Nun wird es aber dreist!
Da nutzen Schulleitungen das Gesetz um Teilzeitkräfte überproportional arbeiten zu lassen und das wird hier gutgeheißen, den Arbeitnehmern aber nicht zugestanden unter Beachtung aller Gesetze dies zu kompensieren.
Man kann sich als Schulleitung nicht heraus nehmen alle Gesetze so zu nutzen, wie es gerade passt, und dann verudutzt aus der Wäsche gucken, wenn Lehrkräfte dies ebenso machen.
Die eigene Arbeitskraft zu sabotieren ist gerade keine Form der Kompensation unter Beachtung aller Gesetze sondern widerspricht eindeutig und unmissverständlich den beamtenrechtlichen Vorgaben. Hör bitte auf, das anders darstellen zu wollen. Im Einklang mit beamtenrechtlichen Vorgaben ist es dagegen an anderer Stelle Abstriche zu machen. Wir haben gerade absurd viele pädagogische Konferenzen aufs Auge gedrückt bekommen. Die Zeit, die mich das kostet fehlt dann eben für kreative Unterrichtsvorbereitung, die ich sonst machen könnte. Dann muss halt zwei Wochen Aufgabe x in Buch y reichen ergänzt um bereits vorhandenes Material aus früheren Jahrgängen ohne aktualisierte Aufbereitung. Ist für meine Klassen kein Weltuntergang- auch wenn es anders dynamischer und spaßiger wäre für alle Beteiligten- sorgt bei mir dafür, dass ich angesichts der zusätzlichen Korrekturen wenigstens halbwegs in meinen Überstunden für Schulwochen bleibe, damit die Sommerferien (zumindest 5 Wochen davon) einfach der Überstundenausgleich sind und gut.