Berufs-/Dienstunfähigkeitsabsicherung durch den Dienstherrn ?

  • Hallo liebes Experten Forum,


    mein Vermögensberater meinte neulich, dass er es kennt, dass Landes-Polizisten durch ihren Dienstherrn abgesichert sind in Sachen Berufsunfähigkeit und dass es so was wahrscheinlich auch für Lehrer gibt. Mir ist sowas nicht bekannt. Also es geht explizit nicht um eine privat abgeschlossene DU/BU.

    Die Google-Suche liefert immer nur die privaten DU/BU Versicherer und ihre Tarife etc.


    Hat das was mit dem Ruheghalt zu tun? Die ersten Ansprüche darauf hat man nach 5 vollen Debutatsjahren (als Beamter). Neben diesen großzügigen Ruhegehaltsansprüchen kenne ich nichts, was mich absichern würde.


    Könnt ihr mir weiterhelfen und vll aufklären, ob mein Vermögensberater recht hat oder was er fälschlicherweise meinen könnte?

  • Es gibt eine Mindestversorgung bei Dienstunfähigkeit mit einer Wartezeit von 5 Jahren nach Lebenszeitverbeamtung. Ich meine, das sind ca. 35% des letzten "ruhegehaltsfähigen Einkommens". Ob das individuell reicht oder man mehr Vorsorge betreiben muss, muss jeder für sich entscheiden. Wahrscheinlich meinte er das?

  • Ah, das meinte ich mit Ruhegehaltsansprüchen.



    Edit: noch der Vollständigkeit halber: auf https://lbv.landbw.de/-/ruhegehaltfahige-dienstzeit steht

    „Ruhegehaltfähige Dienstzeit

    Was ist die ruhegehaltfähige Dienstzeit?

    Dies sind die Zeiten, die Sie im Beamtenverhältnis (auch im Beamtenverhältnis auf Widerruf) verbracht haben.“


    D.h. Das Ref würde zu den 5 Jahren mit zählen oder bin ich da auf dem ganz falschen Dampfer?



    Mein Vermögensberater meinte das nicht, nein.

  • Ich kenne das auch nicht und könnte mir höchstens vorstellen, dass Polizisten, die im und durch den Dienst dienstunfähig werden, großzügiger abgesichert sind als andere Beamte, weil ihr Dienst halt doch etwas risikobehafteter ist als der eines anderen Beamten.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Ich kenne das auch nicht und könnte mir höchstens vorstellen, dass Polizisten, die im und durch den Dienst dienstunfähig werden, großzügiger abgesichert sind als andere Beamte, weil ihr Dienst halt doch etwas risikobehafteter ist als der eines anderen Beamten.

    Das denke ich auch. Ihre Beihilfe (Heilfürsorge?) ist ja auch besser.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Jap wie bereits erwähnt Sind Polizisten durch Ihr erhöhtes Risiko in dem Bereich besser aufgestellt.

  • Ist jetzt RLP, aber in unserem Landesbeamtengesetz §11 steht:


    "Entstehung und Berechnung des Ruhegehalts

    (1) Ein Ruhegehalt wird nur gewährt, wenn die Beamtin oder der Beamte

    1. eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren abgeleistet hat

    oder

    2. infolge Krankheit, Verwundung oder sonstiger Beschädigung, die sie oder er sich ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen hat, dienstunfähig geworden ist (Dienstbeschädigung).

    ... "


    D.h. die 5-Jahres-Grenze gilt bei bei Beschädigungen "bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes" nicht.

    Ich sehe da (für RLP) keine Besserstellung von Polizeibeamten. Wenn die sich außerhalb des Dienstes dienstunfähig werden, und noch keine 5 Jahre "dabei" sind, sieht es (wie für Lehrkräfte auch) mau aus.

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