Im Regelfall (also in 90% der Fälle) hast Du 6 bis 9 Termine die tatsächlich stattfinden, dass ist also im Normalfalle durchaus im Bereich des Zumutbaren.
Sollte es einmal die üblichen Anforderungen überschreiten, dann sollten gerade wird, die wir uns (auch als Tarifbeschäftigte) der öffentlich rechtlichen Grundordnung verpflichtet haben, bewußt sein, dass das Schöffenamt für jedermann rechtlich verpflichtend ist und nicht abgelehnt werden kann. Gerade im Bereich des Jugendgerichtsbarkeit werden besonders Menschen gesucht, die auch beruflich mit Kindern und Jugendlichen umgehen. Für deren Arbeitgeber dürfte es alle nicht einfach sein alles unter einen Hur zu bringen. Ich kann jedoch als Staat nicht erwarten, dass jedermann abkömmlich zu sein hat, abe meine eigenen Staatsbediensteten lasse ich außen vor.
Übrigens an der Stelle auch der Hinweis, wenn man nicht genügend freiwillige Meldungen hat, bedient man sich gerne der Listen von öffentlich rechtlich Beschäftigten um die Posten zu füllen. Das gilt für den Wahlhelfer genauso wie für den Schöffen oder das Mitglied einer "Pflichtfeuerwehr".