5 steht.
    Aber interessant, bei Gelegenheit versuche ich herauszufinden, ob die Sek1-Gymnasiallehrer*innen (altes Lehramt) bei uns ein Volldeputat von 25,5 Stunden haben.

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