Liebes Forum, ich habe eine sehr spezielle Frage und hoffe hier kann mir jemand helfen, ich kann dazu einfach nichts finden, nichts Offizielles und auch hier im Forum nicht.
Ich habe nach dem Referendariat mit zweites Kind bekommen. Mein Vertrag als Vertretungskraft lief kurz vorher der Geburt aus - ich war also während des Mutterschutzes und der ca. zweijährigen Elternzeit in keinem Arbeitsverhältnis, offiziell (Rentenversicherung, Krankenkversicherung...) in Elternzeit.
Seit dem 2. Geburtstag arbeite ich wieder als Vertretungslehrerin (seit 2,5 Jahren), hoffe, dass ich ab Sommer eine feste Stelle bekomme.
Nun meine Frage: ich würde gerne das 3. Elternzeitjahr, das man als Beamtin (in NRW) bis zum 7.(8.?) Geburtstag des Kindes nehmen kann, tatsächlich gerne bis dahin nehmen. Aber würde mir das zustehen?
Könnte ich das beantragen, obwohl das Kind weder im Beamten- noch im Angestelltenverhältnis geboren wurde?
Hat das schon mal jemand gemacht, oder kennt jemand jemanden?