Nachprüfungen zur Versetzung - NRW

  • Ich finde ein unangekündigtes Nichterscheinen müsste sanktioniert werden. Wie unverschämt ist es bitte, andere Leute ganz selbstverständlich für die Tonne arbeiten und antreten zu lassen..

    In meiner alten Schule war es schon so, daß wir uns überlegt haben, ob wir 100€ Pfand für jede Nachprüfungsanmeldung nehmen dürften. Das Geld gibt es zurück, wenn der Prüfling zur Prüfung erscheint. Der Prüfungsausgang ist für die Rückerstattung des Pfands unerheblich. Ist leider auch verboten.


    Das Problem war halt in diesem Jahr in NRW ganz extrem, weil sich dank Fr. Ge(hweg)bauer die Schüler nicht nur für eine Nachprüfung anmelden konnten sondern auch die Pappnasen mit sieben oder acht Fünfern sich in allen Fächern für Nachprüfungen anmelden konnten. Unser Highlight war ein Schüler, der sich für acht Nachprüfungen angemeldet hatte, in der Klassen-WhatsApp-Gruppe wohl schon verkündet hat, daß er eh nicht kommt und bewußt nicht absagt, eben damit wir die Arbeit haben. Zu allem Unglück mußte wegen dem Typen auch noch ein eigentlich unbeteiligter Kollege vorzeitig aus dem Urlaub geholt werden, weil die unterrichtende Kollegin im Schuljahr verstorben ist und bei der extremen Anzahl an Nachprüfungen das alles in der letzten Woche nicht machbar war.


    Reicht es nicht, dass diese SuS durchgefallen sind? Muss man da wirklich nochmal zusätzlich "draufhauen"?

    Aufgrund der Geschichte in der WhatsApp-Gruppe etc. läuft es in dem Extremfall auf eine Teilkonferenz und wohl auch auf die Ausschulung raus. Schulpflichtig ist der entsprechende Schüler jedenfalls nicht mehr, seine Schülerakte ist alles andere als blanko (also diverse Mahnungen, Verweise, ...) und wenn er jetzt wiederholt, mischt er mit dem Verhalten ja die ganze Klasse gegen die Schule auf.


    In den allermeisten anderen Fällen bleibt es allerdings bei einem Vermerk in der Schülerakte. Das wird also erst wieder interessant, wenn es aus anderen Gründen zur Teilkonferenz kommt. Motto: "Sie zeigen uns, daß sie doch eigentlich gar nicht hier sein wollen."


    Grundsätzlich ist das Problem doch ein anderes: Man kann, statt 10 Monate mittelmäßige Leistung zu bringen (sprich eine 4 zu erreichen) einfach sechs Wochen mittelmäßige Leistung bringen, um eine Nachprüfung zu bekommen. Mit ganz wenigen Ausnahmen sind diese Nachprüfungen doch ein Stoß vor den Kopf von den SuS, die dauerhafte Leistung zeigen.

    Und genau deswegen sage ich allen meinen Schülern auch, daß die Leistungen im Schuljahr der einfachere Weg sind. Denn wenn ich wirklich nachprüfen muß, dann prüfe ich "richtig" nach. Da hat aber bisher noch niemand eine 5 in eine 4 verwandeln können in all den Jahren. Dafür benote ich vorher schon "im Zweifelsfall für den Angeklagten" und schreibe eine 4 aufs Zeugnis.


    Es gibt sicher persönliche Gründe, warum der ein- oder andere während des Schuljahres dauerhaft schwach war, z.B. ein sehr schwerer Schicksalsschlag, Krankheit oder so etwas.

    Du sprichst von Feststellungsprüfungen, weil der Schüler aufgrund einer langen krankheitsbedingten Abwesenheit nicht beurteilbar ist? Ja, sowas habe ich schon mehrfach gemacht und bei einem Schüler sogar eine BWL-Prüfung auf Englisch abgenommen, weil er der deutschen Sprache noch nicht wirklich mächtig war.


    Diejenigen, die nicht erschienen sind, sind Erziehungs-/ Ordnungsmaßnahmen ggf. auch egal.

    Demjenigen, den es betrifft, mag das egal sein. Aber es geht darum, daß solche Geschichten in der aktuellen Menge unter den Schülern die Runde machen. Da gilt es die Disziplin beim Rest der Klasse hochzuhalten und den anderen Schülern zu zeigen, daß es so eben nicht geht.

  • Ich hatte mal einen Schüler (angehender Erzieher), der sogar zur Nachprüfung erschien um mir zu sagen, dass er sie nicht antritt, weil er vor 2 Wochen (!) eine Ausbildung als Elektriker angefangen hat.

    Wofür gibt es Email?!?

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Zum BK kann ich nichts sagen, weil das System ja völlig anders ist.


    Aber zumindest für die S1-Schulen lohnt auch mal der Perspektivwechsel, wer Zeitverschwendung steuern/vermeiden kann.

    Wir haben lieber vorher einen Teil dieser Zeit eingesetzt, um die Schüler zu fördern aber vor allem gründlich zu beraten. Entsprechend gab es dann auch keine "verschwendete" Zeit mit aussichtslosen oder ausgefallenen Nachprüfungen.

  • Zum BK kann ich nichts sagen, weil das System ja völlig anders ist.

    Ich denke, daß diese Unwissenheit der Sek 1 Kollegen eines der Probleme ist. Ich habe es heute bei den Einschulungen wieder erlebt, daß viele Vollzeit-Schüler zu uns gekommen sind, die gar keine Ahnung hatten für welchen Bildungsgang sie sich angemeldet hatten und welcher Schulabschluß in diesem Bildungsgang erreicht werden soll.


    Ich habe als BK-Lehrer allerdings auch keine Ahnung davon in welchem, Umfang die Beratungen in den Zubringerschulen am Ende der Sek 1 laufen.

  • Normalerweise ist die Beratung zumindest an meiner Schulform relativ umfangreiche und unter Einbeziehung der BKs. Corona hat da allerdings eine kräftige Lücke geschlagen.


    Das Hauptproblem ist die schwindende gesellschaftliche Akzeptanz für alle nichtakademischen Werdegänge. Entsprechend meiden unsere Schüler leider Ausbildungen etc. wollen höchstens im Büro arbeiten, aber eigentlich erstmal weiter zur Schule gehen und "irgendwas" studieren, obwohl das oft ein schwieriger und wenig Erfolg versprechender Weg. Es ist extrem schwierig, erfolgreich gegen das Elternhaus und die gesamtgesellschaftliche Haltung zu beraten.

  • plattyplus, wie habt ihr euch jetzt bezügl. erzieherischer Maßnahmen entschieden?

    Habe ich oben bereits geschrieben:


    Aufgrund der Geschichte in der WhatsApp-Gruppe etc. läuft es in dem Extremfall auf eine Teilkonferenz und wohl auch auf die Ausschulung raus. Schulpflichtig ist der entsprechende Schüler jedenfalls nicht mehr, seine Schülerakte ist alles andere als blanko (also diverse Mahnungen, Verweise, ...) und wenn er jetzt wiederholt, mischt er mit dem Verhalten ja die ganze Klasse gegen die Schule auf.


    In den allermeisten anderen Fällen bleibt es allerdings bei einem Vermerk in der Schülerakte. Das wird also erst wieder interessant, wenn es aus anderen Gründen zur Teilkonferenz kommt. Motto: "Sie zeigen uns, daß sie doch eigentlich gar nicht hier sein wollen."

    Also von Teilkonferenz zur Ausschulung über schriftliche Mahnung inkl. Androhung der Ausschulung und schriftlichen Verweis bis zur einfachen Aktennotiz war alles dabei.

  • Ich habe es heute bei den Einschulungen wieder erlebt, daß viele Vollzeit-Schüler zu uns gekommen sind, die gar keine Ahnung hatten für welchen Bildungsgang sie sich angemeldet hatten und welcher Schulabschluß in diesem Bildungsgang erreicht werden soll.

    Deshalb machen wir die Einschulungsveranstaltungen schon vor den Sommerferien. Das erleben wir dabei auch immer wieder. Echt erschreckend!

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Normalerweise ist die Beratung zumindest an meiner Schulform relativ umfangreiche und unter Einbeziehung der BKs.

    Die haben wir als BBS mit den Zubringerschulen auch. Unsere KuK fahren in diese Schulen und stellen die BBS vor und zusätzlich haben wir Anfang Februar noch einen informationsabend in unserer Schule. Nichtsdestotrotz gehen bei vielen SuS leider diese infos wohl zu einem Ohr 'rein und gleich zum anderen wieder 'raus (außer bei den Bewerber*innen für's BG, die FOS und die Fachschulen).

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • gehen bei vielen SuS leider diese infos wohl zu einem Ohr 'rein und gleich zum anderen wieder 'raus

    Manche hören nur, was sie hören wollen und haben für alles andere einen guten Filter. Leider gibt es bei Beratungen aller Art, nach meiner Erfahrung aber insbesondere, wenn es um Schullaufbahnfragen geht, immer wieder das Phänomen der "Beratungsresistenz", häufig auch mehr bei den Eltern als bei den Schüler*innen. kodi scheint das auch zu kennen.

    Teilweise (nicht immer...) ist es menschlich schon auch nachvollziehbar - Eltern sind halt in Sorge um die Zukunft ihres Kindes, wollen an sich nur das Beste, aber genau das führt dann manchmal zum Gegenteil (frustrierte Jugendliche, die sich in völlig unpassenden Bildungswegen befinden und dann aus der Spirale von Misserfolgen nicht mehr herauskommen). Das kostet unglaublich viel Energie.

    Besonders ärgerlich finde ich die Fälle, in denen viel in die Beratung investiert wird, diese aber wie beschrieben ignoriert wird, es am Ende tatsächlich nicht klappt und dann aber die Schuld auf die Schule geschoben wird ("Sie haben nicht ausreichend gefördert."), obwohl viele Lehrkräfte sich über die Maßen mit dem Kind (und den Eltern) befasst haben und versucht haben, das Unmögliche möglich zu machen.

    Wenn hierfür jemand einen Tipp hat, bitte gern her damit, ich habe für diese Fälle bisher keine Lösung gefunden außer Atemübungen vor und nach den Beratungsgesprächen - für mich selbst, um mich nicht zu sehr aufzuregen - und dann die Gespräche gut zu dokumentieren. Es tut mir aber trotzdem meist wahnsinnig leid für die betroffenen Kinder.

  • Wenn hierfür jemand einen Tipp hat, bitte gern her damit, ich habe für diese Fälle bisher keine Lösung gefunden außer Atemübungen vor und nach den Beratungsgesprächen - für mich selbst, um mich nicht zu sehr aufzuregen - und dann die Gespräche gut zu dokumentieren. Es tut mir aber trotzdem meist wahnsinnig leid für die betroffenen Kinder.

    Ich denke dann immer an meine eigene Vergangenheit. Nach der Grundschule hatte ich eine (gottseidank in NRW nicht bindende) Empfehlung für die Hauptschule. Meine Eltern haben mich damals aufs Gymnasium geschickt und ich bin in meiner ganzen Schullaufbahn nicht ein einziges Mal sitzengeblieben.


    Bei uns am Berufskolleg ist es in den Vollzeit-Bildungsgängen ähnlich. Da kommt es weniger darauf an wie leistungsfähig der Jugendliche ist. viel wichtiger ist die Frage wie motiviert der Schüler ist sich reinzuhängen. Vor einigen Jahren hatte ich einen Schüler mit Hauptschulabschluß, der an der Grenze zum Analphabetismus war, als er bei uns angefangen hat. Seine Eltern kamen aus dem asiatischen Bereich und zuhause wurde nach den dort vorherrschenden Methoden gepaukt. Also nix mit Modell der vollständigen Handlung, Selbstentfaltung usw. ... sondern so, wie man es aus Dokumentationen aus japanischen Schulen aus den 1970ern kennt. Auch dieser Schüler hat bei uns die Fachhochschulreife im ersten Anlauf bestanden.


    Der Killer für unsere Schüler sind unentschuldigte Fehlstunden mit all ihren Folgen. So bin ich z.B. im letzten Jahr in meiner Klasse mit 26 Schülern angefangen. Von diesen 26 haben nur 14 die Versetzung in die aktuelle Klasse geschafft. Von den anderen 12 haben wir 9 Schüler im Laufe des Schuljahrs aufgrund von Fehlzeiten leider entlassen oder in die Ausbildungsvorbereitung versetzen müssen.


    Mein Standard-Spruch ist daher immer: "Ob ihr mit einem Haupt- oder Realschulabschluß mit oder ohne Q-Vermerk zu mir kommt, interessiert nicht micht. Ich habe auch nicht nachgeguckt. Um hier regelmäßig pünktlich zu kommen, braucht man keinen dieser Abschlüsse. Das sollte man bereits in der Grundschule begriffen haben."


    Und ja, gerade heute war ich wieder so richtig in Stimmung. Bei uns gibt es Deutsch-Förderunterricht im großen Umfang, weil z.T. Analphabeten mit Fachoberschulreife bei uns aufschlagen und zusätzlich die Schüler mit Migrationshintergrund, die Deutsch als Fremdsprache irgendwo gelernt haben, zwar so gut Deutsch können, daß es für den Alltag reicht, aber unserer Sprache nicht ausreichend mächtig sind, daß sie die dank Kompetenzorientierung heute immer komplizierter werdenden Aufgaben in allen anderen Fächern gar nicht mehr verstehen und entsprechend auch nicht beantworten können. gestern haben mich die Schüler gefragt, wer zum Deutsch Förderunterricht kommen müsse. Meine Antwort war, daß erst einmal alle dort heute erscheinen sollten, weil die Kollegin dann selber bestimmt, wer der Förderung bedarf. Von insg. 17 Schülern waren heute 5 anwesend, 12 haben sich verflüchtigt. Das Karussel der unentschuldigten Fehlstunden dreht sich also jetzt schon.


    Nebenbei habe ich dann noch die Aufgabe bekommen mich um die Schüler zu "kümmern", die am ersten Schultag nach den Sommerferien ohne Attest (oder ganz ohne Entschuldigung) gefehlt haben. An wen muß ich mich da beim Ordnungsamt, beim Jugendamt bzw. bei der Familienkasse wenden bzgl. etwaiger Strafen für die Ferienverlängerung.


    Zusammengefaßt: Unser größtes Problem ist schlicht und ergreifend die Disziplin!

  • Von den anderen 12 haben wir 9 Schüler im Laufe des Schuljahrs aufgrund von Fehlzeiten leider entlassen oder in die Ausbildungsvorbereitung versetzen müssen.

    Hohe Fehlzeiten haben wir bei vielen SuS in den Vollzeitbildungsgängen ebenfalls. Die nicht mehr Schulpflichtigen werden dann bei uns auch ausgeschult. Aber die noch schulpflichtigen SuS in einen "niedrigen" Bildungsgang versetzen, können wir nicht. Das würde z. B. bedeuten, dass SuS aus meiner BFS-Klasse, die alle mind. einen Hauptschulabschluss haben, in die Berufseinstiegsschule versetzt würden. Diese ist aber zum einen nur für SuS ohne Hauptschulabschluss offen, zum anderen sind die Klassen voll, so dass dort keine weiteren SuS aufgenommen werden können.


    Wie ist eine Versetzung in die Ausbildungsvorbereitung denn bei euch so problemlos möglich?

    Nebenbei habe ich dann noch die Aufgabe bekommen mich um die Schüler zu "kümmern", die am ersten Schultag nach den Sommerferien ohne Attest (oder ganz ohne Entschuldigung) gefehlt haben. An wen muß ich mich da beim Ordnungsamt, beim Jugendamt bzw. bei der Familienkasse wenden bzgl. etwaiger Strafen für die Ferienverlängerung.

    Wegen eines unentschuldigten Fehltages kontaktiert ihr schon diese ganzen Ämter? Da muss bei uns schon mehr an Fehlzeiten "auflaufen", bevor die tätig werden. Wir versuchen erstmal, die nach den Sommerferien nicht in der Schule erschienenen SuS telefonisch zu kontaktieren und es wird per Post ein Mahnschreiben verschickt; wenn da keine Antwort kommt, wird unsere Schulsozialarbeit tägig und erst dann (ab dem 5. unentschuldigten Fehltag) werden Schulamt und Jugendamt eingeschaltet und ggf. die Familienkasse oder das BAföG-Amt informiert.

    So verfahren wir schon seit Jahren in Absprache mit den Ämtern und es klappt i. d. R. gut. Häufig haben die nicht erschienenen SuS uns auch einfach vergessen zu informieren, dass sie den Schulplatz doch gar nicht haben wollen, weil sie eine Ausbildung begonnen haben, das letzte Schuljahr wiederholen o. ä. (darüber fordern wir dann natürlich eine Bestätigung der Schule, des Ausbildungsbetriebs, ... ein).

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Wie ist eine Versetzung in die Ausbildungsvorbereitung denn bei euch so problemlos möglich?

    Problemlos ist das alles nicht. Der Ablauf sieht üblicherweise so aus:

    1. Erste Mahnung durch den Klassenlehrer
    2. Zweite Mahnung durch den Klassenlehrer
    3. Pädagogisches Gespräch mit der Abteilungsleitung
    4. Teilkonferenz

    Da das dank der einzuhaltenden Fristen alles ewig dauert, sind wir KuK angehalten sofort zu mahnen. Also ein halbes Schuljahr vergeht schon, bis man das gemäß §53 Schulgesetz NRW alles durch hat.


    Daneben gibt es noch den Königsweg gemäß §47 Schulgesetz NRW. Wenn ein Schüler 20 Schultage (=4 Wochen) ohne Unterbrechung unentschuldigt fehlt, endet das Schulverhältnis automatisch. Entscheident ist jetzt der Absatz 2 des §47: "Eine schulpflichtige Schülerin oder ein schulpflichtiger Schüler kann nur in Verbindung mit einem nachgewiesenen Schulwechsel aus der besuchten Schule ausscheiden."


    Wir weisen uns also selber nach, daß wir die aufnehmende Schule sind, in der wir ihn in der Ausbildungsvorbereitung aufnehmen. Soweit kommt es aber eigentlich nur, wenn derentsprechende Schüler auch zu seiner Teilkonferenz nicht erscheint. Wobei die Teilkonferenz geschätzt in über 50% der Fälle in Abwesenheit des Schülers entscheiden muß. Sogar unser Schülersprecher ist schon genervt von der Anzahl der Teilkonferenzen bei denen die Delinquenten durch Abwesenheit glänzen während er antreten muß.


    Wegen eines unentschuldigten Fehltages kontaktiert ihr schon diese ganzen Ämter? Da muss bei uns schon mehr an Fehlzeiten "auflaufen", bevor die tätig werden. Wir versuchen erstmal, die nach den Sommerferien nicht in der Schule erschienenen SuS telefonisch zu kontaktieren und es wird per Post ein Mahnschreiben verschickt; wenn da keine Antwort kommt, wird unsere Schulsozialarbeit tägig und erst dann (ab dem 5. unentschuldigten Fehltag) werden Schulamt und Jugendamt eingeschaltet und ggf. die Familienkasse oder das BAföG-Amt informiert.

    Im konkreten Fall wiederholt der Schüler die Klasse. Da seine alte Klasse 3 Wochen vor den Sommerferien ins Betriebspraktikum gegangen ist, der Schüler keinen Praktikumsplatz hatte und absehbar war, daß er bei mir die Klasse wiederholen muß, war er schon in den letzten 3 Wochen bei mir in der Klasse, wenn er denn mal gekommen wäre. In den drei Wochen vor den Sommerferien habe ich schon zwei Mahnschreiben abgeschickt. Der letzte Tag vor und der erste Tag nach den Ferien haben bei uns in NRW halt eine spezielle Bedeutung, was das Fehlen angeht. Konkret ist die Ferienverlängerung eine Ordnungswidrigkeit.


    Der abgebende Klassenlehrer ist halt bekannt dafür, daß er immer alles laufen läßt, weil ihm der Papierkram zuviel Arbeit ist. Ich hingegen bin das genaue Gegenteil: "Lieber einmal durch den ganzen Papierkrieg durchkämpfen und sich dafür in den nächsten Jahren nicht mehr täglich mit den Marotten des Schülers rumärgern müssen. Ich lasse mir von solchen Typen nicht auf der Nase rumtanzen." Für Pünktlichkeit und regelmäßiges Erscheinen braucht man nicht mal einen Hauptschulabschluß. Das sollten sogar die I-Dötzchen (=1. Klasse) am Ende des Schuljahrs kapiert haben. Wenn die Schüler das in den bisherigen 10 Jahren ihrer Schulkarriere nicht gelernt haben, dann wird es ganz dringend Zeit es mal nachzuholen. Leider wird der "Knüppel" immer größer, den man benutzen muß, um ihnen die Konsequenzen ihres Handelns aufzuzeigen. Schließlich haben sie anscheinend 10 Jahre lang gelernt, daß sie mit dem Mist bei den KuK durchkommen.

  • plattyplus : Ah ok, dann läuft das Mahnverfahren wegen unentschuldigter Fehlzeiten bei euch auch anders als bei uns. Konferenzen - also Ordnungsmaßnahmenkonferenzen (das ist wohl das, was bei euch "Teilkonferenzen" heißt)- braucht es dazu bei uns nicht. Unentschuldigt fehlende SuS durchlaufen das schulische Mahnverfahren und nach drei Mahnschreiben werden sie entweder direkt von der SL ausgeschult (nicht mehr Schulpflichtige) oder es erfolgt die Abgabe an den Landkreis/das Schulamt (noch Schulpflichtige), der sich dann um alles Weitere kümmert. Das kann bedeuten: Bußgeld, Sozialstunden, ...

    Wenn ein Schüler 20 Schultage (=4 Wochen) ohne Unterbrechung unentschuldigt fehlt, endet das Schulverhältnis automatisch. Entscheident ist jetzt der Absatz 2 des §47: "Eine schulpflichtige Schülerin oder ein schulpflichtiger Schüler kann nur in Verbindung mit einem nachgewiesenen Schulwechsel aus der besuchten Schule ausscheiden."

    Einen entsprechenden Paragraphen gibt es im nds. Schulgesetz nicht. Hier gilt eben nur, dass das Jugendamt und das Schulamt/Ordnungsamt über die Schulpflichtverletzungen zu informieren sind: siehe hier Punkt 3.3 "Fernbleiben vom Unterricht" http://www.schure.de/22410/26-83100.htm


    Damit sind wir dann als Schule aber zum Glück "raus aus der Geschichte". Ich finde es allerdings auch wichtig, dass die Klassenlehrkräfte das erste Mahnschreiben und die weiteren ziemlich zügig 'rausschicken, bevor die SuS spitzkriegen, dass bei unentschuldigtem Fehlen eh nichts passiert! An meiner Schule sind die meisten KuK damit aber sehr konsequent und das wird auch von der SL immer wieder eingefordert. Auch während der Schulschließungen haben wir so manches Mahnschreiben verschickt, wenn SuS "abgetaucht" waren.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

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  • Konferenzen - also Ordnungsmaßnahmenkonferenzen (das ist wohl das, was bei euch "Teilkonferenzen" heißt)- braucht es dazu bei uns nicht.

    Bei uns sind die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen in §53 Schulgesetz NRW geregelt:

    --> https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…ufgehoben=N&det_id=492431


    Absatz 4: "Die Entlassung einer Schülerin oder eines Schülers, die oder der nicht mehr schulpflichtig ist, kann ohne vorherige Androhung erfolgen, wenn die Schülerin oder der Schüler innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt hat."


    An meiner Ausbildungsschule war das auch so, daß da die Klassenlehrer bei unentschuldigten Fehlstunden immer schon gebangt haben: "Hoffentlich hat der Schüler damit nicht die 20 Stunden-Grenze überschritten. Da wurde nämlich auch ohne Androhung dann ausgeschult. Bei uns gibt es so eine Ausschulung ohne Androhung nicht. Aber ich lese meinen Schülern immer den Absatz vor, um ihnen zu zeigen, wie schnell es rein rechtlich gehen kann.


    Daneben gibt es noch den §47 Schulgesetz:

    --> https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…ufgehoben=N&det_id=492425


    "Das Schulverhältnis endet, wenn die nicht mehr schulpflichtige Schülerin oder der nicht mehr schulpflichtige Schüler trotz schriftlicher Erinnerung ununterbrochen 20 Unterrichtstage unentschuldigt fehlt."


    Das ist aber eher etwas, um die ganzen Karteileichen aus dem System rauszubekommen.

  • Erziehungsmittel und Ordnungmaßnahmen sind bei uns natürlich auch im Schulgesetz geregelt (§61 NSchG). Fehlzeiten fallen aber nicht darunter, denn die sind hier in NDS nach den oben von mir genannten "Ergänzenden Bestimmungen zum Rechtsverhältnis zur Schule und zur Schulpflicht" zu behandeln.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Das ist bei uns nicht der Fall. Klar gibt es SuS mit hohen Fehlzeiten (und gerade einige nicht mehr schulpflichtige werden dann im Laufe des Schuljahres manchmal ausgeschult; eine ganze Reihe - z. B. in der FOS Kl. 12 und den Fachschulen - melden sich aber auch von sich aus ab), aber die meisten derjenigen, die einen Bildungsgang nicht erfolgreich absolvieren, scheitern an schlechten Noten.

    Häufig tauchen diejenigen mit Fehlzeiten spätestens nach dem dritten schulischen Mahnschreiben dann doch wieder in der Schule auf, weil sie keine Lust auf Ausschulung, Bußgeld oder Sozialstunden haben.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Häufig tauchen diejenigen mit Fehlzeiten spätestens nach dem dritten schulischen Mahnschreiben dann doch wieder in der Schule auf, weil sie keine Lust auf Ausschulung, Bußgeld oder Sozialstunden haben.

    Bei mir auch. Allerdings hält das dann nur 2-3 Wochen an, bevor sie wieder in ihr altes Muster verfallen und sich die Spirale eine Umdrehung weiterdreht.

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