Beförderung nach Probezeit (NRW)

  • Ein aktuelles Beispiel ist die Stelle als Didaktische Leitung an der Gesamtschule Ennigerloh-Neubeckum, für die sich explizit alle Angehörigen der zweiten Laufbahngruppe im ersten und zweiten Einstiegsamt bewerben können. Voraussetzung ist lediglich mehrjährige Erfahrung als Lehrkraft an einer Gesamtschule.

    Anlage I des LBesG NRW listet klar die Ämter der Besoldungsgruppe A15 auf. "Direktorin, Direktor an einer Gesamtschule als didaktische Leiterin oder didaktischer Leiter an einer Gesamtschule" ist dort explizit genannt. Auch dieses Amt ist daher regelmäßig zu durchlaufen und erlaubt somit eigentlich generell keine Bewerbung eines A13ers.


    Aber:

    Eine Kollegin ist von A13 aus direkt Fachleiterin im Studienseminar geworden. Das ist doch A15. Das war vor 2 Jahren.

    Stimmt, war bei einem Bekannten von mir auch. Ist zwar etwas länger her als 2 Jahre, betrifft aber auch die von mir verlinkte Rechtsprechung. Wie bei vielen Ausschreibungen ist dies wahrscheinlich dem folgenden Mix aus Fragen geschuldet:

    • Wie sehr möchte man den Kandidaten bzw. die Kandidatin haben?
    • Ist man daher bereit, beide Augen im Verfahren zuzudrücken?
    • Und vor allem: Gibt es weitere Mitbewerber?

    Ein Mitbewerber mit A14 hätte dann nämlich nur einen Anwalt gebraucht, aber keine bessere dienstliche Beurteilung.

  • Wie gesagt: In NRW eigentlich nicht mehr erlaubt...

    Das ist auch schon ein paar Jahre her, 2 oder 3 Jahre. Aber bei der Person gab es ohnehin keine Mitbewerber.

    Aber vor relativ kurzer Zeit wurden ja auch die Ausschreibungstexte geändert für die A14 Stellen (sodass nur noch Standardausschreibungen möglich sind und nicht so etwas á la: Sie/ Er soll das Austauschprogramm fortführen und ausbauen und sie/ er soll Erfahrung im gemeinsamen Lernen verfügen", sondern eben nur alles vor dem "Und".

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