Elterngeld/ Familienzuschlag NDS

  • Hallo,

    wir sind derzeit mit der Familienplanung beschäftigt und ich habe versucht einen Durchblick in den Finanzen zu bekommen. Gelingt mir aber nicht.

    Es sieht wie folgt aus

    Mein Mann und ich sind verheiratet, beides verbeamtete Lehrer in NDS. Beide Steuerklasse 4.

    Meine Fragen sind:

    1. Wenn ich ein Jahr Elternzeit mache, muss ich dann an unseren Steuerklassen etwas ändern?

    2. Wer bekommt das Kindergeld/ den Familienzuschlag? Muss ich da was beachten?

    3. Wie sieht es mit den Steuerklassen aus, wenn ich wieder mit 70% einsteige.

    4. Bekommt jeder einen halben Freibetrag fürs Kind oder einer einen ganzen? Ist das Steuerklassenabhängig?


    Ich habe dann A13, er A12…


    Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann.

  • 1. musst du nicht, je nachdem, ob du jetzt den Höchstbetrag bekommen würdest solltet ihr eher jetzt die Steuerklassen ändern, aber evtl. bist du eh beim Höchstbetrag, dann ist es egal. Die Steuerklassen sind ja nur eine Steuervorauszahlung, eine Steuererklärung müsst ihr eh machen mit Elterngeld und dann bekommt ihr entweder was zurück oder müsst nachzahlen, die Gefahr fürs Nachzahlen ist beim Wechsel der Steuerklassen während der Elternzeit deutlich höher.


    2. DAs könnt ihr festlegen, wenn es bereits Kinder bei jemandem von euch gibt, dann ist es evtl. sinnvoll darüber nachzudenken, wer, wenn es für beide das 1. Kind ist, ist es egal (Beispiel: Bei meiner Schwägerin bekommt sie aktuell Kindergeld für die Kinder 4-7, bei meinem Bruder wären es die Kinder 1-4, das macht einfach dann in der Summe schon 87 Euro Unterschied.


    3. Das würde ich dann in einen Steuerklassenrechner eingeben, was für euch das richtige ist.


    4. Das ist Steuerklassenabhängig, bei 4 bekommt jeder einen bei 3/5 hat der mit 5 keinen und der mit 3 einen. Halbe Kinderfreibeträge gibt es nur bei Kindern von unverheirateten. Aber auch das gleicht sich nachher durch die Steuererklärung eh aus.

  • Hallo,

    danke für deine Antwort. Bin wohl beim

    Höchstsatz.

    Kriegt der, der das Kindergeld bekommt auch den Familienzuschlag? Oder wird der weiter 50:50 bezahlt, sowie derzeit der verheirateten Zuschlag?

    Kinder gibts hier noch bei keinem von uns…

  • Der Familienzuschlag ist unabhängig vom Kindergeld. Es ist möglich, dass einer das Kindergeld bekommt und der andere den Familienzuschlag.

  • Vorsichtig, das ist bundeslandabhängig, in einigen Bundesländern ist es abhängig in anderen nicht. Der Beihilfesatz z.B. hängt in Berlin und beim Bund am Kindergeld.


    Da bin ich nicht sicher, wie das in NDS ist.

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