Direkteinstieg Berufsschule BaWü Abschluss/Verbeamtung

  • Hallo liebe Alle,


    gibts es hier zufällig Teilnehmer*innen die in BaWü den Direkteinstieg als wissenschaftliche Lehrkraft an der Berufsschule gemacht haben? Auf der LOBW-HP heißt es dazu:

    "nach der zweijährigen berufsbegleitende pädagogische Schulung und einem weiteren Bewährungsjahr ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgesehen".


    Folgende Fragen dazu konnte ich mir bislang nicht beantworten:

    • was für einen Status habe ich denn dann ohne 2.tes Staatsexamen? Irgendetwas das ich mitnehmen kann? Ich denke dabei an den Wechsel der Schule oder evtl. sogar des Bundeslandes
    • wie lange dauert die Übernahme ins Beamtenverhältnis? Es liest sich ja so, als wären es 3 Jahre sobald der Zug ins Rollen geraten ist, aber vielleicht gibt es ja Werte aus der tatsächlichen Praxis dazu
    • hat zufällig jemand davon gehört, dass Seiteneinsteiger über 42 verbeamtet wurden?

    Vielen Dank schonmal fürs durchlesen, drüber nachdenken und beantworten!

    Lukas

  • Die meisten Fragen kann ich dir nicht beantworten, aber dir zumindest deine Gewerkschaft als wohl informierte Ansprechpartner ans Herz legen. Zur Frage der Verbeamtung: Die Altersgrenzen gelten für alle Bewerber, da gibt es für Seiteneinsteiger also keine Sonderregeln des Beamtenrechts. Die Altersgrenze kann aber beispielsweise steigen durch nachgewiesene Erziehungs- und Pflegezeiten eigener Kinder, wenn du also z.B. ein Jahr Elternzeit nachweisen kannst. Lass dich dazu von deiner Gewerkschaft beraten, mit der du alle für dich vorliegenden möglichen Sondergründe durchkauen kannst, ob diese greifen und die Altersgrenze verschieben in deinem Fall.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Die Altersgrenze kann aber beispielsweise steigen durch nachgewiesene Erziehungs- und Pflegezeiten eigener Kinder, wenn du also z.B. ein Jahr Elternzeit nachweisen kannst

    Bei leiblichen Kindern ist kein derartiger Nachweis erforderlich. Hier werden nach einem Urteil des VGH Mannheim pauschal zwei Jahre pro Kind angesetzt.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Tatsächlich gibt es zum Thema Verbeamtung noch diesen Absatz:


    42. Lebensjahr noch nicht vollendet; diese Altergrenze kann sich im Einzelfall um zwei Jahre je Betreuungsfall oder Pflegefall sowie um
    die Zeit des tatsächlich abgeleisteten Grundwehrdienstes oder Zivildienstes erhöhen; unabhängig davon kann bei
    Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteigern im Einzelfall eine Verbeamtung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres auch dann erfolgen, wenn
    ein eindeutiger Mangel an geeigneten jüngeren Bewerberinnen und Bewerbern vorliegt; in diesem Fall muss die Übernahme in das
    Beamtenverhältnis unter Berücksichtigung der Versorgungslasten einen erheblichen Vorteil für das Land bedeuten;


    Ich lese das so, dass (zumindest theoretisch) in Sonderfällen eine Verbeamtung von Seiteneinsteigern bis zum 50. Lebensjahr stattfinden kann. Die Frage ist jetzt nur, ob und wie häufig dieser Sonderfall eintrifft. Insgesamt ist hier eine gewisse Komik am Werk; prinzipiell würde ich viel lieber einen Quereinstieg ins Referendariat machen, aber so wie es aussieht zwingt mich der Wunsch nach Verbeamtung zum Seiteneinstieg.

  • Interessant, den Passus kannte ich tatsächlich noch nicht. Kannst du die Rechtsquelle nennen/verlinken LuLe?


    Und ja, das würde ich aus so interpretieren wie du, wobei Direkteinsteiger in BW etwas anderes sind, als Seiteneinsteiger. Direkteinstiegsoptionen gibt es wirklich nur in absoluten Extremmangelfächern (z.B. Elektrotechnik am BK), Seiteneinsteiger sind in BW die Kandidaten, die ohne Lehramtsstudium ins Ref gehen. Diese Kandidaten haben danach eine völlig normale Lehrbefähigung erworben, die man auch für Bewerbungsverfahren in anderen Bundesländern einsetzen kann. Wenn du den Weg ins Ref nicht gehen kannst/darfst, dann fällt der Seiteneinstieg (nach BW-Sprachvorgabe) weg, bleibt also nur der Direkteinstieg übrig. Ob dieser Direkteinstieg dann auch eine Verbeamtung nach dem 42.Lebensjahr erlaubt hängt dann aber dieser Quelle nach nicht rein vom Direkteinstieg an sich ab, sondern der Erfüllung der beiden Bedingungen ("eindeutiger Mangel an geeigneten jünergern Bewerbe:innen"- sicherlich als erfüllt zu betrachten, sonst würde es keinen Direkteinstieg geben ( ""erheblicher Vorteil für das Land unter Berücksichtigung der Versorgungslasten"- schwammige Formulierung, könnte z.B. davon abhängen, ob der akute Mangel in den nächsten 5 Jahren dank ausreichender Studierendenzahlen gestillt werden kann, dürfte unter Umständen gerichtlich zu prüfen sein, ob die Kriterien, die das Land an dieser Stelle letztlich ansetzt rechtssicher sind).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Interessant, den Passus kannte ich tatsächlich noch nicht. Kannst du die Rechtsquelle nennen/verlinken LuLe?

    HP LOBW da der Unterpunkt "Unter welchen Voraussetzungen kann ich..." dahinter steckt §48 Abs. 3 LHO

    Wenn du den Weg ins Ref nicht gehen kannst/darfst

    Wäre für mich mit den Fächern Fertigungstechnik und Mathe möglich, aber übers Ref schaff ich die Altersgrenze für die Verbeamtung höchst wahrscheinlich nicht mehr; daher die Motivation für den Seiteneinstieg

    Ob dieser Direkteinstieg dann auch eine Verbeamtung nach dem 42.Lebensjahr erlaubt hängt dann aber dieser Quelle nach nicht rein vom Direkteinstieg an sich ab, sondern der Erfüllung der beiden Bedingungen ("eindeutiger Mangel an geeigneten jünergern Bewerbe:innen"- sicherlich als erfüllt zu betrachten, sonst würde es keinen Direkteinstieg geben ( ""erheblicher Vorteil für das Land unter Berücksichtigung der Versorgungslasten"- schwammige Formulierung, könnte z.B. davon abhängen, ob der akute Mangel in den nächsten 5 Jahren dank ausreichender Studierendenzahlen gestillt werden kann, dürfte unter Umständen gerichtlich zu prüfen sein, ob die Kriterien, die das Land an dieser Stelle letztlich ansetzt rechtssicher sind).

    Da sind wir uns einig. Punkt eins mit dem ergheblichem Mangel ist ja quasi die Grundvoraussetzung für meine Zulassung zum Seiteneinstieg. Punkt zwei ist für mich nicht greifbar. Deswegen hatte ich darauf gehofft hier eventuell Jemanden zu finden, der das Ganze schon durch hat.

  • Selbst wenn das schon jemand durch hat für sich, wäre das ein Einzelfall, der dir womöglich gar nicht weiterhilft am Ende. Deine Gewerkschaft könnte aber mehr solcher Fälle kennen, also solltest du diese miteinbeziehen, um eine realistischere Aussage zu bekommen zu deiner Perspektive bezogen auf deine Ausgangslage.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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