Schule nach den Sommerferien (NRW)

  • Der Zweck all der Einschränkungen war es immer nur, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Das ist zurzeit nicht gegeben.

    Naja, das Personal auf den Intensivstationen hat inzwischen eine ziemliche Wut auf Ungeimpfte, die anderen Patienten die Betten wegnehmen, obwohl sie das durch eine Impfung vermeiden könnten. Reicht ja, wenn demnächst "nur" die Intesivstationen Engpässe haben.

  • Warum?

    Erneut: Der Zweck all der Einschränkungen war es immer nur, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Das ist zurzeit nicht gegeben.

    Also Ärzte schlagen gerade durchaus Alarm, in NRW sind die Krankenhäuser mit Kindern (anderer Infekt) gerade gut gefüllt. Wenn da nun Corona noch zu kommt ist das nicht ideal.

  • Diese Diskussion bzgl. angeblicher "Grundrechtseinschränkungen" hatten wir hier schon lang und breit.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • No further comment...


    Notiz an mich: Wenn das nächste Mal jemand "Nein" sagt, ist dies ganz klar eine "Verbreitung alternativer Fakten" durch einen "typischen Schwurbler"! ^^

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  • Bei aller Diskussion um die Masken, die ich gerne los wäre, auch wenn ich mir nicht sicher bin, ob es nicht ggf. zu früh ist... Ich glaube wir müssen uns davon frei machen, dass man nie an Covid erkranken wird. Wir werden mit diesem Virus leben müssen, genau wie mit anderen Viren auch. Und die Maßnahmen halfen und helfen das Gesundheitssystem nicht zu überlasten und das wird hoffentlich langfristig durch Impfung und Immunität durch Infektion auch ohne weiterer Einschränkungen möglich sein.

    Ich für meinen Teil möchte zumindest nicht den Rest meines beruflichen Lebens mit Maske Unterrichten und meine SuS nur mit Maske im Gesicht sehen.

    • Offizieller Beitrag

    Nach erneutem Studium der Email bleiben für mich 2 Fragen offen.


    1. Es ist die Rede von "Am Sitzplatz keine Maskenpflicht" und im "übrigen Schulgebäude Maskenpflicht". Was gilt beim Herumlaufen im Klassenraum? Was gilt im Sitzkreis?

    2. (wie schon oben angedeutet): es ist explizit die Rede von "vor dem Hintergrund der stetigen Zunahme der Impfungen bei Schülerinnen und Schülern" . Da dies auf Grundschulen nicht zutrifft - gilt die Aufhebung der Maskenpflicht am Sitzplatz dann nur für die Klassen mit Schülern ab 12 Jahren?

    3. Offen ist auch noch die Situation der Schwangeren Kolleginnen. Der entsprechende Erlass gilt nur bis zum 8.10. Danach müssten die Schwangeren alle wieder zur Schule - wenn es nicht noch was Neues gibt.



    Warten wir mal auf die Mail in der ersten Schulwoche. (Bzw. für die schwangeren Kolleginnen hoffentlich auf eine frühere Mail.)


    kl. gr. frosch


    P.S.: eine 4. Frage bleibt auch noch offen. Kann ich nicht mehr bis 3 zählen? *kopfkratz* ;)

  • Die Impfungen wirken, aber nicht so gut - ich habe in einer Klasse (20 SuS) 4 (!) Impfdurchbrüche. 3x doppelt geimpft (Biontech, Moderna), einmal genesen und einmal geimpft (Biontech). Die Erkrankungen liefen alle mittelschwer, in einem Fall auch schwer. Alles Menschen unter 25 Jahre.


    Was wir zurzeit machen, ist russisches Roulette

    Das klingt wirklich beunruhigend. Waren auch Krankenhausaufenthalte nötig? Wie gehts den Betroffenen mittlerweile?

  • Offen ist auch noch die Situation der Schwangeren Kolleginnen. Der entsprechende Erlass gilt nur bis zum 8.10. Danach müssten die Schwangeren alle wieder zur Schule - wenn es nicht noch was Neues gibt.

    Kam gerade noch was ’rum, das ich noch nicht gelesen habe. Sieht aber nach Verlängerung bis Jahresende aus.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • 3. Offen ist auch noch die Situation der Schwangeren Kolleginnen. Der entsprechende Erlass gilt nur bis zum 8.10. Danach müssten die Schwangeren alle wieder zur Schule - wenn es nicht noch was Neues gibt.

    Sollte es da nichts geben, kann man ja sonst ggf. mit seinem zuständigen Arzt über ein Beschäftigungsverbot sprechen. Wird in anderen Berufen ja aktuell auch so geregelt.


    Bin auch mal gespannt wie das wird. Insbesondere haben wir dann wieder die Situation die es schonmal gab. SuS sitzen am Platz, haben eine Frage, wir gehen hin setzen Maske auf uns SuS dann wahrscheinlich nicht?! Abgesehen davon, dass man in den meisten Klassenräumen ja eh keinen Mindestabstand einhalten kann, von arbeiten in wechselnden Sozialformen mal ganz abgesehen...


    Leider sind bei uns nicht in allen Klassen die Impfquoten so hoch, was nicht an nicht wollen liegt sondern einfach an Faulheit der SuS. Vielleicht ändert es sich bei einigen, wenn der Block vorbei ist und sie keine Testbescheinigung mehr für Lau in der Schule bekommen. Ich hoffe es. Impfung an der Schule wurde ja bei uns von der SL abgelehnt...

  • Es ist die Rede von "Am Sitzplatz keine Maskenpflicht" und im "übrigen Schulgebäude Maskenpflicht". Was gilt beim Herumlaufen im Klassenraum? Was gilt im Sitzkreis?

    Diese Regelung "Maskenpflicht am Sitzplatz" hatten wir im letzten Jahr hier in NDS auch schon mal. Wir haben den SuS gesagt, dass sie, sobald sie von ihrem Stuhl aufstehen, die Maske aufsetzen müssen. Also bei Herumlaufen im Raum (und natürlich im Schulgebäude): Maske aufsetzen; beim Sitzen auf ihrem Stuhl im Sitzkreis würde ich sagen: Maske kann abgenommen werden.


    SuS sitzen am Platz, haben eine Frage, wir gehen hin setzen Maske auf uns SuS dann wahrscheinlich nicht?!

    In dem Fall haben wir die SuS gebeten ihre Masken aufzusetzen (was sie auch ausnahmslos getan haben)!


    Die Regelung bzgl. der schwangeren Kolleginnen in NRW finde ich interessant. Hier müssen die Schwangeren schon seit längerer Zeit wieder in den Präsenzunterricht. Die mir bekannten Schwangeren (die nicht nur in der Schule tätig sind) gehen übrigens alle arbeiten.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Werden die Schüler bei euch nicht am Tag danach bzw. noch am selben Tag getestet wenn sie wieder zur Schule kommen und einen angesetzten Test versäumt haben?

    Nein. Einige kommen regelmäßig erst zur Pause und sitzen dann ungetestet im Fachunterricht. Das fällt keinem auf, die Aufsicht, die nach der Pause die Schüler/innen ins Gebäude lässt, weiß natürlich nicht, wer getestet ist. Die Lehrkraft die nach der Pause Unterricht in irgendeinem Kurs hat, weiß auch nicht, ob ein/e Schüler/in morgens beim Testen war. Sie hat im Kurs kein Klassenbuch zur Hand, wo sie da nachgucken könnte, wer in der 1. Stunde gefehlt hat. So sitzen immer wieder ungetestete Schüler/innen im Unterricht. Das sind leider keine Einzelfälle.


    Ich bin ja geimpft, aber mir tun die ungeimpften Schüler/innen leid, die sich an die Regeln halten und sich so bei den Mitschüler(inne)n anstecken können.

  • Angesichts der Ansteckung durch Aerosole und der Tatsache, dass die Schüler z.B. in Religion und AGs wild durcheinandergemischt werden, finde ich die "Maske am Platz abnehmen"-Regelung völlig unverständlich.

  • Sollte es da nichts geben, kann man ja sonst ggf. mit seinem zuständigen Arzt über ein Beschäftigungsverbot sprechen.

    Beschäftigungsverbote vom Arzt sind nur möglich bei Gefahr für Leben und Leib der Mutter oder des ungeborenen Kindes, also beispielsweise verkürzter Gebärmutterhals und dabei muss man Ruhe halten - als Beispiel. Wenn die Arbeitsbedingungen nach dem MuSchG nicht eingehalten werden können, ist der Arbeitgeber zuständig.


    Mir ist durchaus bewusst, dass es Frauen gibt, die etliche Ärzte abklappern bis irgendwer denen ein Beschäftigungsverbot gibt, Sinn der Sache ist es aber nicht.

  • Diese Regelung "Maskenpflicht am Sitzplatz" hatten wir im letzten Jahr hier in NDS auch schon mal. Wir haben den SuS gesagt, dass sie, sobald sie von ihrem Stuhl aufstehen, die Maske aufsetzen müssen. Also bei Herumlaufen im Raum (und natürlich im Schulgebäude): Maske aufsetzen; beim Sitzen auf ihrem Stuhl im Sitzkreis würde ich sagen: Maske kann abgenommen werden.


    In dem Fall haben wir die SuS gebeten ihre Masken aufzusetzen (was sie auch ausnahmslos getan haben)!


    Die Regelung bzgl. der schwangeren Kolleginnen in NRW finde ich interessant. Hier müssen die Schwangeren schon seit längerer Zeit wieder in den Präsenzunterricht. Die mir bekannten Schwangeren (die nicht nur in der Schule tätig sind) gehen übrigens alle arbeiten.

    Ich auch haben leider nicht alle getan...


    Bei uns im Kollegium gehen Schwangere Kolleginnen auch arbeiten. Allerdings sind die auch alle geimpft

  • Beschäftigungsverbote vom Arzt sind nur möglich bei Gefahr für Leben und Leib der Mutter oder des ungeborenen Kindes, also beispielsweise verkürzter Gebärmutterhals und dabei muss man Ruhe halten - als Beispiel. Wenn die Arbeitsbedingungen nach dem MuSchG nicht eingehalten werden können, ist der Arbeitgeber zuständig.


    Mir ist durchaus bewusst, dass es Frauen gibt, die etliche Ärzte abklappern bis irgendwer denen ein Beschäftigungsverbot gibt, Sinn der Sache ist es aber nicht.

    Das liegt ja in der Entscheidung der Ärzte wie sie dann die Situation einordnen.

  • Mir ist durchaus bewusst, dass es Frauen gibt, die etliche Ärzte abklappern bis irgendwer denen ein Beschäftigungsverbot gibt, Sinn der Sache ist es aber nicht.

    Warum sollten Frauen das tun? Außerdem ist es sinnvoll, sich mehrere Meinungen einzuholen, vor allem wenn es um das eigene Leben/das Leben des Ungeborenen geht. Nicht jeder Arzt schätzt eine Situation gleich ein.

    Bildung ist die Fähigkeit, fast alles anhören zu können, ohne die Ruhe zu verlieren oder das Selbstvertrauen. (Robert Frost)

    Bildung kann einen sehr glücklich und gelassen machen. (Günther Jauch)

    Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt? (Ernst R. Hauschka)




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