Seiteneinstieg in den Vorbereitungsdienst BaWü

  • Hi, habe mich zum Vorbereitungsdienst für die Berufsschule, Beginn Januar 2022 beworben. Da ich Seiteneinsteiger bin ich und noch einem anderen Job nachgehe, muss ich sehen, diesen dann auch rechtzeitig noch kündigen zu können. Kündigen tue ich natürlich nur, wenn die Zusage zum Vorbereitungsdienst sicher ist.

    Bewerbungsschluss war 15.06. gewesen. Laut Aussage D-Sachbearbeitung "erfolgt die Entscheidung über die Zulassung zum VD erst Ende 2021".

    Kann jemand Genaueres sagen? Das ist auch dahingehend relevant, da ich mancherlei Nachweise, die man zwar auch noch nachreichen kann, aber mit hohen Zeit- und auch finanziellen Kosten verbunden sind, wie 9h Erstehilfekurs, auch etwas überkandidelt finde, diese bereits schon vor Zulassungsentscheidung vom Bewerber zu verlangen. So einen Kurs beispielsweise würde ich erst dann machen, wenn mir relativ wahrscheinlich zugesichert werden kann, am Ende auch den VD antreten zu können.


    Zwecks Planungssicherheit also: Wie groß ist die Zulassungswahrscheinlichkeit? Meine Fächer: Energie- und Automatisierungstechnik, System- und Informationstechnik, (Mathe als Drittfach). Wird praktisch jeder zugelassen, der ordentliche und vollständige Unterlagen vorweisen kann, die Fächer passend sind und Abschlussnote unterhalb des Ausschlusslimits oder wird da schon noch feiner gesiebt wie bei typischen HR-Abteilungen von Unternehmen?

    Einmal editiert, zuletzt von Didi () aus folgendem Grund: Startdatum korrigiert

  • Zur Zulassungswahrscheinlichkeit für BW kann ich nichts sagen.


    Aber wenn du die o. g. Nachweise auch nachreichen kannst, tu' das doch einfach. Ehrlich gesagt, finde ich einen neunstündigen Erste-Hilfe-Kurs, den man oftmals an einem Tag absolvieren kann und der meines Wissens zwischen 50 und 60 Euro kostet, nun auch nicht "mit hohen Zeit- und auch finanziellen Kosten verbunden". Das ist aber wohl Ansichtssache. Ich konnte diesen Nachweis übrigens auch zu Beginn des Referendariats nachreichen; das sollte also auch im Falle eines Quereinstiegs m. E. kein Problem sein.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Wenn deine Fächer für den Seiteneinstieg in BW geöffnet wurden, sind deine Chancen auf Zulassung bei vollständigen Unterlagen und Erfüllung aller Voraussetzungen exzellent. BW bietet das wirklich nur dort an, wo der Extremmangel es erfordert.


    Zulassung zum Jahresende bedeutet, dass man je nach Schulart und Beginn des Refs zwischen Ende November und Mitte Dezember seinen Zulassungsbescheid erhält. Manche Unterlagen darf man auch danach noch nachreichen, weil diese erst zum Antritt des Refs vorliegen müssen, bei anderen gilt es eine frühere Nachfrist zu beachten, um zugelassen werden zu können. Schau insofern genau nach, welche Frist bei dir für welches noch fehlende Dokument gilt, damit es am Ende nicht an solch einem kleinen formalen Mangel scheitern kann. Ich weiß nicht, zu welchem Datum der Ersthelferkurs eingereicht werden muss, meine aber, das war bei uns spätestens im September fällig. Jedenfalls solltest du den halt rechtzeitig genug machen, um die Einreichefrist einzuhalten, egal was du davon halten magst oder wie ärgerlich du es fändest diesen gemacht zu haben und am Ende nicht für den Seiteneinstieg zugelassen zu werden.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Vielen Dank für die Info! Klingt gut.

    September, okay, dann werde ich das besser jetzt schon organisieren.


    Ja, mein Vater, mittlerweile im Ruhestand, aber auch einst Lehrer gewesen, meinte, dass seinerzeit die Erstehilfe noch in der Dienstzeit nach Zulassung gemacht werden konnte und nicht in der Freizeit vor Stellenantritt vom Bewerber. Deshalb war ich da auch unsicher. So spart sich das Land natürlich Geld. Aber klar, da stimme ich euch zu: Wenn das nun mal notwendige Investitionskosten sind bei niedrigem Risiko, ist das jetzt auch nicht so schlimm.

  • September, okay, dann werde ich das besser jetzt schon organisieren.

    Habe ich das jetzt richtig verstanden: Du hast dich für den Dezember nächsten Jahres (du schreibst ja "2022") für den Seiteneinstieg beworben, musst dafür wohl bis September 2022 einen Erste-Hilfe-Kurs u. a. nachweisen und willst jetzt schon dafür anfangen zu organisieren? Da bist du aber sehr früh dran! Aber gut, was man hat, das hat man.


    dass seinerzeit die Erstehilfe noch in der Dienstzeit nach Zulassung gemacht werden konnte und nicht in der Freizeit vor Stellenantritt vom Bewerber. Deshalb war ich da auch unsicher. So spart sich das Land natürlich Geld.

    Hilf mir mal eben auf die Sprünge: Warum spart das Land da Geld? Ich musste meinen Erste-Hilfe-Kurs, den ich zu Beginn des Ref. (das begann im November 2001) gemacht habe, doch so und so selbst bezahlen. Egal, ob ich den nun im Sommer oder eben erst im Oktober/November gemacht hätte. Auch in der Freizeit hätte ich den Kurs eh machen müssen; das ist auch heutzutage noch so (unsere Erste-Hilfe-Kurse finden an zwei Nachmittagen statt, nicht während der Unterrichtszeit).

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  • Oh, das war Quatsch, was ich geschrieben habe. Der VD 2022, für den ich mich beworben habe, fängt im Januar nach den Weihnachtsferien an.


    Zum anderen: Ja, sei's drum. So schlimm finde ich es auch nicht. Wie gesagt, war nur eine Erinnerung meines Vaters, dass er seinen Kurs bezahlt bekam, aber das ist bei dem auch schon viele Jahrzehnte her und muss ja auch nicht unbedingt stimmen.

  • Der VD 2022, für den ich mich beworben habe, fängt im Januar nach den Weihnachtsferien an.

    Ah ok, das ist was anderes!


    war nur eine Erinnerung meines Vaters, dass er seinen Kurs bezahlt bekam, aber das ist bei dem auch schon viele Jahrzehnte her und muss ja auch nicht unbedingt stimmen.

    Und das hatte ich falsch verstanden bzw. nicht verstanden, dass dein Vater damals wohl den Kurs nicht selbst zahlen musste. Wie gesagt: bei mir war das zu Ref.-Beginn doch der Fall. Jetzt ist es an meiner Schule so, dass unser Schulträger für die "fertigen" Lehrkräfte die Kosten für den Kurs übernimmt, die Refis ihre aber weiterhin selbst zahlen müssen. Diese "Lösung" finde ich auch nicht so toll.

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  • Der Kurs kostet im Regelfall zwischen 35€ und 40€, das ist denke ich leistbar. Klar, später kann man die Auffrischungen auf Landeskosten machen, aber später bist du halt auch eingestellt im Landesdienst, weil du als dafür befähigt giltst, jetzt schaffst du dafür die Voraussetzungen, indem du die formalen Vorgaben für den Einstieg erfüllst, zu denen das eben mit gehört. Ob die Abgabe des 1.Hilfe-Nachweises bei dir im September ist solltest du prüfen. Das war nur eine wage Erinnerung meinerseits, wie das womöglich vor vier Jahren in einem anderen Lehramt (mit leicht späteren Fristen, da das Ref erst am 1.Februar beginnt in der Sek.I) in BW war. Bei der Aufstellung der für den Vorbereitungsdienst einzureichenden Unterlagen steht ja jeweils mit dabei, bis wann man was noch nachreichen darf, das ist also deine Orientierung, nicht meine schwammige Erinnerung. ;)


    Was deine Eingangsfrage anbelangt nach dem "feineren Sieben": Wenn du sämtliche formalen Voraussetzungen für den Antritt des Vorbereitungsdienstes erfüllst und alle Fristen einhältst wirst du- wenn nicht zufällig plötzlich das bisherige Mangelfach völlig überlaufen wäre- zugelassen für den Seiteneinstieg (bei der Kombi wage ich zu behaupten ist es wahrscheinlicher von einem Ufo entführt, als nicht zugelassen zu werden, auch wenn man nicht vergessen darf, dass das Land selbst noch zu doof ist aus den Geburten im Jahr x den Lehrkräftebedarf an Grundschulen im Jahr y sicher zu prognostizieren). Feiner gesiebt wird dann im Ref: Wenn es nicht auszuräumende Zweifel gäbe an deiner pädagogisch-didaktischen Eignung, du dich KuK oder SuS gegenüber wie die letzte Wildsau aufführtest, Vorgesetzten prinzipiell erklärtest, was du alles besser wüsstest (selbst wenn das zutreffend wäre) und dich ganz allgemein reichlich uneinsichtig, unwillig, ungelehrig und kritikunfähig zeigtest, wärst du - Mangelfächer hin oder her- sehr schnell auch wieder weg vom Fenster. In allen anderen Fällen wirst du am Ende eine volle Lehrbefähigung in Händen halten und vermutlich einige Stellenangebote nicht nur landes-, sondern bundesweit vorfinden, um eine Planstelle zu erlangen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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