Hallo!
Ich bin Gymnasiallehrerin aus Österreich, habe während einiger Jahre in Deutschland in Thüringen Anerkennungsprüfungen gemacht und bin lebe inzwischen in Bayern grenznah zu Österreich. Da ich so schnell mit meinen Fächern im Gy keine Stelle bekommen habe, habe ich mich für die Zweitqualifizierung zur Mittelschullehrerin beworben und wurde mit letztem Herbst sofort als solche verbeamtet.
Eigentlich würde ich aber doch lieber im Gy unterrichten. Erst nach meiner Verbeamtung habe ich das Schreiben bekommen, dass ich in Bayern fürs Gy Wartelisten-berechtigt werde. Außerdem hoffe ich auf Chancen im Gy in Österreich.
Nun habe ich ein Baby bekommen und bin in Elternzeit. Wie ich es verstanden habe, darf ich in der Elternzeit für andere Arbeitgeber tätig werden, aber nicht im öffentlichen Dienst.? Wenn ich nun spontan eine Stelle in Österreich eine Stelle angeboten bekommen würde, würde ich sie trotzdem gerne annehmen. Müsste ich dafür erst meine Verbeamtung „auflösen“? Welche Konsequenzen können mir drohen, wenn ich praktisch meinen Vertrag verletze und einfach eine Stelle im öffentlichen Dienst im Ausland annehme?
Herzlichen Dank für alle Rückmeldungen!