[NRW-Beihilfe] - Anrechnung der Kostendämpfungspauschale nicht nach Leistungsdatum, sondern nach Rechnungsdatum?

  • Mal eine Frage an die Profis unter den Beihilfeempfängern in NRW hier.


    Ich habe zwei Leistungen bei der Beihilfe eingereicht, die laut Rechnung nachvollziehbar im November 2020 stattgefunden haben. Die Rechnungen wurden, wie bei vielen Ärzten offenbar üblich, erst nach Quartalsende verschickt, in meinem Fall Anfang Januar 2021. Beide Rechnungen wurden von der Beihilfe auf die neue Kostendämpfungspauschale für das Jahr 2021 angerechnet. Frage:


    a) Ist das üblich so?

    b) Kennt einer die Rechtsgrundlage dafür?


    Aus meiner Sicht heißt das, dass ich von allen ärztlichen Leistungen im 4. Quartal immer 180€ abziehen muss, da die Beihilfe das nicht erstattet, sofern ich nicht im kommenden Jahr erneut etwas einreichen werde. Geht mir gewaltig auf den Keks. Die PKV geht übrigens nach Leistungsdatum, genau wie ich es erwartet hätte.

  • Ich würde da mal via Mail nachfragen, die antworten in der Regel sehr schnell.


    Ich habe auch schon häufig "späte Rechnungen" eingereicht und diese wurden immer für das Jahr, in dem die Behandlung erfolgt war, berechnet und nicht auf die Kostendämpfungspauschale des nächsten Jahres angerechnet.

  • Ergänzung: Ich habe extra beim Zahnarzt um eine Behandlung gerade noch im Kalenderjahr 2020 gebettelt. Am Ende ging es dann doch auf das "Konto" von 2021. Rage.


    Habe nachgefragt und es steht auch in den Faqs zur Beihilfe :(

  • Das hat sich geändert, es ist jetzt tatsächlich nach Rechnungsdatum. Bescheuert.

    Habe gerade nochmal nachgeguckt: Im Februar habe ich Rechnungen von Januar mit Behandlung im November eingereicht und alles wurde so erstattet, wie oben aufgeführt. Vielleicht habe ich wirklich einfach Glück gehabt. Die Neuuerung ist ja echt bescheuert.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, es gibt tatsächlich unterschiedliche Handlungsweisen, ich hatte den Spass letztes Jahr. Behandlung in Juli (!), Rechnung in Januar, inklusive Wechsel der Beihilfestelle: die alte Beihilfe hat es für 2021 auf die Kostendämpfungspauschale angerechnet, die neue Beihilfe hat es "übernommen", also Rechnungsdatum ist für die Beihilfe zuständig.
    Ich frage mich immer noch, was passiert wäre, wenn es sich um eine Behandlung mit mehreren Tausend Euros handelt und die Beihilfe dann auch endet (die Rechnung also kommt, wenn man arbeitslos oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist).
    Also: ja, die abscholute Veräppelung.

  • Die Kostendämpfungspauschale ist eine Sauerei und wird durch diese Regel noch schlechter planbar. Das ist auch eine (für Nicht-Beamte) unsichtbare Gehaltsschmälerung.

  • Ich meine das ist schon ewig so, hatte mir vor 10 Jahren schon die Notiz geschrieben und extra getrennte Listen gehabt, weil Beihilfe und Versicherung das unterschiedlich handhaben.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

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