Beförderung nach Probezeit (NRW)

  • A14 ist ja auch nicht zwingend erstrebenswert. 100€ mehr, dafür fallen bei mir theoretisch 2 Entlastungsstunden weg. (Bzw mein Deal ist, dass nur eine wegfällt, sonst hätte ich mich in TZ nicht befördern lassen.)

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Mein Mann hat über mein Gutachten (meist 3en, ein paar 4en) für meine A14 übrigens die Nase gerümpft. Es gab keinen weiteren Bewerber. Er ist bei IT.NRW und hat nur 5en, bei denen wird kaum etwas deutlich schlechteres vergeben.



    Das ist aber scheinbar auch nicht überall gleich.

    Eine Kollegin war total entsetzt über ihr 3er Gutachten am Ende der Probezeit. Ihre Freundinnen am Gymnasium hätten alle bessere Gutachten gehabt.

    Das ist das Problem: Die Bewertung ist nicht einheitlich zwischen den Dienststellen.


    Ja, in NRW ist es auch so:

    3 von 5 P ist der Standard, 5 P sind Excellenz, die kaum einer erreichen sollte (nach den Standards)

    Genau genommen, bedeuten 3 von 5 Punkten: Das ist eine gute Lehrkraft! (Laut Definition: "entspricht den Anforderungen"). Dass sich insbesondere Kolleg*innen um Funktionsstellen bemühen, die sich besonders auszeichnen, ist keine Frage; dass aber mancherorts per se 5 von 5 Punkten gegeben werden ("übertrifft die Anforderungen in besonderem Maße"), ist wenig transparent.

  • Die Wartezeit vor einer Beförderung muss eingehalten werden und eine Bewerbung auf eine A14 Stelle setzt voraus, dass die einjährige Sperre bereits durchlaufen ist: "Die Voraussetzungen müssen bis zum Bewerbungsschluss vorliegen".

    Nein. Nicht, wenn der Vermerk "In besonderem Maße" im Probezeitgutachten steht. Dann kann man sich auch schon vorher bewerben. Das war z.B. bei mir der Fall.


    Übrigens gilt das ganze auch für den ehemals gD, also A12 - A13.

  • A14 ist ja auch nicht zwingend erstrebenswert. 100€ mehr, dafür fallen bei mir theoretisch 2 Entlastungsstunden weg. (Bzw mein Deal ist, dass nur eine wegfällt, sonst hätte ich mich in TZ nicht befördern lassen.)

    Es lohnt sich wegen der Aussicht auf A15...

  • Man kann sich als A13er nicht auf eine A15-Stelle bewerben? Hier ist das schon mehrmals vorgekommen. Die Kollegis blieben dann entsprechend lange auf A14 und wurden dann später automatisch auf A15 gehoben.

  • Man kann sich als A13er nicht auf eine A15-Stelle bewerben? Hier ist das schon mehrmals vorgekommen. Die Kollegis blieben dann entsprechend lange auf A14 und wurden dann später automatisch auf A15 gehoben.

    Kann man schon, aber über die Chancen muss ich wohl nicht viel sagen.

  • Kann man schon, aber über die Chancen muss ich wohl nicht viel sagen.

    So ungewöhnlich ist das gar nicht. Wenn die Person auf A13 wirklich besser für die Stelle geeignet ist, als entsprechende MitbewerberInnen, dann wird sich das in der passenden Beurteilung widerspiegeln. Schlechtere Chancen gibt es eigentlich nur bei gleich starken BewerberInnen, bei denen dann der Laufbahnvorteil zum Tragen kommt.


    Aber klar, bei entsprechenden Ambitionen verschafft eine A14-Stelle bessere Ausgangsvoraussetzungen. Möchte man hingegen auf dieser Stufe bleiben, muss man sich wirklich überlegen, ob die geringe zusätzliche Bezahlung die entfallende Entlastung rechtfertigt. Das ist in Niedersachsen genauso, wie es yestoerty für NRW beschreibt.

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaube (!), in NRW schlägt eine Bewerbung eines A14ers, egal wie gut sie ist, die Bewerbung eines A13ers. Sprich: mit A13 wird man nur berücksichtigt, wenn es keine Kandidaturen von A14-Menschen gab.
    Da der Weg (sowohl Sprungbeförderung als auch überhaupt) für mich nicht ansteht, habe ich es nicht in der BASS nachgeschaut, es müsste aber irgendwo stehen. Das oben ist aber, was ich im Rahmen von Fortbildungen oder "im Alltag" mitbekommen habe.

  • Die Übertragung einer Planstelle A15 an einen A13er ist gerade keine Sprungbeförderung. Die Person, der das Amt übertragen wird, muss dennoch ganz regulär alle Stufen durchlaufen, wird also nach einer gewissen Zeit zunächst auf A14 befördert und dann wiederum nach einer gewissen Zeit erst auf A15. In NDS sind die entsprechenden Laufzeiten 6 Monate für A13->A14 und weitere 12 Monate für A14->A15.


    Liegen mehrere Bewerbungen mit A13 und A14 vor, dann haben die A14er bei uns einen Laufbahnvorteil, der durch eine um mind. 1 Stufe bessere Beurteilung der A13er ausgeglichen werden kann. Da die Beurteilungsrichtlinien aber stark bundeslandabhängig sind, kann ich mir durchaus vorstellen, dass das in NRW anders gehandhabt wird. Es scheint auch Bundesländer zu geben, die überhaupt gar keine Bewerbungen von A13 auf A15 zulassen.

  • in NRW ist das so nicht mehr möglich:

    https://openjur.de/u/141908.html

    Mit einer Bewerbung als A13er auf "Studiendirektor als Fachleiter zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben" (Standardformulierung für A15) darf man eigentlich gar nicht mehr zum Verfahren zugelassen werden. Es gibt demnach auch keine "Zwischenverweildauer" in A14.

  • in NRW ist das so nicht mehr möglich:

    https://openjur.de/u/141908.html

    Mit einer Bewerbung als A13er auf "Studiendirektor als Fachleiter zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben" (Standardformulierung für A15) darf man eigentlich gar nicht mehr zum Verfahren zugelassen werden. Es gibt demnach auch keine "Zwischenverweildauer" in A14.

    Sorry, aber das ist so umfassend nicht richtig. Für die im Urteil konkret behandelte Stelle war eine Einschränkung des Bewerberkreises vorgesehen und deshalb (!) hatte der Antrag des StR auf Erlass einer einstweiligen Anordnung keinen Erfolg.


    Ich habe gerade mal in Stella geschaut: Dort sind durchaus A15-Stellen ausgeschrieben, die auch BewerberInnen im ersten Einstiegsamt offen stehen.

  • Die Einschränkung des Bewerberkreises bezieht sich rein auf die Formulierung "Studiendirektor als Fachleiter zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben" - und das ist die Standardformulierung für A15.

    Welche aktuell auf Stella ausgeschriebene Stelle für A15 sieht denn explizit etwas anderes vor?

  • Eine Kollegin ist von A13 aus direkt Fachleiterin im Studienseminar geworden. Das ist doch A15. Das war vor 2 Jahren.

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  • Eine Kollegin ist von A13 aus direkt Fachleiterin im Studienseminar geworden. Das ist doch A15. Das war vor 2 Jahren.

    Theoretisch ja, hat sie auch die A15 bekommen?
    Meine Fachleiterin hat damals gesagt, falls wir Interesse haben, sollten wir uns vorher um A14 bemühen, da man sonst mit Pech als FL auch nur A14 bekommt, da man eben nicht auf A15 springen kann.

  • Aber nach der entsprechenden Verweildauer in A14 rückt man ja automatisch nach A15. Wo ist der Nachteil gegenüber einer A14-Stelle, die man vorher schon innehatte?

  • Die Einschränkung des Bewerberkreises bezieht sich rein auf die Formulierung "Studiendirektor als Fachleiter zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben" - und das ist die Standardformulierung für A15.

    Welche aktuell auf Stella ausgeschriebene Stelle für A15 sieht denn explizit etwas anderes vor?

    Nein, im Urteil wird explizit darauf Bezug genommen, dass der Bewerberkreis eingeschränkt war auf Personen, denen (unmittelbar) der Posten als StD übertragen werden kann. Ein aktuelles Beispiel ist die Stelle als Didaktische Leitung an der Gesamtschule Ennigerloh-Neubeckum, für die sich explizit alle Angehörigen der zweiten Laufbahngruppe im ersten und zweiten Einstiegsamt bewerben können. Voraussetzung ist lediglich mehrjährige Erfahrung als Lehrkraft an einer Gesamtschule.


    Edit: Sorry, natürlich ist der Beschluss des OVG gemeint. Ein Urteil ist ja gar nicht gefällt worden.

  • Theoretisch ja, hat sie auch die A15 bekommen?
    Meine Fachleiterin hat damals gesagt, falls wir Interesse haben, sollten wir uns vorher um A14 bemühen, da man sonst mit Pech als FL auch nur A14 bekommt, da man eben nicht auf A15 springen kann.

    Aufgrund eines Scherzes, beim Ausgehen sie müsste zuerst einen ausgeben, weil sie am meisten verdient, gehe ich davon aus. (Der Rest von uns hat A13 oder 14) Aber sicher bin ich natürlich nicht.

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  • Aber nach der entsprechenden Verweildauer in A14 rückt man ja automatisch nach A15. Wo ist der Nachteil gegenüber einer A14-Stelle, die man vorher schon innehatte?

    Jup. So geht es. Ich kenne einen solchen Fall, bei der eine Person von A13 auf A15 "gesprungen" ist (mit einer gewissen Verweildauer glaube ich).

    Allerdings hat ein A14 Kandidat bei einer Bewerbung auf A15 Vorrang gegenüber des A13 Bewerbers.

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