Mündliche Nachprüfung Realschulabschluss Niedersachsen

  • Liebe KuK,


    die 10. Realschulklasse hat am Freitag ihre Abschlussarbeit in Deutsch geschrieben. Leider sind da einige dabei, die eine bedeutend schlechtere Note in der Arbeit als in ihrer Vornote haben.

    Was ich bisher beim Kultusministerium gefunden habe ist, dass der Prüfling eine freiwillige Nachprüfung in dem Fach machen kann. Nun ist mir nicht klar, ist diese Nachprüfung freiwillig? Oder MUSS der Prüfling in die Nachprüfung, wenn die Arbeit 2 Noten schlechter als die Vornote ist? Und kann eine mündliche Nachprüfung tatsächlich nur in einem Fach in Anspruch genommen werden (habe ich gerade von anderer Seite gehört) oder kann der Prüfling sich theoretisch in allen drei Prüfungsfächern nachprüfen lassen?

    Es geht hier um Realschule in Niedersachsen.


    Danke für eure Hilfe!

  • Da anderes Bundesland, kann ich dir rechtlich wenig zu Niedersachsen sagen.

    Bei Interesse kann ich es aber gerne für Bayern erklären :gruss:

    (Edit: Allerdings nur allgemein, nicht Coronaspeziell, da ich im Moment in Elternzeit bin)



    Aber wie wurde es denn bisher an deiner Schule gehandhabt? Es wird ja nicht das erste Mal sein, dass so etwas vorkommt.


    Und was sagt das Schulgesetz (oder wie auch immer das heißt bei euch)?

  • Also in NRW (MSA) ist es so (falls das jemand interessiert). :

    Eine Note Abweichung: Lehrer entscheidet, Note Mitteln oder Möglichkeit zur Nachprüfung (99% der Fälle Note mitteln)

    Zwei Noten Abweichung: Schüler kann nach Beratung der Lehrkraft eine Nachprüfung freiwillig machen

    Drei Noten Abweichung: Schüler muss Nachprüfung machen


    Eine freiwillige Nachprüfung führt maximal in 10% der Fälle zur Verbesserung. Lohnt sich also kaum.

    Meines Wissens nach kann man in mehreren Fächern in die Nachprüfung.


    Ich vermute, dass es in Niedersachsen ähnlich sein könnte

    Holy Moses met the Pharaoh

    Yeah, he tried to set him straight

    Looked him in the eye,

    "Let my people go!"

    Holy Moses on the mountain

    High above the golden calf

    Went to get the Ten Commandments

    Yeah, he's just gonna break 'em in half!

  • Für die Fragestellung ist die AVO-Sek_I zu Rate zu ziehen, insbesondere der Paragraph 27. Eine weitere mündliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache kann durch die Prüfungskommission (verpflichtend) angesetzt werden. Eine zusätzliche mündliche Prüfung ist auch anzusetzen, wenn der Prüfling dies bis zu einem bestimmten Termin schriftlich verlangt.


    Es gibt in Niedersachsen keinen Automatismus wie von Andrew für NRW beschrieben. Die Prüfungskommission wird Prüfungen i.d.R. dann ansetzen, wenn ohne diese Prüfung das Bestehen nicht gewährleistet ist und kann eine solche auch bei erheblichen Abweichungen von Vorleistungen ansetzen. Hierfür gibt es aber keinen Automatismus.

  • (Edit: Allerdings nur allgemein, nicht Coronaspeziell, da ich im Moment in Elternzeit bin)

    Herzlich willkommen - klein und groß! Ich hatte dich schon vermisst :)

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Für die Fragestellung ist die AVO-Sek_I zu Rate zu ziehen, insbesondere der Paragraph 27. Eine weitere mündliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache kann durch die Prüfungskommission (verpflichtend) angesetzt werden. Eine zusätzliche mündliche Prüfung ist auch anzusetzen, wenn der Prüfling dies bis zu einem bestimmten Termin schriftlich verlangt.


    Es gibt in Niedersachsen keinen Automatismus wie von Andrew für NRW beschrieben. Die Prüfungskommission wird Prüfungen i.d.R. dann ansetzen, wenn ohne diese Prüfung das Bestehen nicht gewährleistet ist und kann eine solche auch bei erheblichen Abweichungen von Vorleistungen ansetzen. Hierfür gibt es aber keinen Automatismus.

    Das finde ich interessant, entscheidet dann die Prüfkommission einheitlich oder hängt das dann davon ab, welche Lehrkraft man in dem Fach hat?

    "Bei Frau M. muss nie jemand in die mündliche, bei Frau B. schon."


    @TE dann wäre es an deiner Stelle sinnvoll die Fachschaft zu fragen, wie das bisher gehandhabt wurde.

    Herzlich willkommen - klein und groß! Ich hatte dich schon vermisst :)

    Danke :rose:

    Ich lese immer wieder mal rein um thematisch auf dem neuesten Stand zu sein, kann aber selbst kaum was beitragen, da ich nicht in der Schule bin.

    Gerade bei den meisten aktuellen Themen (Schule & Corona) bin ich raus.

  • Das finde ich interessant, entscheidet dann die Prüfkommission einheitlich oder hängt das dann davon ab, welche Lehrkraft man in dem Fach hat?

    "Bei Frau M. muss nie jemand in die mündliche, bei Frau B. schon."

    Die Fachlehrkräfte sitzen in den jeweils berufenen Fachprüfungsausschüssen und sind für die Bewertung der jeweiligen Fachprüfung zuständig. Die Prüfungskommission hingegen organisiert und leitet das gesamte Prüfungsverfahren und besteht in der Regel aus 2 Personen bei Sek I Abschlüssen und 3 Personen beim Abitur, von denen die/der SL i.d.R. die Leitung übernimmt. In gewissen zeitlichen Abständen wird die Leitung der Prüfungskommission auch durch SL benachbarter Schulen oder durch die Landesschulbehörde direkt besetzt. Insofern wird mindestens innerhalb der Schule durchaus einheitlich entschieden.

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