Hallo,
ich habe meinen SuS letzte Woche angeboten, dass sie mit einem Test die mündliche Note aufbessern können. Diesen haben wir heute geschrieben. Eine Schülerin hat sich krankgemeldet. Daraufhin habe ich ihr mitgeteilt, dass ich bei Versäumnissen angekündigter Leistungsnachweise ein ärtzliches Attest verlange. Das wissen die SuS aber auch. (Niedersachsen)
Daraufhin schrieb mir ihr Erziehungsberechtigter, dass es keine Klausur ist und daher ein Arztbesuch heute nicht notwendig ist.
Gibt es für solche Fälle eine Grundlage in der Verordnung? Ich kann doch bei Nachweisen ein Attest verlangen oder?
Danke!
Chris