Guten Morgen,
pünktlich zum Beginn der Sommerferien gab es für meinen Ehemann und mich eine Überraschung: Eine Schwangerschaft.
Da der erste Arzttermin noch aussteht, habe ich noch niemanden aus der Schule informiert.
Nun ist es durch die Coronaregelung ja so, dass schwangere Kolleginnen nicht mehr im Präsenzunterricht eingesetzt werden dürfen. Ich habe allerdings schon vollständigen Impfschutz und würde gerne auf eigene Verantwortung weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen. Ich bin mir unssicher, ob das geht. Hat hier jemand Erfahrungen diesbezüglich?
Für die Schule würde der Ausfall viele fehlende Stunden bedeuten. Wäre die Schwangerschaft ein Kündigungsgrund im befristeten Arbeitsverhältnis?
Zudem bewerbe ich mich regelmäßig auf Planstellen. Auch hier stellt sich mir die Frage, inwiefern das noch zulässig ist. Kann ich mich trotz bestehender Schwangerschaft weiterhin bewerben? Sollte es zu einer Stelle kommen, wäre auch dies für die Schule ja nicht erfreulich. Für mich würde es allerdings eine gewisse Sicherheit bedeuten.
Viele Grüße!
Wunderlandpirat
Vertretungsstelle (Elternzeitvertretung) und plötzlich schwanger
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Wäre die Schwangerschaft ein Kündigungsgrund im befristeten Arbeitsverhältnis?
Erst mal herzlichen Glückwunsch
Schwangere genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Ihnen kann nicht mal gekündigt werden, wenn der Chef nichts von der Schwangerschaft weiß. (Dann sollte man es halt sagen, falls er kündigt )
Ich habe allerdings schon vollständigen Impfschutz und würde gerne auf eigene Verantwortung weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen. Ich bin mir unssicher, ob das geht. Hat hier jemand Erfahrungen diesbezüglich
Du bist nicht verpflichtet deine Schwangerschaft mitzuteilen. Wenn du weiter arbeiten willst, dann sagst du einfach erst mal nichts. Ansonsten kann es dir, je nach Bundesland, schon passieren, dass du ein Berufsverbot bekommst und nicht weiter arbeiten darfst. (Du würdest aber normal weiter bezahlt werden)
Zudem bewerbe ich mich regelmäßig auf Planstellen. Auch hier stellt sich mir die Frage, inwiefern das noch zulässig ist. Kann ich mich trotz bestehender Schwangerschaft weiterhin bewerben
Selbstverständlich kannst du dich bewerben, eine Schwangerschaft ist ja ein Ereignis, das irgendwann auch wieder vorbei ist und dann wirst du doch auch wieder arbeiten wollen.
Ich würde wahrscheinlich erst mal nicht mit offenen Karten spielen, aber das ist individuell. Hier haben auch schon einige berichtet, dass Ihnen auch mit bekannter Schwangerschaft keine Nachteile entstanden sind.
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Heißt übrigens Beschäftigungsverbot und bezieht sich in der Regel auch nur auf bestimmte Tätigkeiten, wie hier den Präsenzunterricht ( wobei das aufs Bundesland ankommt, ob das überhaupt Auswirkungen hat usw.) , die Lehrerin meiner Tochter macht sämtlichen Unterricht per Video.
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Ich frage mich gerade folgendes: Wenn die TE bekannt gibt, dass sie schwanger ist, und entsprechend nicht mehr am Präsenzunterricht teilnehmen darf, darf sie denn dann noch an Bewerbungsgesprächen für Planstellen teilnehmen, die ebenfalls mit mehreren Beteiligten in Schulgebäuden stattfinden?
Ich persönlich würde an deiner Stelle vermutlich noch nicht bekanntgeben, dass ich schwanger bin, undzwar mit folgender Überlegung: Die Schulwelt ist klein und es kann durchaus vorkommen, dass deine Schulleitung A sich bei Schulleitung B "ausheult", weil sie nun für die schwangere Vertreterin einer Schwangeren eine Vertreterin finden muss. Wenn du aber in der Gegend bleiben möchtest, könnte (!) es passieren, dass Schule B dir eine mögliche Planstelle an Schule B nun nicht gibt, weil sie weiß, "was ihr blüht". Dass das nicht legal ist, ist mir klar - aber dass eine findige Schulleitung B die Wahl einer anderen Person dann "klug" begründet sicher nicht auszuschließen. Auch sonst mag im Bewerbungsgespräch irgendwie herauskommen, dass du zwar eine VT-Stelle hast, aber nicht unterrichtest. Gerade in der Situation, schwanger zu sein, würde ich die Option auf eine Planstelle nicht schmälern wollen. Du behältst zwar deine VT-Stelle, da du nicht gekündigt werden kannst, sobald aber der Vertrag ausläuft, hast du dann keinerlei Einkommen mehr - aber Mehrkosten durch das Kind. Keine schöne Situation.
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darf sie denn dann noch an Bewerbungsgesprächen für Planstellen teilnehmen, die ebenfalls mit mehreren Beteiligten in Schulgebäuden stattfinden?
Klar, denn da ist der zukünftiger Ag noch nicht ihr AG. Ich bin auch krankgeschrieben zu Vorstellungsgesprächen gegangen, ich war ja nur arbeitsunfähig (ähm naja, ich fand ja auch nur meine Schulleiterin im wahrsten Sinne des Wortes zum Kotzen, an der neuen Schule war das dann kein richtiges Problem mehr, da habe ich nur noch ab und zu gek*tzt).
Meine Schulleiterin hat mich eben gerade weil ich schwanger war eingestellt, denn so bekam sie mich erstmal zusätzlich, weil die Stunden nicht mitzählten.
Wenn sie es nun nicht sagt (was ich auch so machen würde), kann sie es bei einer evtl. Kündigung ja immer noch sagen, wobei befristete Stellen in der Regel nicht gekündigt werden können, es sei denn es ist explizit vereinbart.
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Klar, denn da ist der zukünftiger Ag noch nicht ihr AG.
Wenn der Arbeitgeber das Land ist, doch schon, oder? (Bundeslandangabe fehlt, und auch ob eventuell eine Privatschule dabei ist, trotzdem finde ich den Hinweis von midnatsol schon wichtig.)
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Wenn der Arbeitgeber das Land ist, doch schon, oder? (Bundeslandangabe fehlt, und auch ob eventuell eine Privatschule dabei ist, trotzdem finde ich den Hinweis von midnatsol schon wichtig.)
Jein, aber es besteht eben noch kein Vertrag mit dem neuen und somit greift Mutterschutz usw. nicht, das wäre anders bei einem Stellenwechsel. Es entsteht ja dort ein neuer Vertrag, der vollkommen unabhängig vom alten ist.
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Hallihallo!
Vielen Dank für die vielen, schnellen Antworten!
Ich bin mir noch immer sehr unsicher. Wenn ich die Schwangerschaft verschweige, bedeutet das für das Kollegium im Falle eines aprupten Ausfalls ja spontanes Umplanen. Ich bin in vielen Stunden alleine eingesetzt und hab hier das Gefühl, dass ich meinen Kolleginnen in den Rücken falle. Ich warte jetzt zunächst den Arzttermin ab. Es kann sein, dass mir der Arzt schon das Beschäftigungsverbot ausstellt. In dem Falle würde ich dies auch an die Schulleitung weiterleiten.
Ansonsten würde ich es glaube ich noch verschweigen, bis ich die Bewerbungsgespräche hinter mir habe. Auch möchte ich eigentlich gern weiterhin im Präsenzbetrieb eingesetzt sein. Die Möglichkeit nur online Unterricht zu machen, ist bei uns sehr begrenzt. Mir fällt es zudem schwer den ganzen Tag vor dem PC zu sitzen.
Liebe Grüße vom Wunderlandpirat -
Nun ist es durch die Coronaregelung ja so, dass schwangere Kolleginnen nicht mehr im Präsenzunterricht eingesetzt werden dürfen.
In welchem Bundesland bist du denn eigentlich tätig? In Niedersachsen gibt es diese Regelung nicht. Bei uns sind (bzw. waren) mehrere schwangere Kolleginnen in diesem Schuljahr weiterhin im Präsenzunterricht und werden auch zu Beginn des kommenden Schuljahres erstmal weiter in Präsenz unterrichten.
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Gibt es (jetzt) schon Gründe, dass der Arzt dir ein BV ausspricht? Du sprichst es ein bisschen als ‚auf jeden Fall irgendwann gesetzt‘ an, aber es gibt auch sehr viele Schwangere komplett ohne BV.
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In welchem Bundesland bist du denn eigentlich tätig? In Niedersachsen gibt es diese Regelung nicht. Bei uns sind (bzw. waren) mehrere schwangere Kolleginnen in diesem Schuljahr weiterhin im Präsenzunterricht und werden auch zu Beginn des kommenden Schuljahres erstmal weiter in Präsenz unterrichten.
Ich bin in NRW und hier ist es noch so. Auch an Konferenzen oder Dienstbesprechungen dürfen schwangere Lehrerinnen nicht teilnehmen.
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NRW, Aktuelle Mail, heute gekommen:
Zum kommenden Schuljahr entfällt das generelle, automatische Verbot für Schwangere. Auf eigenen Wunsch hin, können sie aber weiterhin vom Unterricht vor Ort befreit werden.
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NRW, Aktuelle Mail, heute gekommen:
Zum kommenden Schuljahr entfällt das generelle, automatische Verbot für Schwangere. Auf eigenen Wunsch hin, können sie aber weiterhin vom Unterricht vor Ort befreit werden.
Echt? Super!! Die ist bei mir noch nicht angekommen...
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NRW, Aktuelle Mail, heute gekommen:
Zum kommenden Schuljahr entfällt das generelle, automatische Verbot für Schwangere. Auf eigenen Wunsch hin, können sie aber weiterhin vom Unterricht vor Ort befreit werden.
Ich habe leider dazu auch nichts im Internet gefunden. Ich werde jetzt mal den Personalrat der GEW kontaktieren, um Tipps im Umgang mit der Schwangerschaft zu erhalten.
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Ich weiß nicht, ob der Frosch es gestern in einem anderen Thread gepostet hat oder ob es ein anderer User/ eine andere Userin war:
https://www.schulministerium.n…usbildung-der-lehrkraefte
--> Unter Personaleinsatz
Dein SL muss auf jeden Fall eine Gefährdungsbeurteilung machen und Covid berücksichtigen.
Es kann passieren, dass du sofort raus bist für 1 - 2 Wochen, sobald an deiner Schule ein Covid-Fall auftritt. War bei einer Bekannten von mir der Fall (war zu der Zeit als sie auch auf eigenen Wunsch hätte vom Präsenzunterricht befreit werden dürfen). Ob es an ihrem SL lag oder ob es so Vorgabe von oben war, weiß ich nicht.
Du hast ein Anrecht darauf, von Pausenaufsichten befreit zu werden.
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Das hatte .... irgendwer anders gepostet.
Ich beziehe mich auf die Aussage aus dem Ministerium zum Personaleinsatz.
Zitat"Für Schwangere und Stillende gelten die Schutzmaßnahmen nach Mutterschutzgesetz. Unabhängig davon können schwangere und stillende Lehrerinnen auf Wunsch vom Einsatz im Präsenzunterricht (einschließlich Pausen- und Klausuraufsicht, etc.) befreit werden. In diesem Fall bleibt die Verpflichtung zu allen übrigen dienstlichen Tätigkeiten am häuslichen Arbeitsplatz oder in der Schule (hier insbesondere Konferenzen, Dienstgespräche etc.) sowie zur Abnahme von mündlichen Prüfungen unberührt. (...)."
Laut unserem Schulamt ist dafür ein formloser Antrag bei mir nötig - es muss dann automatisch von mir genehmigt werden. (Mache ich auch, klar.)
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Auch an Konferenzen oder Dienstbesprechungen dürfen schwangere Lehrerinnen nicht teilnehmen.
Das ist mir relativ neu, das war bisher nie so.
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Das ist mir relativ neu, das war bisher nie so.
DAs kommt darauf an, was im BV steht. Wenn es für alle Tätigkeiten in der Schule besteht ja, wenn es nur für Kontakt mit Kinder besteht, dann nein z.B.
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DAs kommt darauf an, was im BV steht.
Es geht hier um NRW und die generelle Regelung beim Einsatz von schwangeren Lehrerinnen. Es geht hier nicht um ein individuelles Beschäftigungsverbot, und es geht auch nicht um Brandenburg/Berlin
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Es geht hier um NRW und die generelle Regelung beim Einsatz von schwangeren Lehrerinnen. Es geht hier nicht um ein individuelles Beschäftigungsverbot, und es geht auch nicht um Brandenburg/Berlin
Und auch in NRW ist dies so, dass es darauf ankommt, was drin steht. Auch beim generellen vom AG und das kann er jederzeit ändern und anpassen.
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