Mal eine Frage an die Profis unter den Beihilfeempfängern in NRW hier.
Ich habe zwei Leistungen bei der Beihilfe eingereicht, die laut Rechnung nachvollziehbar im November 2020 stattgefunden haben. Die Rechnungen wurden, wie bei vielen Ärzten offenbar üblich, erst nach Quartalsende verschickt, in meinem Fall Anfang Januar 2021. Beide Rechnungen wurden von der Beihilfe auf die neue Kostendämpfungspauschale für das Jahr 2021 angerechnet. Frage:
a) Ist das üblich so?
b) Kennt einer die Rechtsgrundlage dafür?
Aus meiner Sicht heißt das, dass ich von allen ärztlichen Leistungen im 4. Quartal immer 180€ abziehen muss, da die Beihilfe das nicht erstattet, sofern ich nicht im kommenden Jahr erneut etwas einreichen werde. Geht mir gewaltig auf den Keks. Die PKV geht übrigens nach Leistungsdatum, genau wie ich es erwartet hätte.