Dein einziger Satz, den ich in dem Beitrag zitiert habe, lautete: "Die sollen für die Durchführung von digitalen Unterricht genutzt werden."
Ja und wenn du die anderen beiden Sätze mit zitierst hättest, wäre dir klar, dass es um die Abgrenzung digitalen Unterricht und Zeugnisse schreiben geht. Und ja auch die Vor- und Nachbereitung digitalen Unterrichtes gehört dazu. Das löst aber immer noch nicht das Problem: Die Leihgeräte sind nicht als "normales Dienstgerät" konzipiert.
Ich versuche es noch mal klar zu machen: Ein normaler Angestellter in der Privatwirtschaft oder ein normaler Beamter bekommt ein Dienstgerät und darf an dem Dienstgerät alle seine Aufgaben erledigen. Vielleicht steht ihm für bestimmte Aufgaben auch ein separates Gerät zur Verfügung. Aber letztlich stellt sein AG ihn seinen PC, Laptop etc..
Wir bekommen ein Gerät, sollen es aber nur für bestimmte Zwecke nutzen. Es bleiben aber ganz viele Aufgaben über. Es wäre am Land uns so auszustatten, das wir alle unsere dienstlichen Aufgaben ohne private Geräte erledigen können. Das ist aber nicht der Fall. Das ist doof und Niedersachsen ist dort im Vergleich zu anderen Bundesländern besonders restriktiv.
Trotzdem gibt es natürlich Schulträger wie deinen, der selber das anders macht und die Schulen optimal ausstattet. Das ist aber keineswegs der Normalfall.