Liebe KuK,
die 10. Realschulklasse hat am Freitag ihre Abschlussarbeit in Deutsch geschrieben. Leider sind da einige dabei, die eine bedeutend schlechtere Note in der Arbeit als in ihrer Vornote haben.
Was ich bisher beim Kultusministerium gefunden habe ist, dass der Prüfling eine freiwillige Nachprüfung in dem Fach machen kann. Nun ist mir nicht klar, ist diese Nachprüfung freiwillig? Oder MUSS der Prüfling in die Nachprüfung, wenn die Arbeit 2 Noten schlechter als die Vornote ist? Und kann eine mündliche Nachprüfung tatsächlich nur in einem Fach in Anspruch genommen werden (habe ich gerade von anderer Seite gehört) oder kann der Prüfling sich theoretisch in allen drei Prüfungsfächern nachprüfen lassen?
Es geht hier um Realschule in Niedersachsen.
Danke für eure Hilfe!