Mit der Begründung kann man etliche grundrechtseinschränkende Maßnahmen rechtfertigen, macht sie aber trotzdem nicht legaler.
Ob es am Ende legal ist, entscheidet dann aber ein Gericht und nicht der Karl-Dieter.
Ich bin ja bei dir, dass es wahrscheinlich nicht durch kommt. Aber nur weil eine Schulleitung versucht einen Maskenpflicht durchzusetzen, wird man sie nicht gleich an den Pranger stellen. Es gibt eine Argumentation, warum man es macht. Die Maßnahme ist erstmal angemessen und logisch. Wahrscheinlich hält sie eine Überprüfung nicht stand. Nicht mehr und nicht weniger.