freiwilligen Antrag auf Entlassung mit Wiedereinstellungszusage (Referendariat in B.-W.; Gymnasien)

  • Kann es sein, dass das in Ausnahmefällen möglich ist, aber kein genereller (Rechts-) Anspruch darauf besteht?

    Genau, es besteht kein Anspruch darauf. Man darf das Ref nicht unterbrechen, sonst ist man für immer raus. Es sei denn, Es gibt medizinische Gründe (bei einem selbst oder bei jmd, den man pflegt). Das gilt in BW immer, egal ob TeilPrüfung abgelegt sind oder nicht.


    Edit: ein Härtefall ohne medizinische Gründe ist mir noch nie untergekommen. Jedwede Pendelstrecke oder alleinerziehende Mehrlingsmutterschaft fällt in meinem Seminar und RP Bezirk nicht darunter.

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