Krankenschein in den Ferien

  • Bedlingtington

    Das ist richtig. Ich habe mich als Tarifbeschäftigter unmittelbar Nam ersten Arbeitstag nach dem Ende meiner Krankschreibung zu melden und den Tatbestand anzuzeigen. Was ich nicht muss, ist eine ärztliche Bescheinigung über das Ende meiner Krankeit einreicben, obwohl dies immer Mal wieder gerne von den Bezirksregierungen bei uns verlangt wird. Hierfür gibt es keine Revhtsgrundlage. Wenn der Dientherr, im Falle des Tarifbeschäftigten Arbeitgeber genannt, Zweifel an meiner EinsatzfähigKeith hat, so kann er mich nach geltendem Tarifvertrag arbeitsmedizinisch untersuchen lassen, soll er dann biiteschön veranlaxsen, sobald ich mich gesund gemeldet habe:pirat:

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

Werbung