Moin,
in NRW gibt es ja auch in diesem Jahr einige Sonderregeln zur Versetzung (Sek 2b). So dürfen sich die Schüler eine 5 mehr erlauben als sonst, um trotzdem versetzt zu werden (Faustformel).
Wir haben an der Schule aber das Problem, daß wir eine ganze Reihe Schüler haben, die einen ganzen Sack voll 5er auf dem Zeugnis haben. Also fünf 5er sind da bei einer gewissen Klientel bei uns normal, mein Spitzenreiter hat acht 5er auf dem Zeugnis, aber dazu leider keine 6.
In NRW gibt es jetzt ja die Corona-Sonderregel, daß sich die Kandidaten für die Nachprüfung zur Versetzung anmelden können egal wie viele 5er sie auf dem Zeugnis haben. Rein theoretisch könnten sie ja acht 5er bei den Nachprüfungen am Ende der Sommerferien wegmachen. Mein Kandidat mit den acht 5ern hat auch schon bekundet, daß er sich in allen Fächern prüfen lassen will. Das das Unternehmen aussichtslos ist, dürften allen Kollegen klar sein, aber:
Wie bekommt Ihr das terminlich mit den Nachprüfungen in der letzten Woche der Sommerferien hin? Darf ich den 19jährigen Schüler acht 90-minütige Klausuren an einem Tag schreiben lassen? Dürfen wir ihn am Folgetag in acht Fächern nacheinander mündlich prüfen? Sollte das nicht zulässig sein, wie viele Klausuren und mündliche Prüfungen sind dann an einem Tag zulässig und was passiert, wenn in der einen Woche bis zu Beginn des Schuljahres die ganzen Prüfungen nicht untergebracht werden können?
Mein Klausur-Terminplan würde so aussehen:
- Klausur: 7.30 - 9.00 Uhr
- Klausur: 9.15 - 10.45 Uhr
- Klausur: 11.00 - 12.30 Uhr
- Klausur: 12.45 - 14.15 Uhr
- Klausur: 14.30 - 16.00 Uhr
- Klausur: 16.15 - 17.45 Uhr
- Klausur: 18.00 - 19.30 Uhr
- Klausur: 19.45 - 21.15 Uhr
Unser Schulgebäude ist wegen der Abendschule eh bis 21.00 Uhr offen, ich würde unsern Hausmeister dann notfalls mit einer Kiste Bier bestechen, daß er eine Viertelstunde später zuschließt.