Das interessiert nach dem Ref nicht mehr. Ich habe vor dem Ref Jahre lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Es zählen die letzten 21 Monate vor eintreffen der Arbeitslosigkeit. Hier müssen mindestens 9 Monate eingezahlt worden sein. Das geht bei 18 Monaten Ref gar nicht. Also bleibt nur ALG2 übrig.
Genau das ist eben alles nicht so, wenn man, wie von mir beschrieben begonnen hat den Anspruch zu nehmen. Daher ja auch das ganz genau von mir so aufgeführt. War bei mir dann z.B. kein Problem und ja, ich hatte angefangen den Anspruch zu nehmen und dann selber unterbrochen (und bin stattdessen beim Kind zuhause geblieben) und hätte somit nach meinen 12 Monaten Ref (Berlin hatte ein Jahr lang ca. nur 12 Monate Ref) Anspruch gehabt und wäre somit bzw. auch mit dem Anspruch auf Familienversicherung direkt aus der PKV gekommen.
Nur das war wichtig, nicht das ALGI selber wirklich