Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich weiß, dass einige von Euch in den rechtlichen Themenbereichen recht fit sind. Es geht um folgendes,
ich werde zum 01.08. (innerhalb NRW) an eine andere Schule versetzt . Jetzt geht es aber um folgendes, meine derzeitige Schulleitung teilte mir mit, dass ich auf jeden Fall noch die Nachprüfungen zum Beginn des neuen Schuljahres abnehmen müsste. Die alten Dienstverpflichtungen hätten, laut deren Aussage, noch Vorrang. Normalerweise hätte ich nicht das Problem damit, aber ich dann darauf Hinweisen wollte, dass bereits die Termine der neuen Schule stehen, sagte man mir, dass man auf die Termine der neuen Schule keine Rücksicht nehmen müsse und wolle. (Man merkt vielleicht, warum ich da weg wollte).
Ist das tatsächlich so? Haben die alten Dienstverpflichtungen noch Vorrang? Eigentlich könnte eine Nachprüfung doch auch jeder x-beliebige Fachkollege abnehmen, sofern ich ihm oder ihr die Themengebiete mitteile, oder?
Vielen Dank schon mal.
Gruß
Dio