Als Vertretungslehrer an allen Konferenzen teilnehmen?

    • Offizieller Beitrag

    Ob feste Kraft oder Vertretungskraft spielt da rechtlich keinen Unterschied.

    Wenn es an der Grundschule Fachkonferenzen gibt, sind sie verpflichtend für die, die das entsprechende Fach unterrichten.


    Das schließt natürlich nicht aus, dass man einer Vertretungskraft sagt "Kein Problem, du musst nicht kommen." Möglich ist das. Man kann nur nicht drauf bestehen, dass das so ist.


    kl. gr. frosch

  • Hallo, muss man als Vertretungsehrkraft an alles (Fach-)konferenzen teilnehmen (Teilzeit)?

    Ich arbeite eh schon überstunden...


    Danke

    Kommt aufs Bundesland drauf an, bei uns müssen Teilzeitkräfte nur eine Fachkonferenz machen, Vollzeit zwei (Berlin), aber in Brandenburg gehört z.B. jeder der Fachkonferenz an, der in dem Fach unterrichtet.

  • Ich würde mal sagen du musst genauso viele Konferenzen mitmachen wie die anderen Teilzeit Kollegen an der Schule mit ähnlicher Stundenzahl.

    • Offizieller Beitrag

    Du arbeitest als Vertretungslehrkraft in NRW und machst Überstunden? Wie meinst du das?
    Wenn es reale Überstunden, also Einsatz mit einer "Anweisung" und einem Plan, kann es zu einer Entfristung führen. Oder meinst du, dass du vom Gefühl her zuviele Stunden arbeitest.

    Und ja: natürlich musst du an alle Konferenzen teilnehmen, die dich (deine Lerngruppen) betreffen.

  • Kommt aufs Bundesland drauf an, bei uns müssen Teilzeitkräfte nur eine Fachkonferenz machen, Vollzeit zwei (Berlin), aber in Brandenburg gehört z.B. jeder der Fachkonferenz an, der in dem Fach unterrichtet.

    Ob das auch auf's Bundesland ankommt, kann ich gar nicht sagen. Ich weiß aber sicher, dass es an meiner Schule so festgelegt wurde, dass Teilzeitkräfte, die weniger als die Hälfte der Soll-Stundenzahlen unterrichten, nur einem "Team" (so heißen bei uns die Fach- und Bildungsgangkonferenzen) zugeteilt werden und nicht zweien, wie sonst üblich. Sprich: Vollzeitkräfte und Teilzeitkräfte, die mind. 13 Stunden unterrichten, sind in zwei Teams (i. d. R. einem Fachteam und einem Bildungsgangteam), die Teilzeitkräfte, die 12 Stunden oder weniger unterrichten, in nur einem Team. Und dementsprechend müssen sie dann auch an den Teamsitzungen/Fachkonferenzen teilnehmen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo, muss man als Vertretungsehrkraft an alles (Fach-)konferenzen teilnehmen (Teilzeit)?

    Ich arbeite eh schon überstunden...


    Danke

    Das ist das strukturelle Problem von Teilzeitbeschäftigung. Der "Normaufwand" (d.h. Konferenzen, Klassenleitung etc.) ist bei Teilzeit überproportional hoch. Doof, aber leider nicht zu ändern.

  • Das ist das strukturelle Problem von Teilzeitbeschäftigung. Der "Normaufwand" (d.h. Konferenzen, Klassenleitung etc.) ist bei Teilzeit überproportional hoch. Doof, aber leider nicht zu ändern.

    Natürlich ist das zu ändern, der Dienstherr will es nur nicht ändern, weil es so schön ist Lehrkräfte auszubeuten.

  • Ich präzisiere: Doof, aber für uns Lehrkräfte gegenwärtig nicht zu ändern.

    Jede Teilzeitkraft muss selber sehen, wie er oder sie damit umgeht Tag für Tag durch den Dienstherrn um Geld betrogen zu werden.

    Entweder Vollzeit arbeiten, es einfach so hinnehmen oder geschickte Wege finden, wie man das für sich im Arbeitsalltag kompensieren kann.

    • Offizieller Beitrag

    Das ist leider so - ich merke es gerade auch bei dem Arbeitsaufkommen meiner Frau, die deutlich unterhälftig unterwegs ist.

    Letztlich halten dann dafür die Ferien her, die abgesehen von den 30 Tagen Urlaubsanspruch dann zum Ausgleich des indirekten Gleitzeitkontos dienen.

  • Ob das auch auf's Bundesland ankommt, kann ich gar nicht sagen. Ich weiß aber sicher, dass es an meiner Schule so festgelegt wurde, dass Teilzeitkräfte, die weniger als die Hälfte der Soll-Stundenzahlen unterrichten, nur einem "Team" (so heißen bei uns die Fach- und Bildungsgangkonferenzen) zugeteilt werden und nicht zweien, wie sonst üblich.

    Das widerspricht aber den Vorgaben des Niedersächsischen Schulgesetzes. Das kann man sicherlich schulintern so regeln und auch gut begründen entspricht aber nicht den Vorgaben. Grundsätzlich sind alle Lehrkräfte und auch PMs, die das Fach gerade unterrichten und alle Lehrkräfte, die das Fach als Lehrbefähigung haben, Teil der Fachkonferenz. Entsprechend kann sich keiner beschweren, wenn ein Schulleiter auf Anwesenheit besteht.

  • Das widerspricht aber den Vorgaben des Niedersächsischen Schulgesetzes. Das kann man sicherlich schulintern so regeln und auch gut begründen entspricht aber nicht den Vorgaben. Grundsätzlich sind alle Lehrkräfte und auch PMs, die das Fach gerade unterrichten und alle Lehrkräfte, die das Fach als Lehrbefähigung haben, Teil der Fachkonferenz. Entsprechend kann sich keiner beschweren, wenn ein Schulleiter auf Anwesenheit besteht.

    Ich bin mir nicht so sicher, ob das wirklich dem nds. Schulgesetz widerspricht. Zum einen gibt es für BBS gar keine "Fachkonferenzen" - ich habe nochmal nachgelesen: laut Schulgesetz heißen sie an BBS "Fach- und Bildungsganggruppen". Zum anderen findet sich im Runderlass "Besondere Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte an öffentlichen Schulen" von 2017 folgende Formulierung: "Sofern eine entsprechende Reduzierung bestimmter teilbarer und nicht teilbarer außerunterrichtlicher Tätigkeiten (z. B. Teilnahme an Konferenzen und Prüfungen) auch durch alternierenden Einsatz nicht ermöglicht werden kann, ist die dadurch im Verhältnis zu Vollzeitkräften entstehende stärkere Belastung an anderer Stelle zumindest annähernd auszugleichen, soweit ein Ausgleich nicht schon durch die Erleichterungen der Nummern 2.1.1 bis 2.1.6 erreicht wird." (unter diesen Nummern findet sich z. B. die Regelung, dass mind. ein unterrichtsfreier Tag ermöglicht werden sollte, die teilzeitbeschäftigte Lehrkraft nicht zu viele Springstunden haben sollte etc.).

    Der erste Teil des Satzes bedeutet doch - so würde ich es zumindest verstehen -, dass es durchaus möglich ist, schulintern eine Reduzierung der nicht teilbaren außerunterrichtlichen Aufgaben für Teilzeitkräfte vorzunehmen, oder?

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  • Das widerspricht aber den Vorgaben des Niedersächsischen Schulgesetzes. Das kann man sicherlich schulintern so regeln und auch gut begründen entspricht aber nicht den Vorgaben. Grundsätzlich sind alle Lehrkräfte und auch PMs, die das Fach gerade unterrichten und alle Lehrkräfte, die das Fach als Lehrbefähigung haben, Teil der Fachkonferenz. Entsprechend kann sich keiner beschweren, wenn ein Schulleiter auf Anwesenheit besteht.

    Und der Schulleiter kann sich nicht beschweren, wenn sich Teilzeitkräfte ausgeraubt und misshandelt fühlen und entsprechende Konsequenzen ziehen.

    Nur, weil ein Gesetz einen eklatanten Missstand deckt heißt es nicht, dass es ein gutes oder richtiges Gesetz ist.

    Klar kann er auf Einhaltung pochen. Dann werden aber manche Teilzeitkräfte ebenfalls das Gesetz nutzen.

    Beispielsweise, dass man wegen Unfähigkeit nicht Entlassen werden kann. Gibt, auch neben Dienst nach Vorschrift z.B., auch noch viele weitere Mittel, mit denen man innerhalb des Gesetzes seine Arbeitskraft so beschädigen kann, dass die Nichtteilnahme an jeder Konferenz das kleinere Übel für den Schulbetrieb wäre. Traurig ist immer, wenn man zu solchen Mitteln greifen muss, weil eine SL nicht von selber etwas dafür tut, dass diese Ausbeutung und Mehrbelastung von Teilzeitkräften abgemildert wird.

  • Beispielsweise, dass man wegen Unfähigkeit nicht Entlassen werden kann. Gibt, auch neben Dienst nach Vorschrift z.B., auch noch viele weitere Mittel, mit denen man innerhalb des Gesetzes seine Arbeitskraft so beschädigen kann, dass die Nichtteilnahme an jeder Konferenz das kleinere Übel für den Schulbetrieb wäre. Traurig ist immer, wenn man zu solchen Mitteln greifen muss, weil eine SL nicht von selber etwas dafür tut, dass diese Ausbeutung und Mehrbelastung von Teilzeitkräften abgemildert wird.

    Es gibt auch innerhalb geltenden Rechts die Möglichkeit, mit entsprechenden Disziplinarmaßnahmen auf solche Vorgehensweisen zu reagieren. Das von dir angesprochene Verhalten bewegt sich nebenbei bemerkt bereits außerhalb "des Gesetzes". Bei aktiver Sabotage der eigenen Arbeitskraft zur Vermeidung rechtmäßig angeordneter Arbeit sind wir mit Sicherheit bei Verletzungen dienstrechtlicher Vorgaben. Ich finde es bedenklich, dass du hier wiederholt im Forum solche Rechtsbrüche ins Spiel bringst und du bist bereits mehrfach von verschiedenen Seiten aufgefordert worden, dies zu unterlassen.

  • Nun wird es aber dreist!

    Da nutzen Schulleitungen das Gesetz um Teilzeitkräfte überproportional arbeiten zu lassen und das wird hier gutgeheißen, den Arbeitnehmern aber nicht zugestanden unter Beachtung aller Gesetze dies zu kompensieren.

    Man kann sich als Schulleitung nicht heraus nehmen alle Gesetze so zu nutzen, wie es gerade passt, und dann verudutzt aus der Wäsche gucken, wenn Lehrkräfte dies ebenso machen.

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