Nur noch einmal zur Info: Die Masern-Impfpflicht gilt nur für Lehrkräfte, die nach 1970 geboren wurden, und für Lehrkräfte an Schulen mit über 50% volljährigen SuS gilt sie in NRW nicht sowie in NDS generell für BBS-Lehrkräfte nicht (da hier davon ausgegangen wird, dass mehr als die Hälfte unserer SuS volljährig ist). Wie die Regelung in anderen BL ist, kann ich allerdings nicht sagen.
Aber das ändert doch rein gar nichts daran, dass es schon eine Impfpflicht für Masern gibt. Vielleicht hast du ja Glück und auch bei Corona lässt man die Berufsschullehrer außen vor. Hilft nur bei der Diskussion nichts.