Ich finde ein unangekündigtes Nichterscheinen müsste sanktioniert werden. Wie unverschämt ist es bitte, andere Leute ganz selbstverständlich für die Tonne arbeiten und antreten zu lassen..
In meiner alten Schule war es schon so, daß wir uns überlegt haben, ob wir 100€ Pfand für jede Nachprüfungsanmeldung nehmen dürften. Das Geld gibt es zurück, wenn der Prüfling zur Prüfung erscheint. Der Prüfungsausgang ist für die Rückerstattung des Pfands unerheblich. Ist leider auch verboten.
Das Problem war halt in diesem Jahr in NRW ganz extrem, weil sich dank Fr. Ge(hweg)bauer die Schüler nicht nur für eine Nachprüfung anmelden konnten sondern auch die Pappnasen mit sieben oder acht Fünfern sich in allen Fächern für Nachprüfungen anmelden konnten. Unser Highlight war ein Schüler, der sich für acht Nachprüfungen angemeldet hatte, in der Klassen-WhatsApp-Gruppe wohl schon verkündet hat, daß er eh nicht kommt und bewußt nicht absagt, eben damit wir die Arbeit haben. Zu allem Unglück mußte wegen dem Typen auch noch ein eigentlich unbeteiligter Kollege vorzeitig aus dem Urlaub geholt werden, weil die unterrichtende Kollegin im Schuljahr verstorben ist und bei der extremen Anzahl an Nachprüfungen das alles in der letzten Woche nicht machbar war.
Reicht es nicht, dass diese SuS durchgefallen sind? Muss man da wirklich nochmal zusätzlich "draufhauen"?
Aufgrund der Geschichte in der WhatsApp-Gruppe etc. läuft es in dem Extremfall auf eine Teilkonferenz und wohl auch auf die Ausschulung raus. Schulpflichtig ist der entsprechende Schüler jedenfalls nicht mehr, seine Schülerakte ist alles andere als blanko (also diverse Mahnungen, Verweise, ...) und wenn er jetzt wiederholt, mischt er mit dem Verhalten ja die ganze Klasse gegen die Schule auf.
In den allermeisten anderen Fällen bleibt es allerdings bei einem Vermerk in der Schülerakte. Das wird also erst wieder interessant, wenn es aus anderen Gründen zur Teilkonferenz kommt. Motto: "Sie zeigen uns, daß sie doch eigentlich gar nicht hier sein wollen."
Grundsätzlich ist das Problem doch ein anderes: Man kann, statt 10 Monate mittelmäßige Leistung zu bringen (sprich eine 4 zu erreichen) einfach sechs Wochen mittelmäßige Leistung bringen, um eine Nachprüfung zu bekommen. Mit ganz wenigen Ausnahmen sind diese Nachprüfungen doch ein Stoß vor den Kopf von den SuS, die dauerhafte Leistung zeigen.
Und genau deswegen sage ich allen meinen Schülern auch, daß die Leistungen im Schuljahr der einfachere Weg sind. Denn wenn ich wirklich nachprüfen muß, dann prüfe ich "richtig" nach. Da hat aber bisher noch niemand eine 5 in eine 4 verwandeln können in all den Jahren. Dafür benote ich vorher schon "im Zweifelsfall für den Angeklagten" und schreibe eine 4 aufs Zeugnis.
Es gibt sicher persönliche Gründe, warum der ein- oder andere während des Schuljahres dauerhaft schwach war, z.B. ein sehr schwerer Schicksalsschlag, Krankheit oder so etwas.
Du sprichst von Feststellungsprüfungen, weil der Schüler aufgrund einer langen krankheitsbedingten Abwesenheit nicht beurteilbar ist? Ja, sowas habe ich schon mehrfach gemacht und bei einem Schüler sogar eine BWL-Prüfung auf Englisch abgenommen, weil er der deutschen Sprache noch nicht wirklich mächtig war.
Diejenigen, die nicht erschienen sind, sind Erziehungs-/ Ordnungsmaßnahmen ggf. auch egal.
Demjenigen, den es betrifft, mag das egal sein. Aber es geht darum, daß solche Geschichten in der aktuellen Menge unter den Schülern die Runde machen. Da gilt es die Disziplin beim Rest der Klasse hochzuhalten und den anderen Schülern zu zeigen, daß es so eben nicht geht.