Impfpflicht für Lehrkräfte

  • Ich habe gestern von einer Klinik gelesen, die jetzt nur noch Geimpfte einstellen will


    Inwieweit das zulässig ist und wie lange die Impfung anhält (wie oft nachgeimpft werden muss) :ka:


    Aktuell hofft man, dass die Boosterimpfung länger hält.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Man muss ja keine Impfpflicht machen. Man kann einfach mit Belohnungen arbeiten. Jeder, der seine vollständige Impfung nachweist, kann durch Einreichen seiner Impfunterlagen einen Bonus von 1.000 € erhalten. Finanziert wird das über eine Mehrwertsteuererhöhung. Problem gelöst.

  • Insgesamt: Ich finde das alles schwierig, nur ein konsequentes Impfen aller, für die die Impfung zugelassen ist, hätte uns einen halbwegs erträglichen Winter bescheren können.

    Insgesamt: Ich finde das alles einfach, nur ein konsequentes Impfen aller, für die die Impfung zugelassen ist, hätte uns einen halbwegs erträglichen Winter bescheren können.

  • An Kitas wird die Betreuung beendet, an Schulen gibt es ggf. ein sich wiederholendes Bußgeld bis 2500 EUR, aber der Schulbesuch ist weiter erlaubt.

    Okay, das mit den KiTas wusste ich. Aber Schulbesuch kann man wohl nicht untersagen, weil die Schulpflicht gilt. Ich hätte vermutet, dass man dann halt einmal das Bußgeld zahlt und sich damit das Kind sozusagen "freikaufen" kann von der Masernimpfung. Das was du schreibst, klingt doch mehr nach Zwang, wenn man immer wieder zahlen muss.

  • @Kenning: Du weißt schon, dass unser Rechtssystem unmittelbaren Zwang erlaubt? Und wir uns über eine Impfpflicht unterhalten, ist auch da Gegenstand der Diskussion. Nochmal: eine Pflicht, die man durchsetzt, kann man sich auch sparen.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von O.Meier

    Du weißt schon, dass unser Rechtssystem unmittelbaren Zwang erlaubt?


    Aber wohl nicht, um eine Impfung zu erzwingen.

    Ich fände es auch gut, wenn die Impfverweigerer ihre Meinungen ändern. Aber nicht mit körperlicher Gewalt. Da möchte ich nicht hin.


    kl. gr. frosch


    P.S.: Kenning, danke fürs Melden. Ich lasse den Satz von O.Meier aber mal als Diskussionpunkt stehen.

  • Aber wohl nicht, um eine Impfung zu erzwingen.

    Ich fände es auch gut, wenn die Impfverweigerer ihre Meinungen ändern. Aber nicht mit körperlicher Gewalt. Da möchte ich nicht hin.

    Das sehe ich auch so. Nichtsdestotrotz ist der Beitrag von O. Meier inhaltlich doch nicht auszusetzen. Unser Rechtssystem würde es auch erlauben die Person mit körperlichen Zwang zu impfen. Kommt ja in anderen Fällen auch vor. Drogenkontrolle, Blutprobe, ...

    Ob man das nun will oder nicht, kann man ja diskutieren.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde jetzt von einer Drogenkontrolle unter Zwang nicht darauf schließen wollen, dass eine Impfung unter Zwang auch möglich sei.

    Eine Blutprobe/Drogenkontrolle ist dann doch was anderes als eine Impfung.


    kl. gr. frosch

  • Arm rumdrehen, zwangsimpfen, Fantasien vom unmittelbarer Zwang (der im Übrigen auch für Vollzugsbeamte enge Grenzen hat) und dann als Motto ein wohlfeiles Sprüchlein zum Faschismus. Die Dissonanzen kann man doch mehr als deutlich riechen, schmecken, sehen, hören, fühlen...

    Von wegen Schuft, ein Zyniker ist ein enttäuschter Idealist!

  • Unser Rechtssystem würde es auch erlauben die Person mit körperlichen Zwang zu impfen.

    Nein, das erlaubt unser Rechtssystem nicht. Ein Verstoß gegen die Impfpflicht (z.B. bei Masern) ist zunächst eine Ordnungswidrigkeit und wird schlicht mit einem Bußgeld belegt. Als weiterführendes Zwangsmittel ist lediglich die (wiederholt mögliche) Verhängung von Zwangsgeld vorgesehen. Die Anwendung von unmittelbaren Zwang zur Durchsetzung der Impfpflicht ist aber schlicht nicht verhältnismäßig und daher auch nicht im gesetzlichen Rahmen.

  • Mir jedenfalls wird, wenn ich mir vorstelle, wie die Gestapo Stasi Piekspolizei rumfährt und alle Ungeimpften, die nicht das Zeichen des Tieres auf ihren Smartphones tragen, an ihren verlotterten Waldorfbärten und asozialen Querdenkerkrägen und echsenschuppigen Verschwörungsschwurblerhaaren zum Einsatzmobil schleift, ganz außerordentlich übel, dass mir der Aluhut hochgeht.

  • Die Anwendung von unmittelbaren Zwang zur Durchsetzung der Impfpflicht ist aber schlicht nicht verhältnismäßig und daher auch nicht im gesetzlichen Rahmen.

    Grundsätzlich würde ich das auch ablehnen aber ob es verhältnismäßig ist, ist aus meiner Sicht dann eine Entscheidung von Politik und Gerichten. Was wäre wenn die Sterblichkeit bei 50% liegen würde? Wäre dann die Anwendung von unmittelbaren Zwang auch verboten? Ich verstehe es so, dass es grundsätzlich die Möglichkeit gibt. Die konkrete Situation muss dann natürlich geprüft werden. Aber das es generell nicht verhältnismäßig ist, glaube ich nicht.

  • Grundsätzlich würde ich das auch ablehnen aber ob es verhältnismäßig ist, ist aus meiner Sicht dann eine Entscheidung von Politik und Gerichten. Was wäre wenn die Sterblichkeit bei 50% liegen würde? Wäre dann die Anwendung von unmittelbaren Zwang auch verboten? Ich verstehe es so, dass es grundsätzlich die Möglichkeit gibt. Die konkrete Situation muss dann natürlich geprüft werden. Aber das es generell nicht verhältnismäßig ist, glaube ich nicht.

    Auch hierfür gibt es mildere Mittel, mit denen im Verwaltungsrecht gearbeitet werden kann, z.B. das Verbot von Besuchen für bestimmte Einrichtungen oder Ausgangssperren für Ungeimpfte. Auch Quarantänemaßnahmen wären ein milderes Mittel. Diese wiederum lassen sich durch Zwangsmittel durchsetzen, die aber dann weniger tief in Grundrechte eingreifen. Es gibt bislang keinerlei Hinweise darauf, dass die Rechtssprechung die Anwendung unmittelbaren Zwangs zur Impfung von Personen stützen würde, aber eine ganze Reihe von Hinweisen darauf, dass ein so starker Eingriff in Art. 2 GG in den bisherigen Situationen nicht gerechtfertigt scheint.


    Ich finde es daher nicht sinnvoll, hier freimütig zu behaupten:

    Unser Rechtssystem würde es auch erlauben die Person mit körperlichen Zwang zu impfen.

    Ich bin mir sicher, dass du keinen einzigen Fall finden wirst, in dem die Verhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme zur Durchsetzung einer Impfpflicht gegenüber Personen durch ein deutsches Gericht bejaht wurde.

  • Aber wohl nicht, um eine Impfung zu erzwingen.

    Auch das wäre Frage einer Abwägung. Unmitelbaren Zwang wendet z. B. die vielen Fällen an. Generell ausschließen möchte ich das bei einer Impfpflicht nicht.

    Ich fände es auch gut, wenn die Impfverweigerer ihre Meinungen ändern. Aber nicht mit körperlicher Gewalt. Da möchte ich nicht hin.

    Ich auch nicht. Ich möchte aber auch hier gegen die Gewalt, die die Ungeimpften gegen die Vernünftigen anwenden abwägen. Etwas platt: lieber einen Arm auf den Rücken gedreht als ewig unter Pandemiebedingungen leben und beim Sterben zusehen.


    Wir alles im Rechtsstaat eine Anwägung von Rechtsgütern. Schön wäre übrigens, wenn man bei Einführug einer Impfpflicht schon die Sanktions- und Zwangsmaßnahmen festlegte. Dann wissen alle, wo sie dranne sind.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ich auch nicht. Ich möchte aber auch hier gegen die Gewalt, die die Ungeimpften gegen die Vernünftigen anwenden abwägen. Etwas platt: lieber einen Arm auf den Rücken gedreht als ewig unter Pandemiebedingungen leben und beim Sterben zusehen.

    Den Arm kann man ja gerne auf den Rücken drehen, falls das nötig ist, um z.B. eine Ausgangssperre durchzusetzen. Das ist aber eine ganz andere Kategorie als die Anwendung unmittelbaren Zwangs zur anschließenden Zwangsimpfung. Wie bereits beschrieben: Der Zweck des Gesundheitsschutzes der allgemeinen Bevölkerung lässt sich auch durch mildere Mittel erreichen.

  • Ich bin ja kein Jurist, insofern habe ich hoffentlich vorsichtig genug formuliert, um klar zu machenn, dass ich das alles nicht genau wissen kann. Ethisch ist für mich die Abwägung klarer. Der eine oder andere Arm in ungünstiger Position ist das geringere Übel gegenüber der dauerhaften Geiselnahme durch die Ungeimpften.


    Aber noch als Ergänzung: Es gibt wohl immer noch Erst-Impfungen, insoweit bewegt sich immer noch etwas. Bei einer Impfpflicht ließen sich vielleicht auch ein paar faule Säcke und Schnarchnasen ohne Bohei impfen. Die machen's dann halt.


    Dann Bußgeld etc. Und dann müsste man mal schauen, ob man weitere Maßnahmen braucht. Heute Impfpflicht und morgen mit den Todesschwadronen zur Impfung unter unmitelbarem Zwang ausschwärmen, wäre wohl übertrieben.


    Aber das ist wohl ohnehin ein Phantomdiskussion in einer Gesellschaft, in der sich die Verantwortlichen schon die Pampers holen, wenn man über eine Testpflicht nachdenkt. Oder flächendeckend 2G oder nur zumindest 3G.


    Als ich in der tagesschau laß, dass man 3G am Arbeitsplatz einführen wolle, dachte ich „Waaaas? Das gibt's noch nicht?“ Ich dachte, ich bin im falschen Diavortrag.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

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