NRW - Laufbahnwechsel möglich trotz Beförderungsamt?

  • Hallo zusammen,


    einige von euch sind ja wirklich Profis in Detailfragen. Ich habe das Lehramt Gy / Ge, dann aber vor einigen Jahren eine Stelle an einer RS (mit A12) angenommen und mittlerweile auch noch das Lehramt HS, RS, Ge. Grundsätzlich fühle ich mich in dem Sek-1-Bereich total wohl, strebe jetzt auch eine Beförderungsstelle mit spannendem Aufgabenbereich an an. Aber irgendwo in mir drin ist auch manchmal die Idee, irgendwann doch noch mal auch Oberstufen zu unterrichten, eventuell also in einigen Jahren doch noch die Laufbahn (zurück) zu wechseln. Weiß jemand, ob das denn noch ginge, wenn ich dann eine A13-Befördeungsstelle / ein Beförderungsamt hätte?


    Ich will einfach gerne Klarheit für mich, man weiß ja nie, was die Zukunft so bringt :)


    Haltet gut durch, die Ferien nahen! :victory:


    Schönen Sonntag!


    • Offizieller Beitrag

    Google, Dein Freund und Helfer.

    GrundlagenerlassLaufbahnwechsel.pdf (nrw.de)

    OLIVER (nrw.de)

    Versetzungen von Lehrkräften im öffentlichen Schuldienst des Landes NRW auf ausgeschriebene Stellen - MSB NRW Bildungsportal


    Alles Weitere solltest Du mit der für Dich zuständigen Bezirksregierung klären - ein Beförderungsamt in Deiner bestehenden Laufbahngruppe sollte eigentlich kein Hindernis sein.

  • Ja, diese Links kenne ich alle, aber danke :)


    Die Frage ist speziell und wird weder von dir noch durch die Links beantwortet. Ich kläre das noch über den PR ab, dachte nur, da hier viele Spezis, sind, dass es eventuell jemand weiß.

  • Hallo lila22


    Ich wollte mich einmal erkundigen, ob du den Vertrag mit der Abordnung an die Grundschule angenommen hast. Ich stecke derzeit in gleichem Konzept fest, allerdings wurde die Laufzeit 2020 auf 4 Jahre Abordnung erhöht mit Stellengarantie im Anschluss an einer SEK II Schule als Studienrätin im Umkreis von 35km Radius um die Abordnungsschule. Meine Frage wäre nun, vielleicht kannst du oder jemand anderes es beantworten, darf ich mich auch daraus auf unbefristete Tarifstellen bewerben und so aus dem Vertrag ausbrechen?

    Meine Abordnungsschule ist leider so schlimm, dass ich jetzt nach 1,5 Jahren für mich sage, lieber nie verbeamtet, als dort noch länger als nötig bleiben.

    Ich wäre über jede Hilfe dankbar.


    Liebe Grüße

  • Ein Hallo an Tinchen und an alle anderen Laufbahnwechsler*innen in NRW!


    Ich bin auch Laufbahnwechslerin in NRW und stecke in der gleichen Situation. Da ich diese Ungerechtigkeit nicht hinnehmen wollte und will, habe ich das "Netzwerk Laufbahnwechsel" gegründet. Wir haben mittlerweile eine fast dreistellige Mitgliederzahl und sind gut vernetzt und informiert. Nimm doch einfach mal mit mir Kontakt auf, meine Kontaktdaten findest du auf unserer Homepage "www.laufbahnwechsel.de". Auch alle anderen Laufbahnwechsler*innen können gerne Kontakt aufnehmen, wir beraten und unterstützen euch gerne!


    Liebe Grüße


    Nadine

  • Da ich diese Ungerechtigkeit nicht hinnehmen wollte und will,

    ??? Wovon sprichst du???

    Der großen Chance eine Stelle auf Kosten einer anderen Schulform zu bekommen, obwohl deine Schulform völlig überlaufen ist und du dort sonst nur geringe Stellenchancen hättest?

  • Inhaltlich falsch:


    Besonders ärgerlich ist die Tatsache, dass die betroffenen Kolleginnen und Kollegen in ihren Karrieremöglichkeiten eingeschränkt werden, denn sie können sich trotz vorhandener Qualifikation nicht auf Beförderungsstellen der Laufbahn 2.2 bewerben. So kommt z.B. zu solch absurden Situationen, dass sich z.B. eine in A12 eingestellte Lehrkraft mit der Fakultas für ein SII-Fach wie Pädagogik nicht auf die Stelle einer Oberstufenleitung bewerben kann.


    Das geht wohl, wenn der Kollege eine A13-Beförderungsstelle hat und sich auf eine A14-Beförderungsstelle bewirbt, dann eine A15.

  • Nachtrag: Das Überleitungsgesetz auf der Webseite von 2002 ist ebenfalls fehl am Platz.


    1999 wurden alle Lehrer, die in den höheren Dienst eingestellt werden sollten, erst in den gehobenen Dienst. Das betraf Gymnasien und die Sek II Stellen an Gesamtschulen.


    Die Kollegen, die von diesem Gesetz betroffen waren, saßen schon auf einer Sek II Stelle.


    Es hat nichts mit dem Laufbahnwechsel zu tun, wie du es gerne hättest.

  • Hallo Calmac,


    nein, das stimmt so nicht. Die Zahl der Beförderungsämter ist in der Laufbahngruppe 2.1 (A12) beschränkt. Und bei vielen Beförderungsstellen sind Lehrkräfte der Laufbahngruppe 2.1 explizit ausgeschlossen. Ich habe jede Menge Stellenausschreibungen dokumentiert, wo das der Fall ist. Ich bin da sehr gut informiert.


    Du kannst gerne Kontakt mit mir aufnehmen, dann können wir das Thema gerne diskutieren.

  • nein, das stimmt so nicht.

    Wohl.


    Die Zahl der Beförderungsämter ist in der Laufbahngruppe 2.1 (A12) beschränkt

    Ja, 40% aller Sek I Stellen. Dann ist man A13 und kann sich auf A14 Stellen bewerben, auch an anderen Schulformen.


    Und bei vielen Beförderungsstellen sind Lehrkräfte der Laufbahngruppe 2.1 explizit ausgeschlossen.

    Ich habe in Düsseldorf/Köln nie gesehen, dass das so ist. Auch an Gymnasien.

    Vielleicht sind die Kollegen in Westfalen nicht so pragmatisch.


    https://pr-gesamtschule-koeln.…FS/pr-info/pr-info228.pdf

    Ganz netto Infos zum Laufbahnwechsel bzw. Beförderungen.

  • Zum Glück sind meine Informationen von den Personalräten validiert worden, sonst wären die Anträge bei den vergangenen Personalversammlungen in allen Bezirken ja gar nicht angenommen worden. Zum Glück stärken uns die Kolleg*innen dort den Rücken, da es einfach die Wahrheit ist. Schade, dass du das anders siehst, aber die Rechtslage ist eindeutig. Ich werde mich hier jetzt auch nicht weiter mit Calmac auseinandersetzen, ich muss mich weiter um das Netzwerk kümmern.


    Liebe Laufbahnwechsler*innen, meldet euch einfach!

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