Überleitung in Erfahrungsstufen 2014. Jetzt werde ich unter meinen tatsächlichen Dienstjahren bezahlt :(

  • Hallo zusammen! Ich habe folgendes Problem:


    2012 wurde ich als Lehrer, Beamter auf Probe vereidigt.

    Im Jahr 2014 wurde ich aus der Altersstufe 5 in die Überleitungsstufe zu 2 umgeleitet. Darin habe ich 2 Jahre verbracht.

    Dann wurde ich in die Stufe 2 gesteckt.

    Jetzt 2021 bin ich immernoch in Stufe 3.


    Mein 9. Dienstjahr ist jetzt rum. Meine Bezahlung entspricht dem eines 5.-8. Dienstjahr. Mein Zivildienst und vorangegangene TVH Verträge werden ebenfalls nicht berücksichtigt. Gibt es ähnliche Fälle? Hat es einer geschafft sich dagegen zu wehren?


    Letztendlich hat man mir 2 Jahre Gehaltsaufstieg genommen. :( Mit der Anerkennung des Zivilsdienstes sind es eigentlich sogar 3 Jahre. Ich freue mich über Hilfe, Tipps und Hinweise!

  • Wenn 2016 die Stufe 2 erreicht wurde, dann erfolgt der nächste Stufenaufstieg im Jahre 2022. Sachlich richtig.


    Waren die TV-H Verträge vor dem Erwerb der Laufbahnbefähigung? Wenn ja --> die Zeiten werden nicht anerkannt. (§29 (1) 1 HBesG)

    Der Zivieldienst wird nur angerechnet, wenn währenddessen ein Arbeitsverhältnis geruht hat. (§29 (1) 3 HBesG)


    Also scheint alles in Ordnung zu sein.

  • Nun, dem Übergangsprocedere entsprechend ist bei mir alles korrekt umgesetzt worden. Es geht eher darum, dass das Procere selbst ungerecht ist.


    Es ist die nackte Tatsache, dass ich jetzt im 9. Dienstjahr bin aber de Fakto nicht die Gehaltsstufe habe, die ich hätte, wenn ich direkt mit den Erfahrungsstufen eingestiegen wäre. Letztendlich wird eine Diskriminierung aus dem alten System fortgesetzt indem mir die zwei Dienstjahre von 2012 bis 2014 nicht als Aufstiegsbeschleunigende Vorerfahrung anerkannt wird.


    Andere Länder (z.B. NRW) scheinen ihren Beamten die Möglichkeit sich Vorzeiten anrechnen zu lassen. (https://bund-laender-nrw.verdi…af-11e6-bb47-525400940f89)

    Hierbei handelt es sich aber um die Umsetzung der gleichen EUGH Entscheidung.

    Hessen hat direkt in den Erläuterungen klargestellt: "Es findet keine nachträgliche Berechnung und Festsetzung der individuellen Erfahrungszeiten statt."


    Kurz gesagt: Im alten System war meine Alterskohorte gekniffen, und im neuen System ist sie es auch. :( Den alten Generationen konnte man nicht wegnehmen was sie bereits hatten, den jungen hat verweigert, was ihnen zusteht um dieses Geld einzusparen.

  • Ist ja in Berlin ähnlich und macht Wechsel schwierig.

    Hier wurden alle in Stufe 1 gesteckt, egal welche Vorerfahrung, weil ja eh 5 bezahlt wurde ging das auch durch.

    Nun gibt es Stufe 6 und der Weg dahin ist bei vielen doppelt so lang.

    So war ich vor dem Ref z.B. bereits in Stufe 2 (bzw. 3), nach dem Ref in 1. Nicht sehr logisch.

  • Nun, dem Übergangsprocedere entsprechend ist bei mir alles korrekt umgesetzt worden. Es geht eher darum, dass das Procere selbst ungerecht ist.

    (...)

    In dem Fall, also wenn alles korrekt umgesetzt wurde, helfen dir aber auch keine Tipps und Hinweise oder was erhoffst du dir? Was du versuchen könntest, ist Kontakt zu deiner Gewerkschaft aufzunehmen, wie sie die Rechtslage einschätzt, ob das eine Sachlage ist, bei der eine Grundsatzklage sich lohnen würde, bei dem du im Erfolgsfall in einigen Jahren selbst etwas davon haben könntest, vor allem aber grundsätzlich etwas zu ändern suchen könntest. Ansonsten kannst du dich natürlich über deinen Berufsverband auch noch für eine Änderung der Rechtslage stark machen und engagieren- wobei es da vor allem darum geht für künftige Generationen etwas verbessern zu können.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

Werbung