Vertragssituation Vertretungslehrkraft - Bezahlung Sommerferien

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Vertretungsstelle mit 10/25,5 Stunden als Student in NRW angenommen.


    Diese ging vom 17.08.2020 bis zum 19.11.2020 mit einer nahtlosen Anschlussvereinbarung vom 19.11.2020 bis zum 02.07.2021


    Nun endet ja der Vertrag genau mit dem letzten Schultag der Sommerferien. Meines bescheidenen Wissens nach gilt: Wenn der Vertrag bereits vor dem 01.02.2021 bestanden hat (definitiv zu bejahren), müssen die Sommerferien bezahlt werden. Nun teile mir das Landesamt für Besoldung mit, dass sie nur bis zum 02.07.2021 zahlen werden und ich müsse mich an die Bezirksregierung wenden um das zu klären.


    Wie läuft ein solcher Fall ab? Ich dachte - naiverweise - dass es aufgrund der Vertragszeiten sehr klar sei und dass das schon "laufen würde".

    Würde mich über Erfahrungen freuen

    • Offizieller Beitrag

    Du hast einen (unterschriebenen?) Vertrag bis zum Ende der Sommerferien und das LBV teilt dir mit, nicht zu bezahlen? Da bin ich aber sehr gespannt, wie sie sich das vor dem Arbeitsgericht vorstellen.

    Ja, es wäre auch mein Kenntnisstand. Nimm Kontakt zum Personalrat bei der Bezirksregierung. Sie sind in der Regel sehr pfiffig. Leider ist vermutlich heute ihre letzte Sitzung vor dem Schulbeginn aber ich habe immer sehr schnell eine Antwort bekommen (und Hilfe!).

  • Ich habe einen unterschriebenen Vertrag der Schulleitung mit Stempel vom 17.08.2020 - 19.11.2020 und eine von der Schulleitung unterschriebene und gestempelte Anschlussvereinbarung (bzw. Änderungsvertrag lautet es exakt: "Herr ... wird über den 19.11.2020 hinaus bis zum 02.07.2021 ... weiterbeschäftigt) vom 19.11.2020 bis zum 02.07.2021


    Fande es auch sehr seltsam, dass das Landesamt für Besoldung mir sagte, die Zahlung wird eingestellt. Leider erreicht man heute bei der Bezirksregierung niemand mehr (09:00 Uhr bis 11:30 Uhr)....

    • Offizieller Beitrag

    Okay, in deinem ersten Beitrag steht, dass dein Vertrag bis zum Ende der Sommerferien gilt.
    Melde dich trotzdem beim Personalrat aber auch bei der Bezirksregierung. Meinem Kenntnisstand nach ist es eine reine Formsache, den Vertrag zu verlängern, aber zur Sicherheit den PR einschalten, weil du nunmal gerade in der Situation ohne Vertrag stehst und sie es auch auf dem kurzen Wege regeln, falls die BR sich sperrt.

    Die BR ist auch morgen da. und per Mail. und den PR wie gesagt sofort. Anrufen, anschreiben, oft sogar mit Handynummer aber versuch auf jeden Fall auch mit der Büronummer, falls sie da steht. In meiner BR ist heute der Gremientag, ich _glaube_, dass es überall der Fall ist ((= die PRäte sind vor Ort und tagen sogar vielleicht)

    • Offizieller Beitrag

    Genau.
    Eine Mail an den PR ist super und solltest du morgen von der BR sowas hören wie "nö, bezahlen wir nicht", dann kannst du bei genau das noch mal an den PR melden, falls du nichts gehört hast, sie haben ja morgen früh Sprechzeiten.
    Ich habe einiges meinem PR (also in unterschiedlichen Situation unterschiedliche Menschen) zu verdanken. der kurze Weg ist da nicht zu unterschätzen, wenn etwas schnell gehen soll.

    Hast du dich sonst schon arbeitssuchend gemeldet? Hättest zwar früher machen müssen, aber lieber zu spät als gar nicht (obwohl ich ja gar nicht davon ausgehe, dass du es brauchst, aber dann wäre es auch für die Zeit NACH den Sommerferien...)

  • Brauche ich tatsächlich nicht. Ich bin bis zum 31.10.2021 immatrikuliert und hoffe, dass ich mein Masterzeugnis für November rechtzeitig bekomme. Mein Gutachter hat mir das zugesichert, aber man weiß ja nie. Vielen lieben Dank schonmal für die Hilfe!

  • Als Studi darf man sich doch gar nicht arbeitslos melden, soweit ich weiß? Oder um welches Geld soll es hier gehen?

    Mein Hauptberuf ist ja das Studium quasi. Zumindest ist das mein derzeitiges Laienwissen


    Übrigens bereits eines telefonische Rückmeldung vom PR bekommen: Im einem Runderlass des Ministeriums steht zwar, dass bei einer lückenlosen Beschäftigung mit Beginn vor Februar bis zum letzten Schultag vor den Sommerferien die Ferien entgeltlich einzuschließen sind - jedoch sei das bei mir nicht möglich, da es sich um eine Mutterschaftsvertretung handelt und diese dann sozusagen ab dem 03.07.2021 wieder zurückkehrt.


    Diese Ausnahme steht zwar nicht in dem Runderlass, aber wenn der PR das sagt, wird das schon stimmen. Den Antrag stelle ich bei der BR trotzdem, Ansprechpartner wurde mir genannt und E-Mail ist auch raus. Aber viel Hoffnung auf Erfolg mache ich mir nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Das halte ich für eine interessante, vorgeschobene Begründung. Wie kommt es dazu, dass ein Vertrag, der am 19. eines Monats begonnen hat, eine Elternzeitvertretung sein kann, die zufälligerweise am 2. Juli endet?
    und trotzdem hast du Anspruch auf deine Ferien.

    Zum Arbeitslosengeld: Wenn du während deines Nebenjobs (Vertretungslehrer) weiterhin studiert hast und gezeigt hast / zeigen konntest, dass dein Nebenjob dem normalen Studium nicht entgegenstand, steht dir frei, dir weiterhin einen solchen Job zu suchen. Vorausgesetzt, du hast 365 Tage eingezahlt (wenn du dich von der Sozialversicherung hast befreien lassen (wobei ich vermute, dass es bei 10/25,5 nicht geht?), dann natürlich nicht).
    War nur ein Hinweis.
    Und ja, ich habe auch als eingeschriebene Studentin ALG1 bekommen, sowie einige Freund*innen von mir. Schließlich haben wir vorher auch gearbeitet.
    Wenn du allerdings noch im Bafög-Zeitraum bist (Regelstudienzeit), dann geht es nicht, stimmt.

  • Ah okay, ich verstehe. Danke für den Hinweis. Das war mir so nicht bewusst! Allerdings habe ich kein ganzes Jahr zusammen bekommen. Und bin durch Regelstudienzeit noch im "Bafög-Fenster"


    Ich finde es auch höchst fraglich, dass als Begründung vorzuschieben. Zumal dass in meinen Augen kein Ausschlusskriterium ist, aber so wurde es mir vom PR mitgeteilt. Normalerweise hätte ich Anspruch auf Entgeltzahlung in den Ferien aufgrund des Zeitraumes des Vertrags, aber da es eine Elternzeitvertretung war, greife diese Regelung nicht. Mit Hinweis auf den entsprechenden Runderlass und dass diese Ausnahme dort nicht aufgeführt ist, kam ich auch nicht weiter.


    Mir ist auch schleierhaft woher sie Ad-Hoc wusste, dass die Person aus der Elternzeit zurückkehrt. Wird da aber wohl dann im System eingetragen/hinterlegt sein.


    Hier mal den Runderlass: Ferienbezahlung.pdf

    Etwas aktuelleres bzw. etwas was dem entgegensteht, kann ich nicht ausfindig machen.


    Hier heißt es eigentlich ganz eindeutig:

    "Vor diesem Hintergrund bitte ich in Fällen, in denen Vertretungslehrkräfte spätestens am 01. Februar 2009 eingestellt wurden und das Beschäftigungsverhältnis bis zum letzten Schultag vor den Sommerferien

    terminiert war, den Beendigungszeitpunkt nachträglich auf den letzten
    Ferientag zu ändern.
    Die Einbeziehung der Ferien dient der Nachbereitung des Unterrichts (Abschlussarbeiten). Diese Regelung ist nicht auf
    das laufende Schuljahr beschränkt."

  • Mir ist auch schleierhaft woher sie Ad-Hoc wusste, dass die Person aus der Elternzeit zurückkehrt

    Ich rate: Schnell was dahergeschwätzt, um den Anrufer mit einer scheinbar verbindlichen Auskunft abzuspeisen.

    Wird da aber wohl dann im System eingetragen/hinterlegt sein

    Und hat so eine Personalrätin mal eben darauf Zugriff? Sollte mich wundern.


    Wenn Du auf die nette Tour nichts erreichst, würde ich tatsächlich den Gang vors Arbeitsgericht empfehlen. Dafür braucht man nicht zwingend einen Anwalt (das Gericht nimmt die Klage auch mündlich zur Niederschrift entgegen), und das Kostenrisiko ist überschaubar. Du würdest nur die halben Gerichtskosten tragen, das sind max. 200 €.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Nichts fundiertes, aber ein Vertretungslehrer, der vor und nach den Sommerferien bei uns eine Stelle hat, sagte mir, er würde 2 Wochen der Sommerferien nicht bezahlt werden (ich vermute mal er wird bis zum Ende des Halbjahres also dem 31.7. bezahlt). Das liegt daran, dass die Verträge einmal sachbegründet und einmal nicht sachbegründet sind.


    Also gibt es da scheinbar auch Unterschiede.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Bei mir steht nur, dass der Befristungsgrund eben in Vertretungsbedarf wg. Mutterschutz begründet ist und das Beschäftigungsverhältnis endet wenn die Lehrkraft zurück kommt. Ob das nun ein solcher Sachgrund ist? Ich mutmaße als Laie ja.


    Dass das mit der Entlohnung während der Sommerferien zusammenhängt, höre ich zum ersten Mal. Vielleicht kannst du dort man nachhaken ;)

  • Vielleicht hört die Bezahlung ja mit dem Schuljahresende auf (hatte es so verstanden, dass du im neuen Schuljahr nicht mehr da unterrichtest). Bei mir gab es den umgekehrten Fall: Ich wurde von Bayern nach BaWü versetzt über das Ländertauschverfahren, war vorher in Elternzeit und wurde von BaWü ab 1.8. bezahlt, da startet das Schuljahr, aber die Schule begann erst Mitte September.

    • Offizieller Beitrag

    Zauberwald Nee, bzw.: in NRW sind wir schon seit vielen Jahren in der komfortablen (eigentlich selbstverständlichen) Lage, dass die Ferien bezahlt werden, wenn der Vertragszeitraum vorher lange genug war. Für die Sommerferien: das Halbjahr.
    Ich wüsste nicht, was da ein Sachgrund ändern würde und ja, es kann wirklich sein, dass ein Kind zufälligerweise am 3. eines Monats geboren ist und ich gönne der dazu passenden Mutter, dass sie ab dem 3. Juli wieder voll einsteigt, aber ich halte es für einen großen Zufall.

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