Dienstverpflichtung, Versetzung NRW

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich weiß, dass einige von Euch in den rechtlichen Themenbereichen recht fit sind. Es geht um folgendes,


    ich werde zum 01.08. (innerhalb NRW) an eine andere Schule versetzt :victory:. Jetzt geht es aber um folgendes, meine derzeitige Schulleitung teilte mir mit, dass ich auf jeden Fall noch die Nachprüfungen zum Beginn des neuen Schuljahres abnehmen müsste. Die alten Dienstverpflichtungen hätten, laut deren Aussage, noch Vorrang. Normalerweise hätte ich nicht das Problem damit, aber ich dann darauf Hinweisen wollte, dass bereits die Termine der neuen Schule stehen, sagte man mir, dass man auf die Termine der neuen Schule keine Rücksicht nehmen müsse und wolle. (Man merkt vielleicht, warum ich da weg wollte).

    Ist das tatsächlich so? Haben die alten Dienstverpflichtungen noch Vorrang? Eigentlich könnte eine Nachprüfung doch auch jeder x-beliebige Fachkollege abnehmen, sofern ich ihm oder ihr die Themengebiete mitteile, oder?


    Vielen Dank schon mal.

    Gruß

    Dio

  • Da ich die Rechtslage in NRW nicht kenne, kann ich Dir damit nicht helfen.
    Du kannst es Dir aber auch einfach machen, da ja eventuell zwei Dienstverpflichtungen sich gegenüberstehen.


    Geh zu Deiner neuen Schulleitung und teile ihr den eventuellen Terminkonflikt mit und bitte um Klärung. Sollen die sich doch um Dich streiten. Nicht Dein Problem.
    Falls Du die Nachprüfung übernehmen musst, dann die Dienstreisegenehmigung nicht vergessen. Termin erledigen, abhaken und keinen Gedanken mehr dran verschwenden.

  • Na dein "alter" SL scheint ja recht charmant zu sein.


    Hast du schon Kontakt mit dem Personalrat aufgenommen? Meistens kennen diese sich doch im rechtlichen Rahmen recht gut aus.

    An meiner Schule mussten Lehrkräfte, die versetzt wurden, keine Nachprüfungen abnehmen.

  • Na dein "alter" SL scheint ja recht charmant zu sein.


    Hast du schon Kontakt mit dem Personalrat aufgenommen? Meistens kennen diese sich doch im rechtlichen Rahmen recht gut aus.

    An meiner Schule mussten Lehrkräfte, die versetzt wurden, keine Nachprüfungen abnehmen.

    Sehr sogar. Nein, mit dem Personalrat hatte ich noch nicht gesprochen. Danke für den Hinweis, dann mache ich das gleich mal am Montag.

  • Ohne genauer in das Dienstrecht von NRW eingearbeitet zu sein, dennoch einige Überlegungen hierzu:


    Mit erfolgter Versetzung wirst du einem neuen Amt in einer anderen Dienststelle zugewiesen. Damit ändert sich auch dein Vorgesetzter und damit die Person, die dir gegenüber zu Dienstanweisungen überhaupt befugt ist. Deine alte SL wäre m.E. überhaupt nicht mehr weisungsbefugt bzgl. schulischer Aufgaben, die erst nach dem Termin der Versetzung liegen. Davon unbenommen ist natürlich die Sicherstellung einer geordneten Übergabe.


    Für die alte SL sehe ich eigentlich nur zwei mögliche Wege, um die Durchführung der Prüfungen durch dich zu gewährleisten, die ich zumindest in NDS beide schon gesehen habe: Sie könnte in Form eines Ersuchens um Amtshilfe darum bitten, Personal einer anderen Schule im eigenen Prüfungsverfahren einzubinden oder trotz Versetzung eine (Teil-)Abordnung zurück an die bisherige Schule erbitten, um die Dienstgeschäfte sauber zu Ende führen zu können.


    Das funktioniert aber beides nicht in Form direkter Dienstanweisungen an dich.

    • Offizieller Beitrag

    Es kann schon sein, dass man seine Dienstgeschäfte zu Ende bringt.
    Ich bin 2018 in die Behörde gewechselt und habe 2019 im Herbst noch eine mündliche Abiturprüfung eines langfristig erkrankten ehemaligen Schülers abgenommen. Das war seitens meines neuen Dienstherren kein Problem.

    Vom Grundsatz her sollte das eigentlich in Deinem Fall genauso sein. Wer sonst sollte denn Nachprüfungen vorbereiten und abnehmen, wenn nicht der (ehemalige) Fachlehrer? Alles andere wäre den Schülern gegenüber auch nicht sonderlich fair.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Wer sonst sollte denn Nachprüfungen vorbereiten und abnehmen, wenn nicht der (ehemalige) Fachlehrer?

    Es muss möglich sein, die Nachprüfung auch ohne die jeweilige Fachlehrerin abzunehmen. Diese kann aus unterschiedlichen Gründen verhindert sein; krank, tot, im Sabbatjahr, pensioniert, in ein anderes Bundesland gewechselt, versetzt, in Elternzeit ...

  • Bei uns macht das in dem Fall (s. O. Meier )der Fachvorsitz oder der stellv. Fachvorsitz...ist auch nicht sonderlich problematisch, die Inhalte kann einem der Kollege zukommen lassen und falls nicht, guckt man halt ins Klassenbuch und in die eingereichten Klassenarbeiten.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Bei uns macht das in dem Fall (s. O. Meier )der Fachvorsitz oder der stellv. Fachvorsitz...ist auch nicht sonderlich problematisch, die Inhalte kann einem der Kollege zukommen lassen und falls nicht, guckt man halt ins Klassenbuch und in die eingereichten Klassenarbeiten.

    Sehe ich im Grunde auch so. Es geht mir auch nicht darum, dass ich meine "Dienstgeschäfte" nicht zu Ende bringen möchte, aber das habe ich im Eingangspost schon erklärt.

  • Bei uns macht das in dem Fall (s. O. Meier )der Fachvorsitz oder der stellv. Fachvorsitz...ist auch nicht sonderlich problematisch, die Inhalte kann einem der Kollege zukommen lassen und falls nicht, guckt man halt ins Klassenbuch und in die eingereichten Klassenarbeiten.

    Eingereichte Klassenarbeiten? So was gibt es in NRW nicht. Zudem gibt es in Nebenfächern in der SEK 1 auch gar keine Klassenarbeiten.


    Ich musste aber auch mal Protokoll in einer mündlichen Abibestehensprüfung schreiben, in der die Fachlehrerin krank war und die von einem Ersatz gestellt wurde. Ist dann halt so.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Eingereichte Klassenarbeiten an die Schulleitung kenne ich aus relativ vielen Schulen in NRW...als Rechtsgrundlage könntest du die Qualitätssicherungsaufgabe der Schulleitung heranziehen...muss also nicht, kann aber problemlos. Und wenn es keine Klassenarbeiten gibt, schaust du halt ins Klassenbuch was gemacht worden ist, das wird ja wohl da sein. ;)

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Ich warte mal ab, was der Personalrat am Montag sagt. Mir ist es eben wichtig, dass ich an wichtigen Terminen und Einführungen der neuen Schule nicht teilnehmen kann, weil ich die Nachprüfungen zur gleichen Zeit habe. Da interessiert es mich nur, ob die Termine der neuen Schule der alten Schule untergeordnet sind, schließlich bin ich ab dem 01.08. an der neuen Schule.

    Gerne stelle ich ggfs. die Aufgaben für die Nachprüfung, aber ich kann mich nicht zweiteilen (auch wenn genug da wäre), und ganz ehrlich, würde ich gerne das Kapitel mit der alten Schule auch abschließen.

  • Berichte mal, was der Personalrat sagt.


    Ich persönlich stehe auf dem Standpunkt:

    Alter Schulleiter dann nicht mehr Dienstvorgesetzter --> keine Grundlage für Dienstanweisung zur Nachprüfung


    Ist so eine Prüfung durch einen "externen" Lehrer überhaupt zulässig?

    Sag doch deiner SL:

    "Oh... Herr/Frau XY.... Dann bekommen wir bestimmt einen Widerspruch und die Prüfung ist ungültig wegen eines Formfehlers, da ich ja gar nicht mehr an der Schule tätig bin" ;)

  • Hallo Kodi,


    so ähnlich wie Du hat es tatsächlich der Personalrat auch formuliert. Es ist nicht vorgesehen, dass man bei einer Versetzung noch die Prüfungen abnimmt, da sich mit dem 01.08. der Dienstort ändert und man nicht mehr an der Schule tätig ist. Es sei dann auch tatsächlich kritisch werden, wenn dann doch gegen die Prüfung ein Widerspruch erfolgen würde, dann hätte jemand die Prüfung abgenommen, der nicht mehr in der Schule seinen Dienst versieht. Klang alles für mich logisch und so habe ich es auch im Vorfeld gesehen. Also werde ich meine Schulleitung jetzt informieren, dass ich den Schülern gerne noch die Themen mitteilen , für die Prüfungen dann aber nicht zur Verfügung stehen werde.

    :wink_1:

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