Wobei man ja bei den Grundschulen nur von A12 auf A13 springt
Das kommt in BW auf die Größe (Schülerzahl) der Grundschule an. An größeren Grundschulen bekommt der Rektor A 14 und der Konrektor A 13 (so wie an größeren SBBZ der Rektor A 15 und der Konrektor A 14 bekommt).
Dadurch, dass ich noch nie an einer schulleitungslosen Schule war, stellt sich mir die Frage, wie das dann eigentlich gehandhabt wird? Werden die Nächsthöheren (Konrektoren etc.) bspw. verpflichtend herangezogen? Organisiert das Kollegium selbst die Schule? Übernimmt Jemand vom Schulamt die Leitung?
An den kleineren Grundschulen (an denen es keinen Konrektor gibt und der Rektor tatsächlich nur A 13 verdient, siehe oben) übernimmt der dienstälteste Kollege kommissarisch.